Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Union will Änderung im Sexualstrafrecht: CDU hört feministische S…
> Die Union ist fortschrittlicher als Justizminister Heiko Maas und will
> bei Vergewaltigungen das „Nein“ des Opfers für die Strafbarkeit
> anerkennen.
Bild: Eigentlich keine komplizierte Forderung: Nein heißt Nein! Der CDU gefäl…
Freiburg taz | Justizminister Heiko Maas (SPD) gerät bei der Reform des
Sexualstrafrechts unter Druck der Union. Der CDU-Parteivorstand fordert,
dass künftig ein klares „Nein“ des Opfers für die Strafbarkeit als sexuel…
Nötigung und Vergewaltigung ausreicht. Die CDU liegt damit auf der Linie
der Grünen.
Derzeit gelten Handlungen gegen den Willen des Opfers nur in drei
Konstellationen als „sexuelle Nötigung“: Wenn der Täter die Duldung des
Opfers mit Gewalt oder mit bestimmten Drohungen erzwingt oder wenn der
Täter eine schutzlose Lage ausnutzt. Eine Vergewaltigung ist dabei ein
besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung.
Die Frauenbewegung hat unter dem Slogan „Nein heißt Nein“ dagegen schon
lange gefordert, dass jede Missachtung des sexuellen
Selbstbestimmungsrechts strafbar sein sollte. Rückenwind bekam die
Forderung, als im Rahmen des Europarats 2011 die Istanbul-Konvention
entstand. Danach ist jede „nicht einverständliche sexuell bestimmte
Handlung“ zu bestrafen.
Auf diese Konvention, die Deutschland unterzeichnet hat, bezieht sich nun
auch der CDU-Vorstand. „Wir sorgen dafür, dass gemäß Art. 36 der
Istanbul-Konvention die Gesetzeslücke bei Vergewaltigung geschlossen wird“,
heißt es in der Mainzer Erklärung, die am Samstag beschlossen wurde. „Für
den Straftatbestand muss ein klares ‚Nein‘ des Opfers ausreichen, auch wenn
nicht zugleich der Tatbestand der Gewalt oder Nötigung vorliegt.“
„Nein-heißt-Nein“-Prinzip noch möglich
Das entspricht einem Gesetzentwurf der Grünen vom Juli 2015. Danach ist
wegen „sexueller Misshandlung“ zu bestrafen, „wer sexuelle Handlungen an
einer anderen Person vornimmt und dabei die Arg- oder Wehrlosigkeit des
Opfers ausnutzt oder der entgegenstehende Wille des Opfers erkennbar zum
Ausdruck gebracht worden ist.“
Der Referentenentwurf von Maas geht dagegen nicht vom „Nein heißt
Nein“-Paradigma aus, sondern ergänzt das bisherige Recht nur punktuell.
Strafbar sollen künftig auch Fälle sein, in denen Frauen aufgrund früherer
Gewalttätigkeiten des Mannes eingeschüchtert sind oder in denen der Täter
mit einem anderen empfindlichen Übel droht, etwa mit einer Denunziation.
Außerdem sollen Fälle erfasst werden, wenn das Opfer „aufgrund der
überraschenden Begehung der Tat zum Widerstand unfähig“ ist.
Maas‘ Gesetzentwurf wurde vor allem aus zwei Gründen kritisiert. Zum einen
ist immer wieder die Rede davon, dass das Opfer zum Widerstand unfähig sein
muss. Dabei setzt eine sexuelle Nötigung laut Gesetz überhaupt keinen
Widerstand des Opfers voraus. Maas knüpft hier an längst überwundene
patriarchale Vorstellungen an. Außerdem erfasst sein Gesetzentwurf nach wie
vor Fälle nicht, in denen das Opfer die Übergehung seines Willens duldet,
weil es von der Situation überfordert ist, zu langsam reagiert oder auch
die im Nachbarzimmer schlafenden Kinder nicht durch einen lauten Konflikt
verstören will.
Immerhin hat Maas dem „Nein heißt Nein“-Prinzip noch keine klare Absage
erteilt. Eine so weitgehende Reform müsse aber sehr gründlich geprüft
werden. Eine Kommission zur Überarbeitung des Sexualstrafrechts soll im
Sommer 2016 ihren Bericht vorlegen.
11 Jan 2016
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Sexuelle Gewalt
Rechte
Heiko Maas
CDU
Sexualstrafrecht
Sexualstrafrecht
Sexuelle Gewalt
Sexualstrafrecht
Schwerpunkt Rassismus
Sexismusdebatte
Gewalt gegen Frauen
Sexuelle Gewalt
## ARTIKEL ZUM THEMA
Kommentar Sexualstrafrecht: Maas bleibt mäßig
Das Sexualstrafrecht bleibt weitgehend reaktionär. „Nein heißt Nein“ gilt
weiter nicht, Frauen müssen meist Widerstand leisten.
Sexuelle Gewalt auf dem Oktoberfest: „Der Blick muss sich verändern“
Kristina Gottlöber von „Sichere Wiesn“ über alltäglichen Sexismus, die
Dunkelziffer sexueller Übergriffe und Präventionsmaßnahmen.
Konsequenzen für grapschende Männer: Unter Umständen straflos
Die Silvesterübergriffe offenbaren Lücken im deutschen Strafrecht. Ein
Gesetzentwurf des Justizministers könnte sie zumindest teilweise schließen.
Feministische Kampagne nach Köln: Immer. Überall. #ausnahmslos
Mit einer neuen Kampagne fordern Feminist_innen mehr Schutz vor
sexualisierter Gewalt und wehren sich gegen Vereinnahmung durch
Rassist_innen.
Gewalt gegen Frauen: Willkommen in der Hölle, Ladys
Seit der Kölner Silvesternacht wird einer sexismusfreien Zeit
hinterhergetrauert. Die hat es in Deutschland nie gegeben.
Präventionstipps für Männer: Vergewaltige niemanden!
Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker legt Frauen Verhaltensregeln
nahe, um nicht vergewaltigt zu werden. Hier die Männerversion.
Kommentar Übergriffe in Köln: Ein Täter ist ein Täter ist ein Täter
Sexuelle Gewalt ist an keine Ethnie gebunden. Wer anderes behauptet, ist
nicht nur rassistisch, sondern auch frauenverachtend.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.