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# taz.de -- Datei zu gewaltbereiten Fußballfans: Hamburger Datei ist rechtswid…
> Fast zehn Jahre hat die Hamburger Polizei Daten über gewaltbereite Fans
> in einer speziellen Datei gespeichert – zu Unrecht. Der Innensenator
> verspricht Besserung.
Bild: Luftballonrandale in Hamburg, Februar 2016
Hamburg dpa | Die seit fast zehn Jahren von der Hamburger Polizei geführte
Datei über gewaltbereite Fußball-Fans ist aus Sicht des Hamburger
Datenschutzbeauftragten rechtswidrig und sollte umgehend gelöscht werden.
„Das Ausmaß der Speicherung von Betroffenen, gerade aber auch von Kontakt-
und Begleitpersonen unter Vernachlässigung grundlegender
datenschutzrechtlicher Anforderungen ist nicht akzeptabel“, erklärte der
Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar am Mittwoch.
Mitte Januar war durch eine Kleine Anfrage der Linken ans Licht gekommen,
dass die Polizei 2170 Menschen aus dem Bereich Fußball registriert hat,
darunter 1070 Fans des Bundesligisten Hamburger SV und 426 Anhänger des
Zweitligisten FC St. Pauli. Wer in der Datei geführt wird, erfährt davon in
der Regel nichts. Es bestehe keine Informationspflicht, hieß es in der
Senatsantwort.
Caspar begrüßte, dass die Polizei inzwischen rund 900 Personen wieder aus
der Crime-Datei „Gruppen- und Szenegewalt“ gelöscht habe. Gleichwohl habe
die Prüfung zahlreiche so schwere datenschutzrechtliche Mängel offenbart,
dass nun eine formelle Beanstandung ausgesprochen worden sei.
Der zuständige Innensenator Andy Grote (SPD) versprach Besserung. „Es
handelt sich bei den beschriebenen Missständen im Umgang mit der
betreffenden Crime-Datei um einen schwerwiegenden Vorgang.“ Er habe die
Polizei bereits aufgefordert, Defizite umgehend zu beseitigen. „Mit dem
Polizeipräsidenten wurde zudem vereinbart, dass die Funktion eines eigenen
Datenschutzbeauftragten der Polizei eingerichtet wird.“
Die Datenschützer hatten bei einer Prüfung festgestellt, dass die am 1.
Juni 2006 erstellte Datei unter anderem Informationen über Punks,
Skinheads, Rocker oder russische Aussiedler enthielt, welche sei längerem
gar nicht mehr in der Zuständigkeit der zugriffsberechtigten Stellen lag.
Überhaupt konnte zudem bei einem nicht unerheblichen Teil der Verdächtigen
und Beschuldigten die Erforderlichkeit der Speicherung nicht positiv
festgestellt werden.
Ebenfalls kritisch bewertete Hamburgs Datenschützer, dass in der Datei
zahlreiche Kontakt- und Begleitpersonen über die gesetzlich festgelegte
Frist hinweg gespeichert waren. In einem Fall seien sogar personenbezogene
Daten eines Kindes gespeichert worden. Der Senatsantwort zufolge waren in
der Datei neben Namen und Adressen der Beschuldigten und Verdächtigen auch
Fotos sowie Informationen zu Kontakt- und Begleitpersonen gespeichert.
Für Caspar stelle sich nun die Frage, ob bei anderen Crime-Dateien
möglicherweise ähnliche Datenschutzverstöße vorliegen. „Der ganze Vorgang
lässt nicht nur eine Krise der automatisierten Datenhaltung bei der Polizei
befürchten, sondern auch auf eine Krise des Datenschutzes in Hamburg
schließen“, betonte Caspar. Gleichzeitig wies er daraufhin, dass die
Datenschützer aufgrund der geringen personellen Ausstattung nicht in der
Lage seien, ihre Aufgaben noch angemessen zu erledigen.
17 Feb 2016
## TAGS
Datenschutz
Fußballfans
Schwerpunkt Polizeikontrollen in Hamburg
Fußball
personenbezogene Daten
St. Pauli
Gefahrengebiet
Polizei
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