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# taz.de -- Schwarz-Gelb im Alleingang: Neues Wahlrecht beschlossen
> Fast drei Monate gab es kein gültiges Bundeswahlgesetz. Nun setzte
> Schwarz-Gelb den eigenen Vorschlag durch. Die Opposition sieht darin
> einen "Anschlag auf die Demokratie" und will klagen.
Bild: Künftig dürfen die in einem Bundesland errungenen Zweitstimmen einer Pa…
BERLIN dpa | Deutschland hat wieder ein gültiges Wahlrecht. Im Alleingang
setzte die schwarz-gelbe Koalition am Donnerstag im Bundestag ihre Position
für eine Änderung des Bundeswahlgesetzes durch.
SPD, Grüne und Linkspartei kündigten allerdings sofort Klage dagegen vor
dem Bundesverfassungsgericht an. Der Grünen-Politiker Volker Beck sprach
von einem "Anschlag auf die parlamentarische Demokratie".
Seit fast drei Monaten hatte es keine gültige Grundlage für eine
Bundestagswahl mehr gegeben. Eine Frist der Karlsruher Richter, bis zum 30.
Juni für eine Neuordnung zu sorgen, hatten Union und FDP verstreichen
lassen. Nach Ansicht von Verfassungsexperten wäre deshalb auch eine
vorgezogene Neuwahl nach altem Recht nicht mehr zulässig gewesen.
Die Koalition verteidigte ihr Konzept. Damit werde am bewährten Wahlrecht
festgehalten, gleichzeitig aber die Vorgabe aus Karlsruhe erfüllt, erklärte
Unions-Parlamentsgeschäftsführer Peter Altmaier (CDU).
SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann widersprach: "Sie benutzen
das Wahlrecht zum eigenen Machterhalt." Sein Grünen-Kollege Beck meinte,
Union und FDP wollten sich die Mehrheit im künftigen Parlament "ergaunern".
Die Karlsruher Richter hatten im Juli 2008 das sogenannte negative
Stimmengewicht für verfassungswidrig erklärt. Dies kann in bestimmten
Fällen bislang dazu führen, dass die Abgabe einer Zweitstimme einer Partei
bei der Zahl ihrer Mandate schadet. Der Effekt tritt im Zusammenhang mit
Überhangmandaten auf, auf die Parteien Anspruch haben, wenn sie in einem
Bundesland mehr Direktmandate erhalten, als ihnen nach dem Ergebnis der
Zweitstimmen zustehen.
Mit der zwischen Union und FDP vereinbarten Änderung wird die bislang
mögliche Verbindung von Landeslisten einer Partei gestrichen. Künftig
dürfen damit die in einem Bundesland errungenen Zweitstimmen einer Partei
nicht mehr mit denen aus einem anderen Land verrechnet werden. Für die
künftig verbleibenden "Reststimmen" werden zusätzliche Mandate vergeben.
In ihrem Entwurf schlug die SPD vor, Ausgleichs- für Überhangmandate
einzuführen. Grüne und Linkspartei plädieren im Prinzip dafür, das
Entstehen von Überhangmandaten durch eine Verrechnung zwischen den
Landeslisten einer Partei zu verhindern.
29 Sep 2011
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Wahlkampf
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