| # taz.de -- Unsicheres Herkunftsland Mazedonien: „Verfolgung geht von der Pol… | |
| > Ein Urteil bestätigt politische Verfolgung einer Romni in Mazedonien. Für | |
| > Pro Asyl ein Beleg für die Unsicherheit „sicherer Herkunftsländer“. | |
| Bild: In Vidicovac am Rande Belgrads wohnen Roma in Abbruch-Häusern. Auch Serb… | |
| Am Verwaltungsgericht Oldenburg ist ein Urteil rechtskräftig geworden, das | |
| einer Romni aus Mazedonien den Flüchtlingsstatus zuerkennt. Das Bundesamt | |
| für Migration und Flüchtlinge hat keine Berufung beantragt. Ende September | |
| hatte das Gericht anerkannt, dass der Frau in Mazedonien „politische | |
| Verfolgung“ drohe (AZ: 6 A 32/15). | |
| 2013 sollte sie noch abgeschoben werden. Sie hatte mit einer | |
| Menschenrechtsorganisation in Mazedonien Übergriffe der Polizei gegen Roma | |
| dokumentiert – und war damit selbst besonders in deren Visier geraten. „Die | |
| Verfolgungshandlungen gehen von der Polizei aus“, heißt es in dem Urteil. | |
| Wegen der Debatte um „sichere Herkunftsstaaten“ hatte der Richterspruch | |
| bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt: Mazedonien gilt neben Serbien und | |
| Bosnien-Herzegowina seit November 2014 als „sicher“, im Oktober 2015 wurden | |
| auch Albanien, Montenegro und Kosovo in die Liste aufgenommen. | |
| Aus dem Oldenburger Urteil geht hervor, dass die Frau über Jahre von der | |
| Polizei malträtiert worden sei und sogar mit einem unrechtmäßigen | |
| Akteneintrag verhindert wurde, dass sie über das Arbeitsamt eine Stelle | |
| bekomme konnte. 2011 wurde die Frau von PolizistInnen so schwer verprügelt, | |
| dass sie ihr ungeborenes Kind verlor. Sie habe sich geweigert, Stimmen aus | |
| der Roma-Community für die Partei von Regierungschef Nikola Gruevski zu | |
| „sammeln“. Seit Monaten sorgen derartige Episoden als Teile eines | |
| vermutlichen Wahlbetrugs durch die Regierung für eine politische Krise in | |
| Mazedonien. | |
| Laut einem Sprecher des Gerichts handele es sich bei dem Fall der Frau „um | |
| ein Vorbringen im Einzelfall“. Die Regelung zu „sicheren Herkunftsstaaten“ | |
| lasse offen, ob „abweichend von der allgemeinen politischen Lage“ | |
| Verfolgung drohe. Für ihren Anwalt Henning J. Bahr aber ist das Urteil ein | |
| Beweis dafür, dass Staaten wie Mazedonien eben nicht pauschal als „sicher“ | |
| gelten können. „Die Einschätzung des Gesetzgebers ist sehr zweifelhaft“, | |
| sagt Bahr. Ihm gehe es nun darum, den gleichen Schutz für den Mann und die | |
| Kinder seiner Mandantin durchzusetzen. | |
| Für Bernd Mesovic, den stellvertretenden Geschäftsführer von Pro Asyl | |
| bietet der Fall „massive Indizien dafür, dass es so einfach mit den | |
| sicheren Herkunftsstaaten nicht ist“. Man könne „eine | |
| Regierungsverantwortlichkeit ausmachen“. | |
| In vielen Fällen sei das deutlich schwieriger, weil die Leute vor Ort sich | |
| nicht trauten, über die Gewalt zu sprechen und die Fälle nicht dokumentiert | |
| würden. Es sei erfreulich, dass ein Gericht sich überhaupt so individuell | |
| mit einem Fall beschäftige.“Die meisten Gerichte machen das gar nicht | |
| mehr“, sagt Mesovic. „Sie folgen mit einer dürren Begründung der | |
| Entscheidung des Bundesamtes.“ Bei den sogenannten sicheren | |
| Herkunftsstaaten sei für die Asylsuchenden eine Art Beweislast-Umkehr | |
| eingetreten: „Die Latte ist sehr hoch, um überhaupt Schutz zu bekommen.“ | |
| 11 Nov 2015 | |
| ## AUTOREN | |
| Jean-Philipp Baeck | |
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