# taz.de -- US-Stützpunkte in Deutschland: Klage gegen Drohnenkrieg gescheitert | |
> Ein Aktivist will verhindern, dass die USA Ramstein für Drohneneinsätze | |
> nutzen. Er klagt vor dem Bundesverwaltungsgericht – erfolglos. | |
Bild: Protest vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Aktivisten wollen ve… | |
Berlin taz | Das Bundesverwaltungsgericht hat am Dienstag eine Klage gegen | |
Kampfdrohnen-Einsätze der USA zurückgewiesen. Die Bundesregierung muss den | |
Amerikanern daher nicht verbieten, den US-Stützpunkt Ramstein für | |
Drohnenflüge zu nutzen. Nach Ansicht der Richter hatte der Kläger kein | |
Klagerecht. | |
Geklagt hatte Wolfgang Jung, ein Friedensaktivist, der zwölf Kilometer von | |
Ramstein entfernt wohnt. Er ist überzeugt, dass der US-Stützpunkt im | |
Drohnenkrieg eine wichtige Funktion hat. Dabei stützt er sich auf | |
verschiedene Medienberichte. | |
Sofern die US-Armee ihre Drohnen völkerrechtswidrig einsetzt, bricht sie | |
laut dem Kläger also auch deutsches Recht. Jung forderte daher, dass die | |
Bundesregierung die Einsätze entweder von deutschem Personal überwachen | |
lässt oder den Amerikanern gleich ganz verbietet, Ramstein für den | |
Drohnenkrieg zu nutzen. | |
Schon in den Vorinstanzen war Jung mit diesem Wunsch gescheitert: Nach | |
Ansicht der Richter war er nicht klageberechtigt, da er durch die | |
Drohnenflüge nicht in seinen eigenen Rechten verletzt ist. Seine Anwälte | |
widersprachen: Ihnen zufolge ist allgemein bekannt, „dass Betroffene auf | |
rechtswidrigen ‚Staatsterrorismus‘ durch individuellen Terrorismus | |
reagieren“. Es sei also möglich, dass Ramstein wegen des Drohnenkriegs zum | |
Anschlagsziel werde. Ein Attentat könne dann auch Jung treffen - er wohne | |
ja in der Nachbarschaft. | |
Die Richter am Bundesverwaltungsgericht überzeugte diese Argumentation aber | |
nicht. Sie entschieden am Nachmittag: „Die bloße Möglichkeit einer aus der | |
Nähe zur Air Base folgenden mittelbaren Gefährdung, die von Entscheidungen | |
Dritter abhängig ist, reicht zur Begründung der Klagebefugnis nicht aus.“ | |
5 Apr 2016 | |
## AUTOREN | |
Tobias Schulze | |
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