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# taz.de -- Lärmschutz auf der Insel Sylt: Plauderton auf der Landebahn
> Das Oberlandgericht in Schleswig verhandelt über Fluglärm auf Sylt,
> obwohl die Starts und Landungen seit Jahren zurückgehen. Das Urteil fällt
> im Herbst.
Bild: Sorgt für Unmut: Der Flughafen Sylt
HAMBURG taz | Es ist laut auf Sylt, so laut wie bei Gruppengesprächen in
einer Kneipe. Und damit sich das ändert, klagen zwei Frauen gegen den
Flughafen Westerland.
Die allgemeine Lärmbelästigung durch Flugzeuge sei zu hoch, betont ihr
Rechtsanwalt Rüdiger Nebelsieck. „Meine Mandantinnen wollen, dass der
Flughafen leiser wird.“ Nach dem ersten Verhandlungstag vor dem
Oberlandesgericht (OLG) Schleswig am Mittwoch aber ist klar, dass die
Klägerinnen in diesem Sommer noch mit keinen Verbesserungen ihrer
Lebensumstände rechnen können. „Frühestens im Herbst“ sei mit einer
Entscheidung zu rechnen, teilte die vorsitzende Richterin mit.
## Kein Hauptwohnsitz auf Sylt
Die beiden Klägerinnen haben ihre Hauptwohnsitze nicht auf der Insel,
besitzen jedoch jeweils ein Haus in Keitum, östlich von Westerland direkt
in der Einflugschneise des Flughafens. „Wir wollen, dass der Flughafen
leiser wird“, sagt Rechtsanwalt Nebelsieck. Dafür solle der Fluglärm von
derzeit erlaubten 60 Dezibel auf 55 Dezibel auf ihren Grundstücken gesenkt
werden – von der Lautstärke einer Unterhaltung in fröhlicher Runde auf die
einer normalen Plauderei.
„Ein an anderen Flughäfen gültiger, weit verbreiteter Wert, den wir auch
für Sylt angemessen halten“, sagt Nebelsieck. Anderenfalls verlangen die
beiden Klägerinnen Schallschutzmaßnahmen für ihre Häuser. „Das wird bei
vielen anderen Flughäfen in Deutschland auf Kosten des Betreibers gemacht:
Wir halten es für gerecht, dass auch die Sylter Fluglärm-Betroffenen diesen
Schutz kriegen“, sagt ihr Rechtsanwalt.
Bereits 2014 waren Kläger von der Insel Sylt vor dem Oberverwaltungsgericht
(OVG) Schleswig weitgehend gescheitert. Das Land Schleswig-Holstein wurde
lediglich zu nachträglichen Betriebseinschränkungen verpflichtet. In zwei
Anflugzonen dürfen seitdem Grenzwerte von 60 Dezibel nicht mehr
überschritten werden, ab 22 Uhr gilt ein Nachtflugverbot. Sollten jedoch
künftig unerwartet höhere Lärmwerte eintreten, müsse über eventuelle
Schutzmaßnahmen neu befunden werden, so das OVG damals.
## Nur eine Verbindung im Winter
Die beiden Klägerinnen berufen sich nun darauf, dass die von ihnen für
zumutbar betrachteten Grenzwerte von 55 Dezibel auf ihren Grundstücken
überschritten wurden. Zugelassen sind allerdings noch 60 Dezibel.
Das verwundert auch den Geschäftsführer des Sylter Flughafens, Peter
Douven. „Warum sollte es Auflagen geben, wenn es keine Probleme gibt?“,
fragte er. Die Zahl der Flugbewegungen sei stark zurückgegangen. Statt
1.250 Landungen mit 210.000 Passagieren im Jahr 2011 seien es 2015 nur noch
knapp 1.000 Anflüge mit 155.000 Passagieren gewesen.
Im Winter gibt es nur eine Verbindung nach Düsseldorf, im Sommerhalbjahr
mehrere täglich zu acht weiteren deutschen Städten und in die Schweiz.
Damit ist Sylt nach der Schließung des Flughafens Kiel-Holtenau und dem
langsamen Sterben von Lübeck-Blankensee dennoch Schleswig-Holsteins größter
Verkehrsflughafen. Und einer der ältesten: Im Juli 1919 bereits wurde die
erste deutsche Linienflugverbindung Berlin – Hamburg bis Westerland
verlängert. Der Erfolg: 2.560 Passagiere im Jahr 1925. Die damaligen
Dezibelwerte sind nicht überliefert.
27 Jul 2016
## AUTOREN
Sven-Michael Veit
## TAGS
Fluglärm
Sylt
Klage
Oberlandesgericht
Stadtentwicklung
Flugverkehr
Fotografie
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