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# taz.de -- US-Drohnenangriffe im Jemen: Deutschland darf untätig bleiben
> Die Kläger sind gescheitert: Berlin muss den USA nicht untersagen, die
> Militärbasis Ramstein für Drohnenangriffe im Jemen zu nutzen.
Bild: Nach einem Angriff: Jemeniten betrachten die Trümmer eines Hauses.
Köln taz | Keine Chance für die Opfer: Die Bundesregierung muss den USA
nicht untersagen, ihre Militärbasis im rheinland-pfälzischen Ramstein für
Drohnenangriffe zu nutzen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Mittwoch
entschieden. Es wies die Klage von drei Jemeniten ab, die bei einem
US-Angriff 2012 zwei Verwandte verloren hatten. Sie sei „in der Sache
unbegründet“, sagte die Vorsitzende Richterin Hildegund Caspari-Wierzoch.
Der Fall: Am 29. August 2012 explodierten fünf Raketen in Khashamir, einem
Dorf im Osten Jemens. Sie wurden von US-Drohnen abgefeuert und sollten drei
mutmaßliche al-Qaida-Terroristen ausschalten. Bei dem Angriff starben auch
zwei Gäste einer Hochzeit: der Imam Salim und der Dorfpolizist Walid bin
Ali Jaber. Die beiden waren in der Region aktiv gegen al-Qaida eingetreten.
Faisal bin Ali Jaber, Onkel und Schwager der zwei Toten, und zwei weitere
Verwandte, Ahmed und Khaled bin Ali Jaber, hatten den Angriff überlebt. Im
Oktober 2014 verklagten sie die Bundesrepublik.
Ihr Vorwurf: Über die US-Militärbasis im pfälzischen Ramstein wurden Daten
aus den USA zu den Drohnen geleitet. Nach dem Grundgesetz und dem
Völkerrecht sei die Bundesregierung jedoch zur Unterbindung von Gefahren
für Leib und Leben verpflichtet, die von deutschem Staatsgebiet ausgehen.
Drohnenangriffe sind völkerrechtlich höchst umstritten: Die USA attackieren
immer wieder Terrorverdächtige in Kriegsgebieten, ohne dass gegen sie
Gerichtsurteile vorliegen. Dabei werden häufig unbeteiligte Zivilisten
getötet.
## Richter sehen keine Handlungszwänge
Der Argumentation der Kläger folgte das Kölner Gericht nicht. Zwar könnten
sie sich tatsächlich auf eine Schutzpflicht der Bundesregierung berufen.
Aber daraus ließen sich keine Handlungszwänge Deutschlands gegenüber den
USA ableiten.
„Die Bundesregierung ist nicht verpflichtet, den USA die Nutzung der Air
Base Ramstein für die Durchführung von Drohnenangriffen im Jemen zu
untersagen“, urteilten die Richter. Der Regierung stünden durch die
Gewaltenteilung außenpolitische Handlungsspielräume zu. Dazu gehöre auch
die Bewertung, ob Drohnen völkerrechtswidrig seien. Die Kläger prüfen nun
Rechtsmittel gegen das Urteil.
Zeitgleich protestierte in Berlin das Bündnis „Stoppt den US-Drohnenkrieg
via Ramstein“ vor dem Bundestag. Die Demonstranten forderten den
Generalbundesanwalt auf, wegen „außergerichtlicher Tötungen“ Ermittlungen
gegen die US-Soldaten in Ramstein einzuleiten. Aufgerufen hatten
Organisationen aus dem Spektrum der traditionellen Friedensbewegung wie die
DFG-VK und die Internationale Liga für Menschenrechte.
27 May 2015
## AUTOREN
Helke Ellersiek
## TAGS
Jemen
Drohnen
Völkerrecht
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