| # taz.de -- Datei zu gewaltbereiten Fußballfans: Hamburger Datei ist rechtswid… | |
| > Fast zehn Jahre hat die Hamburger Polizei Daten über gewaltbereite Fans | |
| > in einer speziellen Datei gespeichert – zu Unrecht. Der Innensenator | |
| > verspricht Besserung. | |
| Bild: Luftballonrandale in Hamburg, Februar 2016 | |
| Hamburg dpa | Die seit fast zehn Jahren von der Hamburger Polizei geführte | |
| Datei über gewaltbereite Fußball-Fans ist aus Sicht des Hamburger | |
| Datenschutzbeauftragten rechtswidrig und sollte umgehend gelöscht werden. | |
| „Das Ausmaß der Speicherung von Betroffenen, gerade aber auch von Kontakt- | |
| und Begleitpersonen unter Vernachlässigung grundlegender | |
| datenschutzrechtlicher Anforderungen ist nicht akzeptabel“, erklärte der | |
| Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar am Mittwoch. | |
| Mitte Januar war durch eine Kleine Anfrage der Linken ans Licht gekommen, | |
| dass die Polizei 2170 Menschen aus dem Bereich Fußball registriert hat, | |
| darunter 1070 Fans des Bundesligisten Hamburger SV und 426 Anhänger des | |
| Zweitligisten FC St. Pauli. Wer in der Datei geführt wird, erfährt davon in | |
| der Regel nichts. Es bestehe keine Informationspflicht, hieß es in der | |
| Senatsantwort. | |
| Caspar begrüßte, dass die Polizei inzwischen rund 900 Personen wieder aus | |
| der Crime-Datei „Gruppen- und Szenegewalt“ gelöscht habe. Gleichwohl habe | |
| die Prüfung zahlreiche so schwere datenschutzrechtliche Mängel offenbart, | |
| dass nun eine formelle Beanstandung ausgesprochen worden sei. | |
| Der zuständige Innensenator Andy Grote (SPD) versprach Besserung. „Es | |
| handelt sich bei den beschriebenen Missständen im Umgang mit der | |
| betreffenden Crime-Datei um einen schwerwiegenden Vorgang.“ Er habe die | |
| Polizei bereits aufgefordert, Defizite umgehend zu beseitigen. „Mit dem | |
| Polizeipräsidenten wurde zudem vereinbart, dass die Funktion eines eigenen | |
| Datenschutzbeauftragten der Polizei eingerichtet wird.“ | |
| Die Datenschützer hatten bei einer Prüfung festgestellt, dass die am 1. | |
| Juni 2006 erstellte Datei unter anderem Informationen über Punks, | |
| Skinheads, Rocker oder russische Aussiedler enthielt, welche sei längerem | |
| gar nicht mehr in der Zuständigkeit der zugriffsberechtigten Stellen lag. | |
| Überhaupt konnte zudem bei einem nicht unerheblichen Teil der Verdächtigen | |
| und Beschuldigten die Erforderlichkeit der Speicherung nicht positiv | |
| festgestellt werden. | |
| Ebenfalls kritisch bewertete Hamburgs Datenschützer, dass in der Datei | |
| zahlreiche Kontakt- und Begleitpersonen über die gesetzlich festgelegte | |
| Frist hinweg gespeichert waren. In einem Fall seien sogar personenbezogene | |
| Daten eines Kindes gespeichert worden. Der Senatsantwort zufolge waren in | |
| der Datei neben Namen und Adressen der Beschuldigten und Verdächtigen auch | |
| Fotos sowie Informationen zu Kontakt- und Begleitpersonen gespeichert. | |
| Für Caspar stelle sich nun die Frage, ob bei anderen Crime-Dateien | |
| möglicherweise ähnliche Datenschutzverstöße vorliegen. „Der ganze Vorgang | |
| lässt nicht nur eine Krise der automatisierten Datenhaltung bei der Polizei | |
| befürchten, sondern auch auf eine Krise des Datenschutzes in Hamburg | |
| schließen“, betonte Caspar. Gleichzeitig wies er daraufhin, dass die | |
| Datenschützer aufgrund der geringen personellen Ausstattung nicht in der | |
| Lage seien, ihre Aufgaben noch angemessen zu erledigen. | |
| 17 Feb 2016 | |
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