| # taz.de -- Union will Änderung im Sexualstrafrecht: CDU hört feministische S… | |
| > Die Union ist fortschrittlicher als Justizminister Heiko Maas und will | |
| > bei Vergewaltigungen das „Nein“ des Opfers für die Strafbarkeit | |
| > anerkennen. | |
| Bild: Eigentlich keine komplizierte Forderung: Nein heißt Nein! Der CDU gefäl… | |
| Freiburg taz | Justizminister Heiko Maas (SPD) gerät bei der Reform des | |
| Sexualstrafrechts unter Druck der Union. Der CDU-Parteivorstand fordert, | |
| dass künftig ein klares „Nein“ des Opfers für die Strafbarkeit als sexuel… | |
| Nötigung und Vergewaltigung ausreicht. Die CDU liegt damit auf der Linie | |
| der Grünen. | |
| Derzeit gelten Handlungen gegen den Willen des Opfers nur in drei | |
| Konstellationen als „sexuelle Nötigung“: Wenn der Täter die Duldung des | |
| Opfers mit Gewalt oder mit bestimmten Drohungen erzwingt oder wenn der | |
| Täter eine schutzlose Lage ausnutzt. Eine Vergewaltigung ist dabei ein | |
| besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung. | |
| Die Frauenbewegung hat unter dem Slogan „Nein heißt Nein“ dagegen schon | |
| lange gefordert, dass jede Missachtung des sexuellen | |
| Selbstbestimmungsrechts strafbar sein sollte. Rückenwind bekam die | |
| Forderung, als im Rahmen des Europarats 2011 die Istanbul-Konvention | |
| entstand. Danach ist jede „nicht einverständliche sexuell bestimmte | |
| Handlung“ zu bestrafen. | |
| Auf diese Konvention, die Deutschland unterzeichnet hat, bezieht sich nun | |
| auch der CDU-Vorstand. „Wir sorgen dafür, dass gemäß Art. 36 der | |
| Istanbul-Konvention die Gesetzeslücke bei Vergewaltigung geschlossen wird“, | |
| heißt es in der Mainzer Erklärung, die am Samstag beschlossen wurde. „Für | |
| den Straftatbestand muss ein klares ‚Nein‘ des Opfers ausreichen, auch wenn | |
| nicht zugleich der Tatbestand der Gewalt oder Nötigung vorliegt.“ | |
| „Nein-heißt-Nein“-Prinzip noch möglich | |
| Das entspricht einem Gesetzentwurf der Grünen vom Juli 2015. Danach ist | |
| wegen „sexueller Misshandlung“ zu bestrafen, „wer sexuelle Handlungen an | |
| einer anderen Person vornimmt und dabei die Arg- oder Wehrlosigkeit des | |
| Opfers ausnutzt oder der entgegenstehende Wille des Opfers erkennbar zum | |
| Ausdruck gebracht worden ist.“ | |
| Der Referentenentwurf von Maas geht dagegen nicht vom „Nein heißt | |
| Nein“-Paradigma aus, sondern ergänzt das bisherige Recht nur punktuell. | |
| Strafbar sollen künftig auch Fälle sein, in denen Frauen aufgrund früherer | |
| Gewalttätigkeiten des Mannes eingeschüchtert sind oder in denen der Täter | |
| mit einem anderen empfindlichen Übel droht, etwa mit einer Denunziation. | |
| Außerdem sollen Fälle erfasst werden, wenn das Opfer „aufgrund der | |
| überraschenden Begehung der Tat zum Widerstand unfähig“ ist. | |
| Maas‘ Gesetzentwurf wurde vor allem aus zwei Gründen kritisiert. Zum einen | |
| ist immer wieder die Rede davon, dass das Opfer zum Widerstand unfähig sein | |
| muss. Dabei setzt eine sexuelle Nötigung laut Gesetz überhaupt keinen | |
| Widerstand des Opfers voraus. Maas knüpft hier an längst überwundene | |
| patriarchale Vorstellungen an. Außerdem erfasst sein Gesetzentwurf nach wie | |
| vor Fälle nicht, in denen das Opfer die Übergehung seines Willens duldet, | |
| weil es von der Situation überfordert ist, zu langsam reagiert oder auch | |
| die im Nachbarzimmer schlafenden Kinder nicht durch einen lauten Konflikt | |
| verstören will. | |
| Immerhin hat Maas dem „Nein heißt Nein“-Prinzip noch keine klare Absage | |
| erteilt. Eine so weitgehende Reform müsse aber sehr gründlich geprüft | |
| werden. Eine Kommission zur Überarbeitung des Sexualstrafrechts soll im | |
| Sommer 2016 ihren Bericht vorlegen. | |
| 11 Jan 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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