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# taz.de -- AfD-Chefin unter Druck: Meineid-Ermittlungen gegen Petry
> Der Vorwurf: Frauke Petry soll vor einem Ausschuss falsche Angaben
> gemacht haben. Demnächst könnte ihr die Aufhebung der Immunität drohen.
Bild: Frauke Petry hat Stress mit der Staatsanwaltschaft
Dresden dpa | Die Staatsanwaltschaft Dresden nimmt nun doch Ermittlungen
wegen des Verdachts auf Meineid und uneidliche Falschaussage gegen
AfD-Chefin Frauke Petry auf. Da Petry auch Abgeordnete des sächsischen
Landtags ist, sei das Parlamentspräsidium entsprechend informiert worden,
sagte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase am Mittwoch in Dresden. Der Sprecher
von Landtagspräsident Matthias Rößler bestätigte, dass das Schreiben am
Montagabend eingegangen sei. Von seinem Widerspruchsrecht werde Rößler
keinen Gebrauch machen.
Gegen Petry liegen zwei Anzeigen vor. Die 40 Jahre alte Landes- und
Bundesvorsitzende der AfD wird beschuldigt, Ende vergangenen Jahres vor dem
Wahlprüfungsausschuss des Landtags falsche Angaben gemacht zu haben. Dabei
ging es unter anderem um Darlehen, die die rechtspopulistische Partei 2014
von ihren Mitgliedern zur Finanzierung des Landtagswahlkampfes eingefordert
haben soll.
Anfang Mai hatte die Staatsanwaltschaft sich nach einer Prüfung noch gegen
die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens entschieden. Ihre Begründung,
dass der Wahlprüfungsausschuss „keine zur Abnahme von Eiden zuständige
Stelle“ im Sinne des Strafgesetzbuches sei, war jedoch einen Tag später von
der Generalstaatsanwaltschaft kassiert und die Einstellungsverfügung
aufgehoben worden.
Der Linke-Landtagsabgeordnete André Schollbach, der eine der Anzeigen gegen
Petry erstattet hatte, begrüßte die Ermittlungen. „Für das Funktionieren
des Rechtsstaates muss gewährleistet sein, dass Zeugen ihrer Pflicht, die
Wahrheit zu sagen, nachkommen.“
Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion begrüßte das
Ermittlungsverfahren ebenfalls. „Weil es im Ergebnis dazu führen wird, den
Beweis zu erbringen, dass weder Frauke Petry noch ein anderes Mitglied der
AfD-Fraktion vor dem Ausschuss eine Falschaussage getätigt hat“, sagte Uwe
Wurlitzer der Dresdner Morgenpost.
48 Stunden nach Bestätigung des Mitteilungseingangs beim
Landtagspräsidenten dürfe die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren
förmlich einleiten, sagte Haase. Dies dürfte also noch in dieser Woche
geschehen. Ein Antrag auf Aufhebung der Immunität der Abgeordneten Petry
müsse erst gestellt werden, wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erheben
wolle, sagte Haase.
Sollte es zur Anklage und schließlich zu einer Verurteilung kommen, droht
Petry in jedem Fall eine Freiheitsstrafe: bei Meineid nicht unter einem
Jahr, in minder schweren Fällen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Die
uneidliche Falschaussage wird mit Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten
und fünf Jahren bestraft.
25 May 2016
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