| # taz.de -- Ermittlungen gegen Nazis in Freital: Mal zuständig, mal Zeichen se… | |
| > Der Generalbundesanwalt geht in bestimmten Fällen gegen rechte | |
| > Gewalttäter vor – in Freital, weil feste Strukturen angenommen werden. | |
| Bild: Nationalistische Bekundungen alleine locken den Generalbundesanwalt nicht… | |
| Karlsruhe taz | Generalbundesanwalt Peter Frank ist nicht der „oberste | |
| Ankläger der Republik“, auch wenn er oft so genannt wird. Für die | |
| Strafverfolgung sind in Deutschland grundsätzlich die Staatsanwaltschaften | |
| der Länder zuständig. Das gilt auch für schwerste Straftaten wie Mord und | |
| Totschlag. Der Generalbundesanwalt kann nur bei bestimmten | |
| Staatsschutzdelikten ermitteln. Manchmal ist er laut Gesetz einfach | |
| zuständig, manchmal kann er durch die Übernahme der Ermittlungen aber auch | |
| ein Zeichen setzen. | |
| Grundsätzlich zuständig ist die Bundesanwaltschaft, wenn es um | |
| terroristische Vereinigungen geht, wie jetzt bei der Gruppe Freital. Hier | |
| konnte Frank nur deshalb nicht von vornherein ermitteln, weil die | |
| sächsischen Staatsanwälte zunächst keine feste Vereinigung erkannten. | |
| Auch die im Mai 2015 ausgehobene Gruppe Old School Society gilt als rechte | |
| terroristische Vereinigung. Gegen sie hat die Bundesanwaltschaft im Januar | |
| 2016 Anklage erhoben. Am 27. April soll am Oberlandesgericht München der | |
| Prozess beginnen. | |
| Soweit es nicht um Vereinigungen geht, kann der Generalbundesanwalt die | |
| Ermittlung bei politisch motivierten Gewalttaten übernehmen, wenn er eine | |
| „besondere Bedeutung“ des Falles sieht. Peter Frank hat inzwischen | |
| klargemacht, nach welchen Kriterien er eingreifen will: zum einen, wenn es | |
| Tote oder Schwerverletzte gab, zum anderen bei pogromartigen Zuständen. | |
| Bei Anschlägen auf Asylheime waren diese „roten Linien“ bisher nicht | |
| überschritten worden. Frank übernahm aber das Verfahren nach der | |
| Messerattacke auf die damalige Kölner OB-Kandidatin Henriette Reker im | |
| Oktober 2015. Der Täter Frank S. habe ein „Klima der Angst“ bei allen | |
| Flüchtlingshelfern erzeugen wollen. Vorige Woche hat der Prozess vor dem | |
| OLG Düsseldorf begonnen. | |
| Der Generalbundesanwalt will von solchen Signalen allerdings nur sparsamen | |
| Gebrauch machen. Erstens soll sich die Symbolik nicht abnutzen. Zweitens | |
| hat Frank nur begrenzt Personal zur Verfügung. Und schließlich kontrolliert | |
| der Bundesgerichtshof relativ streng, dass sich die Bundesanwaltschaft | |
| nicht zu sehr in die Zuständigkeiten der Länder einmischt. | |
| 20 Apr 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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