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# taz.de -- EU-Sanktionen gegen Russland: Verlängerung bis Januar 2017
> Der EU-Rat dringt auf die volle Umsetzung des Minsker Abkommens. Russland
> verurteilt die Verlängerung der Sanktionen als „absurd“ und
> „kurzsichtig“.
Bild: Russland hatte erst kürzlich das Einfuhrverbot für Lebensmittel verlän…
Brüssel afp | Angesichts des anhaltenden Konflikts in der Ukraine haben die
EU-Staaten ihre Wirtschaftssanktionen gegen Russland um weitere sechs
Monate verlängert. Wie der EU-Rat am Freitag mitteilte, bleiben die
Strafmaßnahmen bis zum 31. Januar 2017 in Kraft. Während der ukrainische
Präsident Petro Poroschenko den EU-Staaten für ihre „Solidarität“ dankte,
verurteilte Russland die Entscheidung als „absurd“.
Die EU hatte die Sanktionen seit Mitte 2014 wegen der Unterstützung Moskaus
für die prorussischen Separatisten in der Ostukraine verhängt. Sie richten
sich gegen Staatsbanken, den Im- und Export von Rüstungsgütern sowie die
wichtige russische Öl- und Gasindustrie. Russland verhängte daraufhin ein
Einfuhrverbot für Lebensmittel aus der EU, das erst diese Woche bis Ende
2017 verlängert wurde.
„Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus“, schrieb Litauens
Präsidentin Dalia Grybauskaite, die als Hardlinerin in der Sanktionsfrage
gilt, im Kurzbotschaftendienst Twitter. „Die Sanktionen werden
fortgeschrieben, bis die Minsker Abkommen vollständig umgesetzt sind.“ Der
EU-Rat schrieb in einer Twitter-Mitteilung auf Russisch, die Sanktionen
blieben in Kraft, weil „die Minsker Abkommen nicht vollständig umgesetzt“
seien.
Ukraines Präsident Poroschenko dankte den EU-Staaten „für ihre
Unterstützung und standhafte Solidarität für die Ukraine“. Die Sanktionen
müssten Russland zwingen, die Minsker Abkommen umzusetzen und die Besatzung
der ukrainischen Halbinsel Krim zu beenden, erklärte Poroschenko.
Kernpunkte der Minsker Abkommen von Februar 2015 sind eine Waffenruhe und
der Abzug schwerer Waffen.
## Kreml will Außenpolitik nicht ändern
Das russische Außenministerium verurteilte die Entscheidung zur
Verlängerung der „illegitimen“ Sanktionen als „absurd“ und „kurzsich…
„Wir halten es für absurd, die diskriminierenden Maßnahmen gegen Russland,
das nicht am internen ukrainischen Konflikt beteiligt ist, an die
Einhaltung der Minsker Abkommen zu knüpfen“. Die Sanktionen würden keinen
Einfluss auf die russische Außenpolitik haben.
Angesichts der hohen Kosten der Sanktionen für beide Seiten fordern
inzwischen mehrere EU-Staaten einen Kurswechsel. Der französische
Außenminister Jean-Marc Ayrault schlug jüngst vor, Russland als „Zeichen
der Ermutigung“ eine schrittweise Lockerung der Sanktionen in Aussicht zu
stellen und dies von Fortschritten bei der Umsetzung des Minsker Abkommens
abhängig zu machen.
Auch Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) hatte vor einigen
Wochen gesagt, eine stufenweise Lockerung sei möglich, wenn es
„substanzielle Fortschritte“ bei der Umsetzung der Minsker Abkommen gebe.
Italien, Griechenland, Zypern und Ungarn sprechen sich schon länger dafür
aus, den Sanktionskurs zu überdenken.
Die Sanktionen kosten beide Seiten Milliarden. Alleine die EU-Exporte
verarbeiteter Waren nach Russland gingen zwischen 2013 und 2015 um ein
Drittel zurück. Durch Moskaus Gegensanktionen leiden auch europäische
Landwirte und Nahrungsmittelproduzenten. Nach einer Schätzung der
EU-Kommission waren 2015 Lebensmittel im Wert von 5,1 Milliarden Euro von
Russlands Einfuhrverbot betroffen.
Neben der russischen Wirtschaft hat die EU auch zahlreiche Protagonisten
des Ukraine-Konflikts mit Sanktionen belegt. Derzeit gelten Vermögens- und
Einreisesperren gegen 146 Russen und Ukrainer. Hinzu kommen 37 Unternehmen
und Organisationen, deren Vermögen in der EU eingefroren wurde. Diese
Sanktionen laufen derzeit noch bis zum 15. September 2016.
Auch gegen die von Russland annektierte Krim und die dortige Regierung sind
Sanktionen in Kraft. Dazu gehören Beschränkungen für den Im- und Export von
Waren sowie für Investitionen auf der Halbinsel. Auch europäische
Kreuzfahrtschiffe dürfen keine Häfen der Krim anlaufen. Diese Sanktionen
wurden jüngst bis zum 23. Juni 2017 verlängert.
1 Jul 2016
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