| # taz.de -- US-Stützpunkte in Deutschland: Klage gegen Drohnenkrieg gescheitert | |
| > Ein Aktivist will verhindern, dass die USA Ramstein für Drohneneinsätze | |
| > nutzen. Er klagt vor dem Bundesverwaltungsgericht – erfolglos. | |
| Bild: Protest vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Aktivisten wollen ve… | |
| Berlin taz | Das Bundesverwaltungsgericht hat am Dienstag eine Klage gegen | |
| Kampfdrohnen-Einsätze der USA zurückgewiesen. Die Bundesregierung muss den | |
| Amerikanern daher nicht verbieten, den US-Stützpunkt Ramstein für | |
| Drohnenflüge zu nutzen. Nach Ansicht der Richter hatte der Kläger kein | |
| Klagerecht. | |
| Geklagt hatte Wolfgang Jung, ein Friedensaktivist, der zwölf Kilometer von | |
| Ramstein entfernt wohnt. Er ist überzeugt, dass der US-Stützpunkt im | |
| Drohnenkrieg eine wichtige Funktion hat. Dabei stützt er sich auf | |
| verschiedene Medienberichte. | |
| Sofern die US-Armee ihre Drohnen völkerrechtswidrig einsetzt, bricht sie | |
| laut dem Kläger also auch deutsches Recht. Jung forderte daher, dass die | |
| Bundesregierung die Einsätze entweder von deutschem Personal überwachen | |
| lässt oder den Amerikanern gleich ganz verbietet, Ramstein für den | |
| Drohnenkrieg zu nutzen. | |
| Schon in den Vorinstanzen war Jung mit diesem Wunsch gescheitert: Nach | |
| Ansicht der Richter war er nicht klageberechtigt, da er durch die | |
| Drohnenflüge nicht in seinen eigenen Rechten verletzt ist. Seine Anwälte | |
| widersprachen: Ihnen zufolge ist allgemein bekannt, „dass Betroffene auf | |
| rechtswidrigen ‚Staatsterrorismus‘ durch individuellen Terrorismus | |
| reagieren“. Es sei also möglich, dass Ramstein wegen des Drohnenkriegs zum | |
| Anschlagsziel werde. Ein Attentat könne dann auch Jung treffen - er wohne | |
| ja in der Nachbarschaft. | |
| Die Richter am Bundesverwaltungsgericht überzeugte diese Argumentation aber | |
| nicht. Sie entschieden am Nachmittag: „Die bloße Möglichkeit einer aus der | |
| Nähe zur Air Base folgenden mittelbaren Gefährdung, die von Entscheidungen | |
| Dritter abhängig ist, reicht zur Begründung der Klagebefugnis nicht aus.“ | |
| 5 Apr 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Tobias Schulze | |
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