| # taz.de -- Kommentar Sterbehilfe: Die Tücken der Selbstbestimmung | |
| > Selbstbestimmter Wunsch zu sterben? Wenn Alte Angst haben, in ein Heim | |
| > mit schlechter Betreuung zu kommen, gibt es den nicht. | |
| Bild: Bei der Sterbehilfe muss es eine bundesweit einheitliche Regelung geben �… | |
| Ursprünglich ging es bei der Debatte über Beihilfe zum Freitod „nur“ daru… | |
| ob „gewerbsmäßig“ auftretenden Suizidhelfern das Handwerk gelegt werden | |
| soll. Im Bundestag geht es inzwischen jedoch auch darum, ob es Ärzten | |
| erlaubt sein soll, auf Wunsch eines Patienten eine tödliche Substanz zu | |
| verschreiben. Verboten ist das derzeit nicht. In einigen Bundesländern ist | |
| dies jedoch durch ärztliches Standesrecht untersagt. | |
| Dringend notwendig ist, dass hier eine bundesweit einheitliche Regelung | |
| kommt – wie auch immer diese aussehen wird. Da sind jedoch die | |
| Standesorganisationen gefragt. Befürworter einer freizügigeren Regelung | |
| argumentieren mit dem Recht auf Selbstbestimmung. Ein wahrlich sehr starkes | |
| Argument, das auch kaum zu widerlegen ist. Ein aus der Religion | |
| abgeleitetes Verbot der Selbsttötung sollte auf keinen Fall federführend | |
| bei der Gesetzgebung sein. Der Glaube sollte Privatsache bleiben. | |
| Infrage gestellt werden muss aber, ob der Wunsch nach Suizidhilfe derzeit | |
| wirklich unter das Recht auf Selbstbestimmung fallen kann. In einer | |
| Gesellschaft, in der in die Jahre kommende Menschen Angst haben müssen, alt | |
| und gebrechlich oder gar schwer krank zu werden und dann in ein Pflegeheim | |
| mit oft unzureichender Betreuung zu kommen, ist der selbstbestimmte Wunsch, | |
| zu sterben, so gut wie nicht möglich. | |
| Zwar hat sich in den letzten Jahren viel getan in den Heimen, doch ein | |
| Mangel an Pflegekräften ist häufig Standard. Da sitzen dann gebrechliche | |
| Patienten mitunter zwei Stunden auf der Toilette, bis eine Pflegekraft | |
| kommt und ihnen herunterhilft. Auch ist nicht sichergestellt, dass | |
| unheilbar Schwerkranke am Lebensende einen Hospizplatz bekommen oder dass | |
| eine fachgerechte schmerztherapeutische Behandlung flächendeckend möglich | |
| ist. Dazu kommt oftmals noch ein Streit mit der Krankenkasse, die sich | |
| weigert, die Schmerzbehandlung zu bezahlen. | |
| Zwar will der Bundestag diese Woche auch ein Hospiz- und Palliativgesetz | |
| beschließen, das sterbenden Menschen eine bessere Versorgung verspricht. | |
| Aber solange das noch keine Selbstverständlichkeit ist, verbietet es sich, | |
| freizügigere Regelungen für die Suizidbeihilfe zu fordern. Denn Betroffene | |
| werden so regelrecht dazu gedrängt, „freiwillig“ den Freitod zu wählen. | |
| 5 Nov 2015 | |
| ## AUTOREN | |
| Wolfgang Löhr | |
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