# taz.de -- Geplante A20-Elbquerung: Bundesgericht weist Klagen zurück | |
> Der Elbtunnel gehöre zum Bedarf beim Fernstraßenbau, stellte das | |
> Bundesverwaltungsgericht fest. Beim Gewässerschutz muss trotzdem | |
> nachgebessert werden. | |
Bild: Das westliche Ende der A20, kurz vor Bad Segeberg | |
Leipzig dpa | Anwohner, Kommunen und Naturschutzverbände sind mit ihren | |
Klagen gegen die A20-Elbquerung nordwestlich von Hamburg überwiegend | |
gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte am | |
Donnerstag die Planungen in den Grundzügen. Der dort geplante Elbtunnel | |
gehöre zum vordringlichen Bedarf beim Fernstraßenbau, stellte das Gericht | |
fest. | |
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) reagierte | |
erleichtert. „Wir können mit der A20 im Wesentlichen so weiterplanen, wie | |
wir es vorgesehen haben“, sagte er in Kiel. | |
Wegen eines Planungsfehlers beim Gewässerschutz muss es allerdings | |
Nachbesserungen geben. Die Behörden hatten einen Fachbericht zu | |
Auswirkungen auf die Wasserqualität nicht öffentlich ausgelegt. Wegen | |
dieses formalen Mangels erklärte das Gericht den Planfeststellungsbeschluss | |
für rechtswidrig. | |
Der Fehler könne aber geheilt werden, sagte der Vorsitzende Richter | |
Wolfgang Bier. Der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr | |
Schleswig-Holstein muss zur Wasserrahmenrichtlinie ein ergänzendes | |
Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen. | |
## Unterschiedliche Kläger | |
Gegen den 5,6 Kilometer langen Tunnel für die Autobahn 20 hatten drei | |
Umweltverbände, die Gemeinde Kolmar, der Kreis Steinburg, ein Fährbetrieb | |
und mehrere Anwohner geklagt. Sie hielten den Tunnel für nicht notwendig | |
sowie nicht finanzierbar und zogen die Tunnelsicherheit in Zweifel. Der | |
Fährbetrieb fürchtete um seine Existenz. | |
Bei der Finanzierbarkeit konnte das Gericht keine unüberwindlichen | |
Schranken erkennen. Sollte eine geplante Privatfinanzierung scheitern, | |
werde der Bund einspringen, betonte Richter Bier. | |
Bei den Sicherheitsbedenken hatten die Planer schon in der mündlichen | |
Verhandlung Mitte April Änderungen zugesagt. Statt bisher zwei soll es fünf | |
befahrbare Querverbindungen für Rettungsdienste zwischen den beiden | |
Tunnelröhren geben. Zudem sollen hauptamtliche Wachabteilungen der | |
Feuerwehr geschaffen werden, damit im Falle eines Brandes nicht wie | |
ursprünglich geplant die freiwillige Feuerwehr allein in der Verantwortung | |
steht. Dem Fährbetrieb wurden mögliche Entschädigungen zugesagt. | |
(Az.: BVerwG 9 A 7.15, BVerwG 9 A 8.15, BVerwG 9 A 9.15, BVerwG 9 A 10.15, | |
BVerwG 9 A 11.15, BVerwG 9 A 14.15 – Urteile vom 28. April 2016) | |
28 Apr 2016 | |
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