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# taz.de -- Geplante A20-Elbquerung: Bundesgericht weist Klagen zurück
> Der Elbtunnel gehöre zum Bedarf beim Fernstraßenbau, stellte das
> Bundesverwaltungsgericht fest. Beim Gewässerschutz muss trotzdem
> nachgebessert werden.
Bild: Das westliche Ende der A20, kurz vor Bad Segeberg
Leipzig dpa | Anwohner, Kommunen und Naturschutzverbände sind mit ihren
Klagen gegen die A20-Elbquerung nordwestlich von Hamburg überwiegend
gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte am
Donnerstag die Planungen in den Grundzügen. Der dort geplante Elbtunnel
gehöre zum vordringlichen Bedarf beim Fernstraßenbau, stellte das Gericht
fest.
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) reagierte
erleichtert. „Wir können mit der A20 im Wesentlichen so weiterplanen, wie
wir es vorgesehen haben“, sagte er in Kiel.
Wegen eines Planungsfehlers beim Gewässerschutz muss es allerdings
Nachbesserungen geben. Die Behörden hatten einen Fachbericht zu
Auswirkungen auf die Wasserqualität nicht öffentlich ausgelegt. Wegen
dieses formalen Mangels erklärte das Gericht den Planfeststellungsbeschluss
für rechtswidrig.
Der Fehler könne aber geheilt werden, sagte der Vorsitzende Richter
Wolfgang Bier. Der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein muss zur Wasserrahmenrichtlinie ein ergänzendes
Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen.
## Unterschiedliche Kläger
Gegen den 5,6 Kilometer langen Tunnel für die Autobahn 20 hatten drei
Umweltverbände, die Gemeinde Kolmar, der Kreis Steinburg, ein Fährbetrieb
und mehrere Anwohner geklagt. Sie hielten den Tunnel für nicht notwendig
sowie nicht finanzierbar und zogen die Tunnelsicherheit in Zweifel. Der
Fährbetrieb fürchtete um seine Existenz.
Bei der Finanzierbarkeit konnte das Gericht keine unüberwindlichen
Schranken erkennen. Sollte eine geplante Privatfinanzierung scheitern,
werde der Bund einspringen, betonte Richter Bier.
Bei den Sicherheitsbedenken hatten die Planer schon in der mündlichen
Verhandlung Mitte April Änderungen zugesagt. Statt bisher zwei soll es fünf
befahrbare Querverbindungen für Rettungsdienste zwischen den beiden
Tunnelröhren geben. Zudem sollen hauptamtliche Wachabteilungen der
Feuerwehr geschaffen werden, damit im Falle eines Brandes nicht wie
ursprünglich geplant die freiwillige Feuerwehr allein in der Verantwortung
steht. Dem Fährbetrieb wurden mögliche Entschädigungen zugesagt.
(Az.: BVerwG 9 A 7.15, BVerwG 9 A 8.15, BVerwG 9 A 9.15, BVerwG 9 A 10.15,
BVerwG 9 A 11.15, BVerwG 9 A 14.15 – Urteile vom 28. April 2016)
28 Apr 2016
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Hamburg
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