# taz.de -- Sterbehilfeverein scheitert mit Eilantrag: Sterbehilfe-Gesetz weite… | |
> Geschäftsmäßige Sterbehilfe ist in Deutschland weiterhin verboten. Das | |
> Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag zum vorläufigen Aussetzen des | |
> Verbots ab. | |
Bild: Für Sterbehilfevereine ist die Weitergabe von tödlichen Substanzen weit… | |
KARLSRUHE dpa | Ein Verein ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einem | |
Eilantrag gegen das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe gescheitert. Vier | |
Mitglieder der umstrittenen Initiative „Sterbehilfe Deutschland“ wollten | |
den seit Dezember geltenden neuen Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches bis | |
zur Entscheidung über ihre Verfassungsbeschwerde außer Kraft setzen lassen. | |
Die Karlsruher Richter lehnten eine einstweilige Anordnung dazu ab. In | |
ihrem am Freitag veröffentlichten Beschluss äußern sie die Sorge, dass sich | |
dadurch andere Personen „zu einem Suizid verleiten lassen könnten“. Über | |
den Erfolg der Verfassungsbeschwerde sagt das aber noch nichts aus. ([1][2 | |
BvR 2347/15]) | |
Vereine oder Einzelpersonen dürfen seit 10. Dezember keine Sterbehilfe als | |
Dienstleistung mehr anbieten. Wer etwa einem unheilbar Krebskranken | |
geschäftsmäßig ein tödliches Medikament zur Verfügung stellt, dem drohen | |
bis zu drei Jahre Haft. Die prinzipielle Straflosigkeit des Suizids wird | |
nicht infrage gestellt. Dem Gesetz war eine einjährige Meinungsbildung über | |
die heikle Gewissensfrage in Parlament und Öffentlichkeit vorausgegangen. | |
Der Hamburger Verein „Sterbehilfe Deutschland“, der nach eigenen Angaben im | |
vergangenen Jahr 92 Menschen beim Suizid geholfen habe, hatte das Gesetz | |
als verfassungswidrig kritisiert, seine Tätigkeit aber bis auf weiteres | |
ausgesetzt. Verfassungsbeschwerde eingereicht haben vier Mitglieder, die | |
von dem Verein Hilfe bei der Selbsttötung in Anspruch nehmen wollen. Sie | |
sehen sich in ihrem Recht auf Selbstbestimmung über das eigene Sterben | |
verletzt. | |
Die höchsten deutschen Richter hatten nun abzuwägen, wie schwer die | |
Nachteile für die Kläger wiegen, wenn das Verbot weiter gilt. Sie führen | |
an, dass die vier ihren Suizidwunsch schon länger verfolgen und ihn auch zu | |
einem späteren Zeitpunkt immer noch vollziehen könnten, sollte Paragraf 217 | |
tatsächlich gekippt werden. Bis dahin sei ihnen der Suizid auch nicht | |
völlig verwehrt, es gebe nur eine Einschränkung bei den Helfern. | |
Höher bewertet das Gericht in seiner ersten Entscheidung zu dem neuen Recht | |
die Sorge des Gesetzgebers, dass sich der begleitete Suizid immer weiter | |
verbreiten und so der Eindruck von Normalität entstehen könnte: | |
Schwerstkranke könnten sich dadurch womöglich unter Druck gesetzt fühlen, | |
ihrem Leben vorzeitig ein Ende zu setzen. | |
Die Richter sehen derzeit keine Anhaltspunkte, „dass die tatsächlichen | |
Feststellungen, von denen der Gesetzgeber ausgegangen ist, offensichtlich | |
fehlerhaft sein könnten und die von diesem prognostizierte weitere | |
Entwicklung einer rationalen Grundlage entbehren könnte“. | |
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz nannte den Beschluss „eine schallende | |
Ohrfeige für die Kritiker des Gesetzes und die Sterbehelfer“. Das Gericht | |
stelle überzeugend klar, „dass der neue Strafrechtsparagraf sowohl die | |
Autonomie als auch den Schutz des menschlichen Lebens in den Blick nimmt“, | |
sagte Vorstand Eugen Brysch. | |
8 Jan 2016 | |
## LINKS | |
[1] http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/12… | |
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