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# taz.de -- Neonazi lässt Hosen in S-Bahn runter: Haft für Nazi-Arsch
> Das Amtsgericht Tiergarten verurteilt einen 33-Jährigen zu 32 Monaten
> Haft, weil er eine Familie in der S-Bahn bedroht und seinen nackten
> Hintern gezeigt hatte.
Bild: Tatort S-Bahn: Hier beleidigte, bedrohte und erniedrigte der Neonazi eine…
Christoph S. sei schockiert, sagt sein Verteidiger, nachdem vor dem
Amtsgericht Tiergarten das Urteil gegen den 19-fach vorbestraften Nazi
gefallen ist. 32 Monate Haft hat das Schöffengericht verhängt – wegen vier
unterschiedlichen Taten. Das letzte Mal, als der 33-Jährige ins Gefängnis
musste, hatte er wesentlich mehr dafür tun müssen. Die Justiz mag sich oft
sehr geduldig zeigen – für den seit 16 Jahren auffälligen Angeklagten gilt
das nicht mehr.
Am Nachmittag des 27. März 2015 hatte Christoph S. in der S-Bahn den
deutschen Gruß entboten und „Heil Hitler“ gebrüllt, am frühen Abend dann
einen Mann, der sich gegen solche Sprüche verbal zu wehren suchte, durch
die S-Bahn gejagt, ihn geschlagen und getreten.
Am Abend des 22. August 2015 hatte er zusammen mit Gleichgesinnten am
Bahnhof Storkower Straße einen S-Bahn-Waggon der Linie S41 bestiegen.
„Mann, bin ich Hacke“, will einer der Zeugen von dem Alkoholisierten
vernommen haben. Ein später durchgeführter Test ergab für S. zur Tatzeit
eine Blutalkoholkonzentration von 2,51 Promille, womit er gegen die
Weisungen seiner Führungsaufsicht verstoßen hatte.
Die beiden alkoholisierten Nazis heizten sich mit Sprüchen auf. Die
vernommenen Zeugen zitieren ein Potpourri von „Alle Ausländer haben
dreckiges Blut“, „Judenschlampe“ bis „Asylantenheime sollen brennen“.
Sobald einer der Mitfahrenden sich dagegen wehrte, wurde er gezielt
rassistisch beleidigt. Ein junger Sozialarbeiter telefonierte mit der
Polizei. Die empfahl, die Notbremse zu ziehen. Dann würden sich die
Sicherheitsmitarbeiter der Bahn um die Nazis kümmern.
Kurz bevor er am Bahnhof Frankfurter Allee aus dem Verkehr gezogen wurde,
begab sich S. zu einer ausländisch aussehenden Mutter mit zwei Kindern und
präsentierte ihnen sein Gesäß und seine Genitalien. Ob er seine Verachtung
noch stärker zeigte, indem er die von der Justiz nicht ermittelten Opfer
sogar anpinkelte, ließ sich nicht beweisen. Nur eine Lehrerin will nahe der
Gedemütigten eine Lache gesehen haben. „Die Mitreisenden waren so
irritiert, dass ihre Aufnahmefähigkeit eingeschränkt war“, erklärt die
Richterin.
Dem Angeklagten wurde bereits viel Unterstützung wie Bewährungshilfe,
Führungsaufsicht angeboten – nichts half. Bei seinen Taten war S. stets
betrunken, oft hatte man ihm deswegen eine verminderte Schuldfähigkeit
zugestanden. Da er sich jedoch nicht therapieren lassen möchte, soll ihm
der Alkohol auch nicht mehr mildernd angerechnet werden.
Zu den 32 Monaten Haft wird er noch ein paar Monate Zuschlag bekommen: Nach
seinem Ekel-Auftritt in der S-Bahn hatte er auf einer Bärgida-Demonstration
den Hitlergruß gezeigt, eine Wodkaflasche gestohlen und war
schwarzgefahren. Im Januar hatte ihn das Amtsgericht Tiergarten dafür zu
neun Monaten Haft verurteilt. S. ging dagegen in Berufung und hofft nun auf
einen Strafrabatt durch das Zusammenziehen beider Strafen, die am Ende wohl
rund drei Jahre betragen wird.
26 Apr 2016
## AUTOREN
Uta Eisenhardt
## TAGS
Schwerpunkt Neonazis
S-Bahn Berlin
Justiz
Justiz
Adolf Hitler
Prozess
Alice-Salomon-Hochschule
Schwerpunkt AfD in Berlin
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