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# taz.de -- Liveberichte vom NSU-Prozess: Twittern aus dem Gerichtssaal
> Noch nie haben so viele Journalisten live aus einem Strafprozess
> getwittert, viele Medien haben Liveticker. Aber dürfen die das überhaupt?
Bild: Kameras müssen draußen bleiben. Smartphones erstmal nicht.
Karlsruhe taz | In Deutschland sind Bild- und Tonübertragungen aus
Gerichtssälen seit 1964 gesetzlich untersagt (§ 169 GVG). Zeugen und
Angeklagte könnten sich sonst durch die Kameras irritieren und beeinflussen
lassen, so die Befürchtung. Das Bundesverfassungsgericht sah 2001 die
Rundfunkfreiheit durch das Verbot nicht verletzt: „Prozesse finden in der
Öffentlichkeit statt, aber nicht für die Öffentlichkeit.“
Damit ist aber natürlich nicht jede journalistische Berichterstattung über
Gerichtsverfahren verboten. Journalisten dürfen im Zuschauerraum sitzen,
sich Notizen machen und ihre Eindrücke schriftlich oder mündlich der Welt
mitteilen. Bisher haben Journalisten ihre Redaktionen beliefert, der
Artikel stand am nächsten Tag in der Zeitung. Fernseh-Reporter berichteten
aber schon immer zeitnah. Sie verließen den Verhandlungsraum – oft schon
während des Geschehens – um im Gerichtsflur vor laufender Kamera das
Erlebte zusammenzufassen.
Mit Twitter beschleunigt sich die Berichterstattung weiter. Journalisten
versenden ihre Eindrücke nun parallel zum Erleben. Immer wenn es etwas
Neues gibt, wird sofort berichtet. Das Rundfunk-Verbot gilt hier nicht, da
die Tweets nur schriftliche Beschreibungen, also keine Original-Töne und
-Bilder, enthalten.
Journalisten müssen allerdings die konkreten Anweisungen des Gerichts
beachten. Im Zschäpe-Prozess hat das Oberlandesgericht zwar Laptops als
Schreibgeräte zugelassen. Sie dürfen im Gerichtsaal jedoch nicht im
Online-Modus betrieben werden. So will das Gericht vermutlich vermeiden,
dass über eingebaute Mikrofone und Kameras doch eine versteckte
Rundfunk-Übertragung aus dem NSU-Prozess stattfindet.
Ein explizites Twitter-Verbot wurde nicht ausgesprochen und wäre auch kaum
zu begründen. Journalisten, die twittern, müssen dazu also jeweils kurz den
Gerichtssaal verlassen, um draußen online zu gehen und den Tweet zu
versenden. Und falls sie doch aus dem Gerichtssaal twittern, dann nur aus
Rücksicht auf das Gericht, um nicht durch permanentes Herein- und
Herauslaufen unnötig Unruhe zu erzeugen.
9 Dec 2015
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
NSU-Prozess
Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)
Schwerpunkt Rechter Terror
Beate Zschäpe
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Beate Zschäpe
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