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# taz.de -- Grundsatzurteil in Gelsenkirchen: Nazis müssen draußen bleiben
> Städte dürfen Rechtsextreme von Bürgerdialogen ausschließen. Das hat das
> Verwaltungsgericht Gelsenkirchen beschlossen.
Bild: In Zukunft heißt es für Nazis: „Ich muss draußen warten“.
Berlin taz | Städte dürfen Rechtsradikale von öffentlichen Veranstaltungen
ausschließen, wenn ein privater Eigentümer der Veranstaltungsräume dies zur
Bedingung macht. Das besagt zumindest ein Urteil des Verwaltungsgerichts
Gelsenkirchen. Im konkreten Fall hatte der Rechtsextremist Michael Brück
gegen ein solches Hausverbot bei einem Bürgerdialog in Dortmund geklagt und
ist vor Gericht gescheitert.
Am 18. Juni 2012 wollte Dortmunds Oberbürgermeister Ullrich Sierau (SPD)
mit Bürgern in den Räumen der katholischen St.-Barbara-Gemeinde im
Stadtteil Dorstfeld zusammenkommen, um mit ihnen über Rechtsextremismus zu
sprechen. Damit hat Dorstfeld ein Problem. Der Arbeiterbezirk im Westen der
Dortmunder Innenstadt gilt als Neonazi-Hochburg. Seit Mitte der 2000er
haben sich vermehrt Rechtsextreme aus der Szene der „Autonomen
Nationalisten“ in dem Stadtteil angesiedelt.
Zu ihnen gehört Michael Brück, eine der Führungsfiguren des 2012 verbotenen
„Nationalen Widerstands Dortmund“. Er sitzt heute für die Partei „Die
Rechte“ im Dortmunder Stadtrat. Er wollte an der Versammlung teilnehmen.
Brück hatte allerdings kaum Platz genommen, als ihn der
Veranstaltungsleiter und zwei Polizisten schon wieder des Raumes verwiesen.
Die Kirchengemeinde hatte es zur Auflage gemacht, dass keine Rechtsextremen
an der Veranstaltung teilnehmen.
Brück wollte das nicht auf sich sitzen lassen, verwies auf sein Grundrecht
auf Meinungsfreiheit und Gleichbehandlung und rief seine Kameraden zu einer
spontanen Protestkundgebung vor dem Versammlungsraum zusammen. Anschließend
klagte er – allerdings ohne Erfolg.
Wie ein Gerichtssprecher der taz mitteilte, habe es sich um eine
Veranstaltung in privaten Räumen gehandelt. Damit sei die Stadt Dortmund an
die Auflagen des Eigentümers gebunden. Das Hausverbot war also rechtens.
Anwalt Johannes Eisenberg, der die Stadt Dortmund in dem Fall vertrat,
sieht in dem Urteil eine Möglichkeit für andere Kommunen und Gruppen,
Rechtsextreme über den Umweg privater Vermieter von ihren Versammlungen
fernzuhalten – solange sie damit nicht gezielt Grundrechte umgehen wollen.
Ob Brück gegen das Urteil vorgehen will, ist nicht bekannt. Seine Anwältin
hat ein Gespräch mit der taz abgelehnt.
18 Nov 2015
## AUTOREN
Ronny Müller
## TAGS
Nazis
Dortmund
Urteil
Rechtstextreme
Rechtsextremismus
Fritz Bauer
Hamburger Kunsthalle
Dortmund
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