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# taz.de -- Aktionäre verklagen VW: Neue Milliardenforderungen möglich
> Der Abgas-Skandal hat den Unternehmenswert massiv geschädigt. Nach
> Bekanntwerden der Tricks sackte die Aktie ab.
Bild: Der potentielle Schaden für VW wird immer größer
Karlsruhe taz | Auf VW könnten Schadensersatzforderungen in Milliarden-Höhe
zukommen. Die Manipulationen bei Abgastests haben nicht nur Autokäufer
geschädigt, sondern auch die VW-Aktionäre, denn die Aktie erlitt in den
letzten zehn Tagen einen massiven Kurssturz.
Die wohl erste Klage stammt von der Kanzlei Tilp aus Kirchentellinsfurt bei
Tübingen. Sie vertritt einen Aktionär, der im April und Juli VW-Aktien
kaufte und nun einen Schaden von rund 20.000 Euro geltend macht. Da knapp
40 Prozent des VW-Grundkapitals im Streubesitz sind, könnten hier schnell
Milliarden-Ansprüche zusammenkommen.
Spezialisierte Anleger-Kanzleien sammeln bereits Kläger. Neben Tilp gehören
dazu auch Baum/Reiter aus Düsseldorf und Kälberer/Tittel aus Berlin.
Voraussichtlich wird es mehrere Musterverfahren am Oberlandesgericht
Braunschweig geben, die dann für die Masse der Kläger wegweisend werden.
Das Verfahren dürfte sich aber über Jahre hinziehen.
Die Klagen werden sich wohl vor allem darauf stützen, dass VW
Informationspflichten verletzt hat. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz muss
eine Aktiengesellschaft unverzüglich alles mitteilen, was den Börsenkurs
erheblich beeinflussen könnte. Aber muss ein Unternehmen auch eigene
illegale Aktivitäten veröffentlichen? Auf den ersten Blick wirkt das etwas
weltfremd. Andererseits sind illegale Machenschaften, wenn sie bekannt
werden, für den Börsenkurs äußerst relevant. In der Rechtsprechung ist die
Frage noch nicht endgültig geklärt.
## 60 Euro pro Aktie
Eindeutiger ist die Mitteilungspflicht, wenn es um staatliche
Untersuchungen geht. Seit Mai 2014 haben kalifornische Behörden gegen VW
ermittelt. „So etwas ist sicher mitteilungspflichtig“, sagt Anwalt Axel
Wegner von der Kanzlei Tilp. Allerdings könnte es darauf ankommen, ab wann
der Vorstand von den Vorgängen in den USA erfahren hat. „Im Dezember 2014
gab es eine Rückholaktion in den USA, angeblich wegen fehlerhafter
Software, davon muss der VW-Vorstand gewusst haben“, ist sich Axel Wegner
sicher. Der von Tilp vertretene Kläger hat seine Aktien jedenfalls erst
2015 gekauft, so dass er gute Chancen auf Schadensersatz haben dürfte.
Für die Berechnung des Schadensersatzes gibt es laut Wegner zwei
Möglichkeiten. üblich sei es, die Kursdifferenz zu verlangen zwischen dem
Tag, an dem die verschwiegene Information noch nicht bekannt war und dem
Zeitpunkt, an dem die Anleger informiert waren. Konkret: Am Freitag, den
18. September, war die VW-Aktie 162 Euro wert. Zwei Tage später, am
Sonntag, räumte VW die Manipulationen ein. Am Montag war die VW-Akte dann
nur noch 132 Euro wert. Anwalt Wegner will sogar erst auf den Dienstag
abstellen, weil VW nun auch Rückstellungen in Milliardenhöhe ankündigte. Am
Dienstag sackte der Wert auf 106 Euro. So ergibt sich ein Schaden von knapp
60 Euro pro Aktie.
Alternativ könne ein Anleger, so Wegner, auch das Geschäft rückabwickeln.
Das ist zum Beispiel interessant für jemand, der seine VW-Aktien im April
2015 kaufte – als sie noch 250 Euro wert waren.
Parallel prüft auch die Finanzaufsicht Bafin, ob VW seine
Publizitätspflichten verletzt hat. „Bisher ist das ein Routinevorgang und
noch keine förmliche Ermittlung“, sagte eine Bafin-Sprecherin auf
Nachfrage. Materiell muss VW die Ermittlungen nicht umittelbar fürchten,
für Verstöße kann die Bafin maximal ein Bußgeld von einer Million Euro
verhängen. Wenn aber die Bafin einen Publizitätsverstoß feststellt, wäre
das für Anleger und Anwälte ein wichtiges Signal, dass ihre Klagen
erfolgreich sein könnten.
3 Oct 2015
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
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