# taz.de -- Kommentar Sterbehilfe: Die Tücken der Selbstbestimmung | |
> Selbstbestimmter Wunsch zu sterben? Wenn Alte Angst haben, in ein Heim | |
> mit schlechter Betreuung zu kommen, gibt es den nicht. | |
Bild: Bei der Sterbehilfe muss es eine bundesweit einheitliche Regelung geben �… | |
Ursprünglich ging es bei der Debatte über Beihilfe zum Freitod „nur“ daru… | |
ob „gewerbsmäßig“ auftretenden Suizidhelfern das Handwerk gelegt werden | |
soll. Im Bundestag geht es inzwischen jedoch auch darum, ob es Ärzten | |
erlaubt sein soll, auf Wunsch eines Patienten eine tödliche Substanz zu | |
verschreiben. Verboten ist das derzeit nicht. In einigen Bundesländern ist | |
dies jedoch durch ärztliches Standesrecht untersagt. | |
Dringend notwendig ist, dass hier eine bundesweit einheitliche Regelung | |
kommt – wie auch immer diese aussehen wird. Da sind jedoch die | |
Standesorganisationen gefragt. Befürworter einer freizügigeren Regelung | |
argumentieren mit dem Recht auf Selbstbestimmung. Ein wahrlich sehr starkes | |
Argument, das auch kaum zu widerlegen ist. Ein aus der Religion | |
abgeleitetes Verbot der Selbsttötung sollte auf keinen Fall federführend | |
bei der Gesetzgebung sein. Der Glaube sollte Privatsache bleiben. | |
Infrage gestellt werden muss aber, ob der Wunsch nach Suizidhilfe derzeit | |
wirklich unter das Recht auf Selbstbestimmung fallen kann. In einer | |
Gesellschaft, in der in die Jahre kommende Menschen Angst haben müssen, alt | |
und gebrechlich oder gar schwer krank zu werden und dann in ein Pflegeheim | |
mit oft unzureichender Betreuung zu kommen, ist der selbstbestimmte Wunsch, | |
zu sterben, so gut wie nicht möglich. | |
Zwar hat sich in den letzten Jahren viel getan in den Heimen, doch ein | |
Mangel an Pflegekräften ist häufig Standard. Da sitzen dann gebrechliche | |
Patienten mitunter zwei Stunden auf der Toilette, bis eine Pflegekraft | |
kommt und ihnen herunterhilft. Auch ist nicht sichergestellt, dass | |
unheilbar Schwerkranke am Lebensende einen Hospizplatz bekommen oder dass | |
eine fachgerechte schmerztherapeutische Behandlung flächendeckend möglich | |
ist. Dazu kommt oftmals noch ein Streit mit der Krankenkasse, die sich | |
weigert, die Schmerzbehandlung zu bezahlen. | |
Zwar will der Bundestag diese Woche auch ein Hospiz- und Palliativgesetz | |
beschließen, das sterbenden Menschen eine bessere Versorgung verspricht. | |
Aber solange das noch keine Selbstverständlichkeit ist, verbietet es sich, | |
freizügigere Regelungen für die Suizidbeihilfe zu fordern. Denn Betroffene | |
werden so regelrecht dazu gedrängt, „freiwillig“ den Freitod zu wählen. | |
5 Nov 2015 | |
## AUTOREN | |
Wolfgang Löhr | |
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