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# taz.de -- Kommentar Reform der Leiharbeit: Völlig wirkungslos
> Der Entwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles ist ein halbgarer
> Kompromiss. Die meisten Leiharbeiter haben von den Regelungen überhaupt
> nichts.
Bild: Ein Herz für Leiharbeiter auf einer DGB-Kundgebung
Wenn die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der
Deutsche Gewerkschaftsbund unisono ihr neues Gesetz gegen den Missbrauch
von Leiharbeit und Werkverträgen begrüßen, dann hat Andrea Nahles wohl
alles richtig gemacht. Könnte man meinen. Aber der Schein trügt. Der
Entwurf der sozialdemokratischen Arbeitsministerin, auf den sich die
Koalitionsspitzen jetzt nach monatelangem Ringen verständigt haben, ist
nicht mehr als ein halbgarer Kompromiss. Die Zweiklassengesellschaft in den
Betrieben bleibt weiter bestehen.
Zu Recht freuen sich die Gewerkschaften über das geplante Verbot,
Leiharbeiter als Streikbrecher einzusetzen. Ansonsten jedoch ist das Gesetz
zwar gut gemeint, zielt aber an der betrieblichen Praxis weitgehend vorbei
– weswegen die Arbeitgeber damit auch gut leben können. Den Einsatz eines
Leiharbeiters in einem Betrieb grundsätzlich auf 18 Monate zu begrenzen,
ist sicherlich nicht verkehrt. Ebenso wenig, dass er immerhin nach neun
Monaten den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft erhalten soll.
Doch nicht nur die jeweils möglichen tarifvertraglichen Ausnahmen sind
problematisch. Der noch größere Haken: Die meisten Leiharbeiter haben von
beiden Regelungen überhaupt nichts. Denn mehr als die Hälfte ihrer
Beschäftigungsverhältnisse endet bereits nach drei Monaten.
Eigentlich war die Leiharbeit dazu gedacht, kurzfristige Arbeitsspitzen
möglichst einfach auffangen zu können. Tatsächlich wurde sie jedoch in
großem Umfang zum Lohndumping missbraucht. Das wird sich auch künftig nicht
ändern. Denn das wäre nur möglich, wenn Leiharbeit generell Unternehmern
nicht mehr billiger kommen würde als reguläre Beschäftigungsverhältnisse.
So wie in Frankreich. Da gilt: gleicher Lohn für gleiche Arbeit ausnahmslos
ab dem ersten Tag – und noch ein zehnprozentiger Flexibilitätszuschlag
obendrauf. Das wäre eine wirklich uneingeschränkt begrüßenswerte Reform.
12 May 2016
## AUTOREN
Pascal Beucker
## TAGS
Leiharbeit
Andrea Nahles
Arbeitsrecht
Werkverträge
Leiharbeit
Arbeitslosigkeit
Schwerpunkt 1. Mai in Berlin
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