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# taz.de -- Keine Neuwahl in Hannover: Unsaubere Wahl ist egal
> CDU fühlt sich bei der Wahl zum hannoverschen Regionspräsidenten
> benachteiligt. Für die Wahl wurde wenig im konservativeren Umland
> geworben.
Bild: Nach dem ersten Wahlsieg: Hauke Jagau (Mitte) freut sich
Hamburg taz | Die Wahl zum Präsidenten der Region Hannover wird nicht
wiederholt. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover gestern entschieden.
Die CDU hatte geklagt, weil sie sich durch den Wahlleiter benachteiligt
fühlte. Der hatte nach dem ersten Wahlgang für eine Stichwahl zwischen dem
SPD-Kandidaten Hauke Jagau und seinem CDU-Konkurrenten Axel Brockmann
geworben – allerdings stärker in der Stadt als im konservativeren Umland.
Das war ein Wahlfehler, urteilte jetzt die erste Kammer. Allerdings hätten
Berechnungen ergeben, dass die unerlaubte Werbung keinen wesentlichen
Einfluss auf das Ergebnis gehabt habe, sagt Gerichtssprecher Burkhard
Lange. Die Hannoveraner müssen deshalb nicht noch mal abstimmen.
„Wir haben die Schlacht gewonnen, aber den Krieg verloren“, sagt der
CDU-Abgeordnete Jan Dingeldey. Seine Fraktion hatte gehofft, die knapp
verlorene Wahl vom Juni 2014 würde wiederholt. Bei der Stichwahl hatten nur
rund 4.400 Stimmen den Unterschied gemacht.
Vor dem zweiten Wahlgang [1][hatte der Wahlleiter] neben Anzeigen in
Wochenblättern auch in den Stadtbahnen des öffentlichen
Verkehrsunternehmens Üstra und an den elektronischen Anzeigetafeln für
Busse und Bahnen mit dem Text „Achtung! Sonntag Stichwahl zum
Regionspräsidenten – Personalausweis reicht“ geworben. Die Bahnen der Üst…
fahren aber nicht in alle Gemeinden der Region. Und auch ein Großteil der
Postkarten und Plakate wurde in der stärker SPD-geprägten Stadt aufgehängt
und verteilt.
„Ich glaube, das hatte Einfluss“, sagt Dingeldey. Es sei allerdings
schwierig nachzuweisen, dass die Werbung Grund für die Wahlniederlage sei.
„Für uns ist jetzt wichtig, dass das Gericht klar gesagt hat, dass die
Kampagne rechtswidrig war – für die nächste Wahl.“
Das Gericht kritisierte jedoch nicht nur die ungleiche Verteilung der
Werbemittel, sondern auch die Kampagne als solche. „Das ist nicht die
Aufgabe des Wahlleiters, sondern der Kandidaten und Parteien“, sagt
Gerichtssprecher Lange. Kurz vor einer Stichwahl verbiete es das
Neutralitätsgebot, dass sich der Wahlleiter einmische – anders als vor dem
ersten Wahlgang.
Paul Krause, Abgeordneter der SPD-Fraktion kann das nicht nachvollziehen:
„Wenn man nicht möchte, dass die Wahlbeteiligung immer weiter sinkt, sollte
man neutrale Wahlaufrufe nicht beanstanden.“ Schließlich habe der
Wahlleiter nicht zur Wahl eines bestimmten Kandidaten, sondern zur
Teilnahme an der Wahl aufgerufen. „Ein kleiner Stupser vor der Wahl kann
nicht schaden.“
9 Feb 2016
## LINKS
[1] http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/portal/live.php?nav…
## AUTOREN
Andrea Scharpen
## TAGS
Wahlkampf
Gerichtsurteil
Wahl
Wahlrecht
Chancengleichheit
Hannover
Schwerpunkt AfD
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