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# taz.de -- Ökostrom-Förderung des Bundes: Kabinett beschließt EEG-Reform
> Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird reformiert: Es gibt keine feste
> Vergütung mehr, neue Projekte werden ausgeschrieben. Engpass bleiben die
> Stromnetze.
Bild: Der Bau von Windparks an Land wird gedrosselt
Berlin dpa | Die Förderung von Ökostrom in Deutschland soll vom kommenden
Jahr an komplett umgestellt werden. Die Bundesregierung brachte am Mittwoch
in Berlin eine umfassende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
auf den Weg. Betreiber größerer Windparks oder Solaranlagen sowie von
Biogas-Anlagen bekommen künftig für ihren eingespeisten Strom keine feste,
gesetzlich festgelegte Vergütung mehr. Stattdessen werden neue Projekte
ausgeschrieben. Wer am wenigsten Subventionen verlangt, erhält dann den
Zuschlag.
Zudem wird eine jährliche Höchstmenge für Windenergie sowie für Strom aus
Solaranlagen und Biomasse festgelegt. Letztlich sollen mit dem Änderungen
Überkapazitäten abgebaut und verhindert sowie der Kostenanstieg beim
Ökostromausbau gedämpft werden.
Für Betreiber einer privaten Solaranlage etwa auf dem Dach ändert sich
praktisch nichts. Bis zu einer Leistung von 750 Kilowatt kommen sie weiter
in den Genuss der gesetzlichen Förderung. Bürger, die gemeinsam einen
Windpark betreiben wollen, müssen sich dagegen künftig an Ausschreibungen
beteiligen. Für sie gilt aber eine Sonderregel. Bund und Länder sowie Union
und SPD hatten nach langem Streit erst in der vergangenen Woche letzte
Streitpunkte ausgeräumt.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel verteidigte die Reform. Im
ZDF-„Morgenmagazin“ wies der SPD-Chef den Vorwurf zurück, damit würden die
Energiewende abgewürgt und kleine Anbieter vom Markt gedrängt. „Das
Gegenteil machen wir. Wir werden für die Kleineren sogar extra Regeln
haben, die besser sind als für die großen.“ Dazu zähle zum Beispiel, dass
sich kleinere Anbieter nicht um emissionsschutzrechtliche Genehmigungen
kümmern müssten.
## Stromnetze zu klein für Ökostrom-Ausbau
Zwar wird der Bau neuer Windparks an Land gedrosselt. Die Regierung hält
aber für den Klimaschutz an den Gesamt-Ausbauzielen für Ökostrom fest.
Danach sollen bis zum Jahr 2025 etwa 40 bis 45 Prozent des Stromverbrauchs
aus erneuerbaren Quellen kommen.
Derzeit liegt der Anteil bei etwa 33 Prozent. Allerdings reichen die
Stromnetze bei weitem nicht aus. Der Zubau neuer Windparks soll daher
begrenzt und in Regionen mit Strom-Übeschüssen und Engpässen beim Transport
an die knappen Netzkapazitäten angepasst werden.
Größere Änderungen des Kabinettsentwurfs sind nach der Einigung von Bund
und Ländern sowie der Koalitionsspitzen unwahrscheinlich. Aus der Union
kommen aber Forderungen nach stärkeren Begrenzungen beim Ökostrom, andere
Stimmen plädieren für bessere Konditionen für „Bürgerwindparks“. Da die
EU-Kommission der EEG-Reform noch zustimmen muss, soll das Gesetz bis zur
Sommerpause Anfang Juli stehen.
8 Jun 2016
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EEG-Reform
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
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