# taz.de -- US-Drohnenangriffe im Jemen: Deutschland darf untätig bleiben | |
> Die Kläger sind gescheitert: Berlin muss den USA nicht untersagen, die | |
> Militärbasis Ramstein für Drohnenangriffe im Jemen zu nutzen. | |
Bild: Nach einem Angriff: Jemeniten betrachten die Trümmer eines Hauses. | |
KÖLN taz | Keine Chance für die Opfer: Die Bundesregierung muss den USA | |
nicht untersagen, ihre Militärbasis im rheinland-pfälzischen Ramstein für | |
Drohnenangriffe zu nutzen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Mittwoch | |
entschieden. Es wies die Klage von drei Jemeniten ab, die bei einem | |
US-Angriff 2012 zwei Verwandte verloren hatten. Sie sei „in der Sache | |
unbegründet“, sagte die Vorsitzende Richterin Hildegund Caspari-Wierzoch. | |
Der Fall: Am 29. August 2012 explodierten fünf Raketen in Khashamir, einem | |
Dorf im Osten Jemens. Sie wurden von US-Drohnen abgefeuert und sollten drei | |
mutmaßliche al-Qaida-Terroristen ausschalten. Bei dem Angriff starben auch | |
zwei Gäste einer Hochzeit: der Imam Salim und der Dorfpolizist Walid bin | |
Ali Jaber. Die beiden waren in der Region aktiv gegen al-Qaida eingetreten. | |
Faisal bin Ali Jaber, Onkel und Schwager der zwei Toten, und zwei weitere | |
Verwandte, Ahmed und Khaled bin Ali Jaber, hatten den Angriff überlebt. Im | |
Oktober 2014 verklagten sie die Bundesrepublik. | |
Ihr Vorwurf: Über die US-Militärbasis im pfälzischen Ramstein wurden Daten | |
aus den USA zu den Drohnen geleitet. Nach dem Grundgesetz und dem | |
Völkerrecht sei die Bundesregierung jedoch zur Unterbindung von Gefahren | |
für Leib und Leben verpflichtet, die von deutschem Staatsgebiet ausgehen. | |
Drohnenangriffe sind völkerrechtlich höchst umstritten: Die USA attackieren | |
immer wieder Terrorverdächtige in Kriegsgebieten, ohne dass gegen sie | |
Gerichtsurteile vorliegen. Dabei werden häufig unbeteiligte Zivilisten | |
getötet. | |
## Richter sehen keine Handlungszwänge | |
Der Argumentation der Kläger folgte das Kölner Gericht nicht. Zwar könnten | |
sie sich tatsächlich auf eine Schutzpflicht der Bundesregierung berufen. | |
Aber daraus ließen sich keine Handlungszwänge Deutschlands gegenüber den | |
USA ableiten. | |
„Die Bundesregierung ist nicht verpflichtet, den USA die Nutzung der Air | |
Base Ramstein für die Durchführung von Drohnenangriffen im Jemen zu | |
untersagen“, urteilten die Richter. Der Regierung stünden durch die | |
Gewaltenteilung außenpolitische Handlungsspielräume zu. Dazu gehöre auch | |
die Bewertung, ob Drohnen völkerrechtswidrig seien. Die Kläger prüfen nun | |
Rechtsmittel gegen das Urteil. | |
Zeitgleich protestierte in Berlin das Bündnis „Stoppt den US-Drohnenkrieg | |
via Ramstein“ vor dem Bundestag. Die Demonstranten forderten den | |
Generalbundesanwalt auf, wegen „außergerichtlicher Tötungen“ Ermittlungen | |
gegen die US-Soldaten in Ramstein einzuleiten. Aufgerufen hatten | |
Organisationen aus dem Spektrum der traditionellen Friedensbewegung wie die | |
DFG-VK und die Internationale Liga für Menschenrechte. | |
27 May 2015 | |
## AUTOREN | |
Helke Ellersiek | |
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