# taz.de -- Grundsatzurteil in Gelsenkirchen: Nazis müssen draußen bleiben | |
> Städte dürfen Rechtsextreme von Bürgerdialogen ausschließen. Das hat das | |
> Verwaltungsgericht Gelsenkirchen beschlossen. | |
Bild: In Zukunft heißt es für Nazis: „Ich muss draußen warten“. | |
Berlin taz | Städte dürfen Rechtsradikale von öffentlichen Veranstaltungen | |
ausschließen, wenn ein privater Eigentümer der Veranstaltungsräume dies zur | |
Bedingung macht. Das besagt zumindest ein Urteil des Verwaltungsgerichts | |
Gelsenkirchen. Im konkreten Fall hatte der Rechtsextremist Michael Brück | |
gegen ein solches Hausverbot bei einem Bürgerdialog in Dortmund geklagt und | |
ist vor Gericht gescheitert. | |
Am 18. Juni 2012 wollte Dortmunds Oberbürgermeister Ullrich Sierau (SPD) | |
mit Bürgern in den Räumen der katholischen St.-Barbara-Gemeinde im | |
Stadtteil Dorstfeld zusammenkommen, um mit ihnen über Rechtsextremismus zu | |
sprechen. Damit hat Dorstfeld ein Problem. Der Arbeiterbezirk im Westen der | |
Dortmunder Innenstadt gilt als Neonazi-Hochburg. Seit Mitte der 2000er | |
haben sich vermehrt Rechtsextreme aus der Szene der „Autonomen | |
Nationalisten“ in dem Stadtteil angesiedelt. | |
Zu ihnen gehört Michael Brück, eine der Führungsfiguren des 2012 verbotenen | |
„Nationalen Widerstands Dortmund“. Er sitzt heute für die Partei „Die | |
Rechte“ im Dortmunder Stadtrat. Er wollte an der Versammlung teilnehmen. | |
Brück hatte allerdings kaum Platz genommen, als ihn der | |
Veranstaltungsleiter und zwei Polizisten schon wieder des Raumes verwiesen. | |
Die Kirchengemeinde hatte es zur Auflage gemacht, dass keine Rechtsextremen | |
an der Veranstaltung teilnehmen. | |
Brück wollte das nicht auf sich sitzen lassen, verwies auf sein Grundrecht | |
auf Meinungsfreiheit und Gleichbehandlung und rief seine Kameraden zu einer | |
spontanen Protestkundgebung vor dem Versammlungsraum zusammen. Anschließend | |
klagte er – allerdings ohne Erfolg. | |
Wie ein Gerichtssprecher der taz mitteilte, habe es sich um eine | |
Veranstaltung in privaten Räumen gehandelt. Damit sei die Stadt Dortmund an | |
die Auflagen des Eigentümers gebunden. Das Hausverbot war also rechtens. | |
Anwalt Johannes Eisenberg, der die Stadt Dortmund in dem Fall vertrat, | |
sieht in dem Urteil eine Möglichkeit für andere Kommunen und Gruppen, | |
Rechtsextreme über den Umweg privater Vermieter von ihren Versammlungen | |
fernzuhalten – solange sie damit nicht gezielt Grundrechte umgehen wollen. | |
Ob Brück gegen das Urteil vorgehen will, ist nicht bekannt. Seine Anwältin | |
hat ein Gespräch mit der taz abgelehnt. | |
18 Nov 2015 | |
## AUTOREN | |
Ronny Müller | |
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