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# taz.de -- Reform des Wahlrechts: Union und FDP im Alleingang
> Die Regierungsparteien haben sich auf einen Entwurf für die
> Wahlrechtsreform geeinigt. Nächste Woche soll im Bundestag abgestimmt
> werden. Aber die Opposition läuft Sturm.
Bild: Kompliziert und verfassungswidrig, urteilten die Richter über das deutsc…
BERLIN dpa/dapd | Union und FDP wollen im Alleingang die vom
Bundesverfassungsgericht geforderte Neuregelung des Wahlrechts durchsetzen.
Ihre Vertreter kündigten am Mittwoch in Berlin an, in der kommenden Woche
ein entsprechendes Gesetz im Bundestag zu beschließen. SPD und Grüne
kündigten eine Verfassungsklage gegen das schwarz-gelbe Konzept an.
Unionsfraktions-Vize Günter Krings sagte nach einer Sitzung des
Innenausschusses, man habe sich mit der FDP auf eine Regelung verständigt,
die die Vorgaben des Verfassungsgerichts umsetze. Damit gebe es bald wieder
ein "gültiges und verfassungskonformes Wahlrecht". Der jetzt beschlossene
Entwurf schließe das negative Stimmgewicht aus, betonte der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion. "Die Ursache für dieses,
ist die bisherige Möglichkeit, Landeslisten zu verbinden. Unsere Lösung
besteht darin, diese Verbindungsmöglichkeit abzuschaffen", sagte er. Damit
könnten die in einem Bundesland errungenen Zweitstimmen einer Partei nicht
mehr mit den in einem anderen Land erzielten Zweitstimmen verrechnet
werden.
Die Karlsruher Richter hatten im Juli 2008 das sogenannte negative
Stimmengewicht, das aus der Verbindung von Mehrheits- und
Verhältniswahlrecht rührt, für verfassungswidrig erklärt. Künftig müsse
verhindert werden, dass eine Partei bei Bundestagswahlen unter Umständen
mehr Mandate dadurch erhält, dass sie in bestimmten Ländern weniger
Zweitstimmen bekommt. Das Gericht hatte für die Änderung eine Frist bis 30.
Juni gesetzt - wegen Differenzen in der Koalition wurde diese aber nicht
eingehalten.
## Mangelnde Fairness?
Die Grundstruktur des bewährten Wahlrechts werde damit nicht angetastet,
betonte Krings. Wie der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Stefan
Ruppert, darlegte, sei dadurch tendenziell auch eine Reduzierung von
Überhangmandaten möglich. Dazu würde eine sogenannte Reststimmenverwertung
geschaffen, um "mangelnde Fairness" auszugleichen.
Ist die Zahl der Zweitstimmen einer Partei, die in den 16 Ländern nicht zu
einem Sitz geführt haben, größer als die im Bundesdurchschnitt für ein
Mandat erforderliche Stimmenzahl, sollen dem Entwurf zufolge zum Ausgleich
weitere Mandate vergeben werden. "Solange eine Partei Überhangmandate hat,
werden ihr diese Extrazusatzmandate nicht zugesprochen", sagte Ruppert.
SPD und Grüne nannten das Konzept nicht nachvollziehbar und willkürlich.
"Das Versprechen, gleiches Stimmengewicht für alle, wird nicht
eingehalten", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion,
Thomas Oppermann. Die Koalition erhalte "sich den machtpolitischen
Sondervorteil der Überhangmandate". Deshalb werde man vor das
Verfassungsgericht ziehen. "Wie sehen uns in Karlsruhe wieder", kündigte
der Innenexperte der Grünen, Wolfgang Wieland, an.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2008 die bisherige Regelung für
verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber auferlegt, das sogenannte
"negative Stimmgewicht" zu beseitigen. Ein solches liegt vor, wenn mehr
Zweitstimmen für eine Partei zu weniger Mandaten derselben Partei führen
oder umgekehrt weniger Zweitstimmen einer Partei bundesweit mehr Mandate
einbringen.
21 Sep 2011
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