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# taz.de -- Ermittlungen gegen Nazis in Freital: Mal zuständig, mal Zeichen se…
> Der Generalbundesanwalt geht in bestimmten Fällen gegen rechte
> Gewalttäter vor – in Freital, weil feste Strukturen angenommen werden.
Bild: Nationalistische Bekundungen alleine locken den Generalbundesanwalt nicht…
Karlsruhe taz | Generalbundesanwalt Peter Frank ist nicht der „oberste
Ankläger der Republik“, auch wenn er oft so genannt wird. Für die
Strafverfolgung sind in Deutschland grundsätzlich die Staatsanwaltschaften
der Länder zuständig. Das gilt auch für schwerste Straftaten wie Mord und
Totschlag. Der Generalbundesanwalt kann nur bei bestimmten
Staatsschutzdelikten ermitteln. Manchmal ist er laut Gesetz einfach
zuständig, manchmal kann er durch die Übernahme der Ermittlungen aber auch
ein Zeichen setzen.
Grundsätzlich zuständig ist die Bundesanwaltschaft, wenn es um
terroristische Vereinigungen geht, wie jetzt bei der Gruppe Freital. Hier
konnte Frank nur deshalb nicht von vornherein ermitteln, weil die
sächsischen Staatsanwälte zunächst keine feste Vereinigung erkannten.
Auch die im Mai 2015 ausgehobene Gruppe Old School Society gilt als rechte
terroristische Vereinigung. Gegen sie hat die Bundesanwaltschaft im Januar
2016 Anklage erhoben. Am 27. April soll am Oberlandesgericht München der
Prozess beginnen.
Soweit es nicht um Vereinigungen geht, kann der Generalbundesanwalt die
Ermittlung bei politisch motivierten Gewalttaten übernehmen, wenn er eine
„besondere Bedeutung“ des Falles sieht. Peter Frank hat inzwischen
klargemacht, nach welchen Kriterien er eingreifen will: zum einen, wenn es
Tote oder Schwerverletzte gab, zum anderen bei pogromartigen Zuständen.
Bei Anschlägen auf Asylheime waren diese „roten Linien“ bisher nicht
überschritten worden. Frank übernahm aber das Verfahren nach der
Messerattacke auf die damalige Kölner OB-Kandidatin Henriette Reker im
Oktober 2015. Der Täter Frank S. habe ein „Klima der Angst“ bei allen
Flüchtlingshelfern erzeugen wollen. Vorige Woche hat der Prozess vor dem
OLG Düsseldorf begonnen.
Der Generalbundesanwalt will von solchen Signalen allerdings nur sparsamen
Gebrauch machen. Erstens soll sich die Symbolik nicht abnutzen. Zweitens
hat Frank nur begrenzt Personal zur Verfügung. Und schließlich kontrolliert
der Bundesgerichtshof relativ streng, dass sich die Bundesanwaltschaft
nicht zu sehr in die Zuständigkeiten der Länder einmischt.
20 Apr 2016
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Freital
Schwerpunkt Rechter Terror
Generalbundesanwalt
Rechtsextremismus
Henriette Reker
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Rechtsterrorismus
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Polizei
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