Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Thailands Herrscherhund: Der Tod des royalen Wauwau
> Der Hund des Königs ist tot. Doch ein Verfahren läuft weiter: Ein Mann
> soll sich abfällig über das Tier geäußert haben. Ihm drohen 37 Jahre
> Haft.
Bild: Beleidigte Leberwurst? Nein: beleidigter Hund. Die „gnädige Frau“ To…
Berlin taz | Südostasiens stolzes Königreich Thailand geht langsam vor die
Hunde. Seine Majestät, der gottgleich verehrte 88-jährige Monarch Bhumibol
Adulyadej, siecht schon seit Jahren vor sich hin. Sein designierter
Thronfolger gilt als unbeliebt. Die Gesellschaft ist unversöhnlich zwischen
Rot- und Gelbhemden gespalten. Deren jeweilige Massenproteste haben nicht
nur der Wirtschaft und dem Ruf des Landes geschadet, sondern auch dem
Militär 2014 mal wieder als Vorwand zum Putsch gedient – natürlich nur zur
Verteidigung der Monarchie. Und ausgerechnet jetzt stirbt auch noch der
Lieblingshund des Königs.
„Während Khun Tongdaeng schlief und ruhte, ist sie friedlich am 26.
Dezember 2015 um 23.10 Uhr im Klai-Kangwon-Palast gestorben“, heißt es im
ärztlichen Bulletin der Veterinärfakultät der Kasetsart Universität, das am
späten Montag veröffentlicht wurde. Die Hündin sei schon seit einigen
Jahren krank und bereits mehr als 17 Jahre alt gewesen.
Zwar war Khun Tongdaeng, was so viel wie „gnädige Frau Kupfer“ heißt,
eigentlich nur der Welpe eines thailändischen Straßenköters gewesen. Die
kennt jeder Tourist, weil sie die Urlauber immer so gern anbellen. Aber der
König vernarrte sich ausgerechnet in so einen Wauwau. Der machte dann eine
Karriere, die Aschenputtel vor Neid erblassen und den Monarchen als
besonders gutmütig erscheinen lässt. In Thailand kennt denn auch jedes Kind
Khun Tongdaeng.
Der Hund ist auf sehr vielen Fotos allein mit dem König zu sehen, was die
Königin fast schon eifersüchtig machen könnte. Und dann schrieb der König
2002 auch noch ein illustriertes Buch (“Die Geschichte von Tongdaeng“) über
das Tier.
## Erfolgreicher als Harry Potter
Das Werk wurde sofort zum Bestseller und stellte im Königreich selbst Harry
Potter in den Schatten. In dem zweisprachigen Buch, das heute bei Amazon
gebraucht erst ab 60,36 US-Dollar zu haben ist, geht es natürlich nicht nur
um nette Vierbeiner-Geschichten. Vielmehr lobt der Monarch darin
überschwänglich die große Treue, Klugheit und Bescheidenheit der Hündin. Er
macht dabei keinen Hehl daraus, dass er sich genau so seine Untertanen
wünscht.
„Andere Hunde, sogar ihre eigenen Kinder, zeigen ihre Freude, wenn sie den
König sehen, indem sie auf seinen Schoß springen und sein Gesicht lecken.
Tongdaeng würde das nie tun. Sie bleibt immer niedriger als er“, schreibt
seine Majestät bewundernd in dem Buch.
Tongdaeng schaffte es sogar auf eine Briefmarkenserie der thailändischen
Post, wenngleich die vier Motive nur Marken von je 3 Baht (8 Cent) zieren.
Aber welcher ehemalige Straßenköter kann da mithalten?
## 37 Jahre Haft wegen Majestätshundsbeleidigung?
Weil die Geschichte mit der royalen Hündin so märchenhaft rührend ist,
wurde sie inzwischen auch als Zeichentrickfilm verfilmt. Sponsoren, die dem
König ihre Loyalität beweisen wollten, stellten das Geld zur Verfilmung des
Buches über den Hund bereit. Der Streifen namens „Tongdaeng: Eine
Inspiration“ kam ausgerechnet am 10. Dezember, dem internationalen Tag der
Menschenrechte, in Thailands Kinos und wurde – wer hätte das bezweifelt –
natürlich sofort zum Kassenschlager.
Vielleicht ging dies dem 27 Jahre alten Thanakorn Siripaiboon dann doch
einfach etwas zu weit. Jedenfalls äußerte er sich auf Facebook satirisch
über den königlichen Hund. Doch das hätte Thanakorn besser nicht machen
sollen. Denn prompt wurde er Mitte des Monats unter dem Vorwurf der
Majestätsbeleidigung festgenommen. Ihm drohen nun bis zu 37 Jahre Haft,
wohlgemerkt für ein Facebook-Posting über einen Hund.
Thailands Gesetz zur Majestätsbeleidigung gilt als das härteste dieser Art
der Welt. Seit die Junta an der Macht ist, wurde das Gesetz zum bevorzugten
Instrument, um Kritiker der Militärs kaltzustellen. Die Handlanger der
Junta machten nicht einmal vor dem derzeitigen US-Botschafter halt, der nun
wirklich nichts majestätsbeleidigendes gesagt hatte.
Und jetzt ist dieser, laut thailändischer Justiz beleidigte Hund des Königs
gestorben. Werden jetzt für Tongdaeng Staatstrauer und ein Staatsbegräbnis
angeordnet?
Oder gilt eine solche Frage auch schon als Majestätsbeleidigung?
29 Dec 2015
## AUTOREN
Sven Hansen
## TAGS
Thailand
König Bhumibol Adulyadej
Hund
Majestätsbeleidigung
Thailand
Thailand
Thailand
Yingluck Shinawatra
König Bhumibol Adulyadej
Militärregierung
## ARTIKEL ZUM THEMA
Thailands König ist tot: Monarch des Establishments
Bhumibol setzte sich für die Demokratie ein, umgab sich aber mit
Hardlinern. Zuletzt nutzten Konservative ihn, um Oppositionelle zu
verfolgen.
Majestätsbeleidigung in Thailand: Geschmierte Königstreue
Die regierenden Putschisten inszenieren sich als Bewahrer der Monarchie.
Dabei soll millionenschwere Korruption im Spiel gewesen sein.
Debatte Militärputsch in Thailand: Land des gefrorenen Lächelns
Der Putsch hat ein Ende der Krise in noch weitere Ferne gerückt. Die
Generäle bieten keine Lösungen, sondern verfolgen nur eigene Interessen.
Thailändische Kriegsrechtskosmetik: Junta mit absoluten Vollmachten
Thailands Premier kündigt die Aufhebung des Kriegsrechts an. Doch soll es
durch ein Gesetz ersetzt werden, das ihm die absolute Macht garantiert.
Richterspruch in Thailand: Die Majestät ist beleidigt
Ein Student und eine Aktivistin müssen wegen Schmähung des Königs
zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Die beiden wollen das Urteil nicht
anfechten.
Prayuth nun offiziell Regierungschef: Thailands König adelt die Putschisten
Armeechef Prayuth Chan-ocha ist nun auch offiziell der
Interims-Ministerpräsident des südostasiatischen Landes. Eine Wahl ist
frühestens im Herbst 2015 vorgesehen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.