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# taz.de -- Kommentar Sterbehilfe: Die Tücken der Selbstbestimmung
> Selbstbestimmter Wunsch zu sterben? Wenn Alte Angst haben, in ein Heim
> mit schlechter Betreuung zu kommen, gibt es den nicht.
Bild: Bei der Sterbehilfe muss es eine bundesweit einheitliche Regelung geben �…
Ursprünglich ging es bei der Debatte über Beihilfe zum Freitod „nur“ daru…
ob „gewerbsmäßig“ auftretenden Suizidhelfern das Handwerk gelegt werden
soll. Im Bundestag geht es inzwischen jedoch auch darum, ob es Ärzten
erlaubt sein soll, auf Wunsch eines Patienten eine tödliche Substanz zu
verschreiben. Verboten ist das derzeit nicht. In einigen Bundesländern ist
dies jedoch durch ärztliches Standesrecht untersagt.
Dringend notwendig ist, dass hier eine bundesweit einheitliche Regelung
kommt – wie auch immer diese aussehen wird. Da sind jedoch die
Standesorganisationen gefragt. Befürworter einer freizügigeren Regelung
argumentieren mit dem Recht auf Selbstbestimmung. Ein wahrlich sehr starkes
Argument, das auch kaum zu widerlegen ist. Ein aus der Religion
abgeleitetes Verbot der Selbsttötung sollte auf keinen Fall federführend
bei der Gesetzgebung sein. Der Glaube sollte Privatsache bleiben.
Infrage gestellt werden muss aber, ob der Wunsch nach Suizidhilfe derzeit
wirklich unter das Recht auf Selbstbestimmung fallen kann. In einer
Gesellschaft, in der in die Jahre kommende Menschen Angst haben müssen, alt
und gebrechlich oder gar schwer krank zu werden und dann in ein Pflegeheim
mit oft unzureichender Betreuung zu kommen, ist der selbstbestimmte Wunsch,
zu sterben, so gut wie nicht möglich.
Zwar hat sich in den letzten Jahren viel getan in den Heimen, doch ein
Mangel an Pflegekräften ist häufig Standard. Da sitzen dann gebrechliche
Patienten mitunter zwei Stunden auf der Toilette, bis eine Pflegekraft
kommt und ihnen herunterhilft. Auch ist nicht sichergestellt, dass
unheilbar Schwerkranke am Lebensende einen Hospizplatz bekommen oder dass
eine fachgerechte schmerztherapeutische Behandlung flächendeckend möglich
ist. Dazu kommt oftmals noch ein Streit mit der Krankenkasse, die sich
weigert, die Schmerzbehandlung zu bezahlen.
Zwar will der Bundestag diese Woche auch ein Hospiz- und Palliativgesetz
beschließen, das sterbenden Menschen eine bessere Versorgung verspricht.
Aber solange das noch keine Selbstverständlichkeit ist, verbietet es sich,
freizügigere Regelungen für die Suizidbeihilfe zu fordern. Denn Betroffene
werden so regelrecht dazu gedrängt, „freiwillig“ den Freitod zu wählen.
5 Nov 2015
## AUTOREN
Wolfgang Löhr
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Sterbehilfe
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