Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Massentierhaltung von Geflügel: Klage gegen Kükentöten abgelehnt
> Macht sich ein Agrarbetrieb strafbar, wenn er männliche Küken tötet?
> Nein, sagt das Landgericht Münster. Handlungsbedarf sehen die Richter
> dennoch.
Bild: Sind sie männlich, haben sie meist kein langes Leben.
Münster dpa | Das Landgericht Münster hat eine Klage der Staatsanwaltschaft
wegen des massenhaften Tötens Männlicher Küken abgelehnt. Wie das Gericht
am Mittwoch mitteilte, hat sich die beschuldigte Kükenbrüterei im
Münsterland nicht strafbar gemacht. Zwar sehe das Tierschutzgesetz eine
Strafe vor, wenn Tiere ohne vernünftigen Grund getötet würden. Dem stehe
aber die Tierschutzschlachtverordnung aus dem Jahr 2012 entgegen. Dieser
Erlass regele die zulässigen Tötungsformen für Eintagsküken. Außerdem liegt
nach Ansicht des Gerichts ein vernünftiger Grund für die Tötung vor.
Das Gericht wies darauf hin, dass der Gesetzgeber gefordert sei, wenn eine
jahrzehntelange Praxis strafrechtlich anders bewertet werden solle. Diese
Entscheidung könne nicht das Gericht übernehmen – „unbeschadet aller
moralisch-ethischen Implikationen“, heißt es in der Pressemitteilung.
Mit der bundesweit umstrittenen Tötung beschäftigt sich am 20. Mai auch das
Oberverwaltungsgericht in Münster. Umweltminister Johannes Remmel (Grüne)
hatte 2013 die Praxis in Nordrhein-Westfalen verbieten wollen. Das
Verwaltungsgericht Minden hat das Verbot aber wieder einkassiert. Nun ist
die nächste Instanz an der Reihe. Weitere Verfahren an den
Verwaltungsgerichten im Land sind anhängig.
Tierschützer kämpfen schon lange für ein Verbot des Kükenschredderns. Die
Organisation Peta, auf deren Anzeige die Anklage in Münster zurückgeht,
spricht von jährlich bundesweit über 50 Millionen männlichen Küken, die
vergast oder lebendig geschreddert würden. Sie seien für die Industrie
wertlos, da sie keine Eier legen und auch nicht schnell genug Fleisch
ansetzen.
Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) hatte im vergangenen Jahr
weitere Forschungsgelder bewilligt, um Alternativverfahren voranzubringen,
bei denen das Geschlecht der Küken bereits im Ei erkannt wird. (AZ: 2 KLs
7/15)
9 Mar 2016
## TAGS
Tierhaltung
Küken
Geflügel
Küken
Kükenschreddern
Kükenschreddern
Ostern
Landwirtschaft
Artgerechte Tierhaltung
Massentierhaltung
Tierschutz
## ARTIKEL ZUM THEMA
Neue Technik gegen Kükenschreddern: Nur ein paar weniger Hähne getötet
Erste Supermärkte verkaufen Eier, für die dank neuer Technik keine
männlichen Hühner sterben. Immer noch werden 44 Millionen weitere getötet.
Urteil zur Geflügelindustrie in NRW: Kükenschreddern weiter erlaubt
Männliche Küken können in NRW weiter nach dem Schlüpfen getötet werden. Ein
Gericht entschied, dass die Praxis nicht tierschutzwidrig ist.
Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt: Küken-Schreddern ist alternativlos
Jährlich werden rund 50 Millionen männliche Küken getötet. Das sei derzeit
nicht zu verhindern, sagt der zuständige Minister. 2017 könnte sich das
ändern.
Suche nach weißen Bio-Eiern: Oweia, Ostern fast nur braune Eier
Zur Färbezeit werden die geeigneten Eier knapp. Dabei versucht der Handel
alles, um das zu vermeiden. Die Natur hat nicht mit Ostern gerechnet ...
Niedersachsen beendet Küken-Tötung: Ab 2018 dürfen Küken leben
Jährlich werden 27 Millionen Küken in Niedersachsen vergast, weil sie keine
Eier legen. Damit soll ab Ende 2017 Schluss sein.
Schreddern männlicher Eintagsküken: Erste Klage gegen Brüterei
Geflügelhalter müssten nicht mehr systematisch männliche Küken töten,
Alternativen stehen bereit.
Massenhafte Tötung von Eintagsküken: Erste Anklage gegen Brüterei
Männliche Küken werden in der Massenzucht meist einen Tag nach ihrer Geburt
geschreddert. In Münster steht nun eine Brüterei für diese Praxis vor
Gericht.
Bruderhahn-Projekt für Eintagsküken: Hof der glücklichen Hähne
50 Millionen Küken landen jährlich auf dem Müll. Der Bauckhof wollte sich
damit nicht abfinden – und entwickelte den „Bruderhahn“.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.