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# taz.de -- Verfassungsklage gegen Windkraft: Eine Welle gegen die Energiewende
> Energiewende-Gegner ziehen vors Verfassungsgericht. Sie argumentieren mit
> Infraschall, den Windräder verursachen sollen.
Bild: Windkraft oder Braunkohle. Was wohl schädlicher sein könnte?
Berlin taz | Es ist ein Gerücht, das die Bürger überall beschäftigt, wo
neue Windräder gebaut werden sollen: Infraschall. Diese von den Rotoren
hervorgerufenen tiefen Frequenzen schädigen die Gesundheit der Anwohner,
meinen viele Windkraftgegner. Einige von ihnen ziehen daher nun vor das
Bundesverfassungsgericht.
Unterstützt werden sie dabei von den Juraprofessoren Rudolf Wendt und
Michael Elicker aus Saarbrücken. Ihr Kritikpunkt: Die derzeitigen
Regelwerke seien veraltet und ungenau. „Die Windkraftanlagen werden nach
Normen genehmigt, die technisch und wissenschaftlich nicht auf dem Stand
der Dinge sind“, sagte Wendt am Donnerstag in Berlin. Die Kläger fordern
daher neue Normen und umfangreiche Untersuchungen – und hoffen, dass das
Gericht bis dahin ein Moratorium für den Bau von Windkraftanlagen verhängt.
Das würde die Energiewende in Deutschland weitgehend zum Erliegen bringen.
Nicht zuletzt das ist das Ziel der Antiwindkraftbewegung, die hinter der
Klage steht. Auf der Pressekonferenz, bei der die Klage vorgestellt wurde,
ging es außer um Infraschall auch immer wieder um Zweifel am Klimawandel
und die „große CO2-Lüge“. Der Infraschall wirkt da eher vorgeschoben. In
welchem Ausmaß das Phänomen bei Windkraftanlagen auftritt und welche Folgen
das hat, ist unklar.
Bei Infraschall handelt es sich um Schallwellen mit einer so niedrigen
Frequenz, dass Menschen sie nicht hören können. Bei manchen Menschen rufen
sie aber offenbar körperliche Symptome hervor. So kann Infraschall
erwiesenermaßen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Kopfschmerzen,
Schlafstörungen oder Schwindel führen. Ob jedoch der von Windrädern
verursachte Infraschall ausreicht, um diese Symptome hervorzurufen, ist
umstritten.
Eine aktuelle Studie der Landesumweltanstalt Baden-Württemberg kommt zu dem
Ergebnis, dass der Infraschallpegel der Anlagen bei einem Abstand von 150
bis 300 Metern deutlich unter der menschlichen Wahrnehmungsschwelle liege.
Bei 700 Meter Entfernung sei er gar nicht mehr messbar.
Darauf beruft sich auch der Bundesverband Windenergie. „Wir nehmen das
Phänomen Infraschall ernst“, sagte Präsident Hermann Albers der taz. „Die
Studien zeigen jedoch eindeutig, dass der Infraschall bei
Windenergieanlagen unbedenklich ist.“ Bisher scheiterten deshalb die
Windkraftgegner vor Gerichten. Diese entschieden stets, dass bei den
Anlagen die rechtlichen Regelungen eingehalten würden.
Eine Studie des Umweltbundesamtes kommt aber zu dem Schluss, dass die
gegenwärtigen Normen Defizite aufweisen. Sehr niedrige Frequenzen werden
demnach gar nicht erst gemessen. „Es gibt sehr viele Unwägbarkeiten, daher
muss man die Messmethoden noch verbessern“, sagt Detlef Krahé, Professor an
der Universität Wuppertal und Herausgeber der Studie.
Genau darauf berufen sich die Gegner und hoffen, den Windkraftausbau so zu
stoppen. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg aus dem Jahr 2011
könnte die Hoffnung jedoch dämpfen. Solange keine verlässlichen
Erkenntnisse vorlägen, heißt es darin, sei der Staat nicht verpflichtet
neue Grenzwerte zu erlassen.
25 Feb 2016
## AUTOREN
Christian Latz
## TAGS
Windkraft
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