| # taz.de -- Aktionäre verklagen VW: Neue Milliardenforderungen möglich | |
| > Der Abgas-Skandal hat den Unternehmenswert massiv geschädigt. Nach | |
| > Bekanntwerden der Tricks sackte die Aktie ab. | |
| Bild: Der potentielle Schaden für VW wird immer größer | |
| Karlsruhe taz | Auf VW könnten Schadensersatzforderungen in Milliarden-Höhe | |
| zukommen. Die Manipulationen bei Abgastests haben nicht nur Autokäufer | |
| geschädigt, sondern auch die VW-Aktionäre, denn die Aktie erlitt in den | |
| letzten zehn Tagen einen massiven Kurssturz. | |
| Die wohl erste Klage stammt von der Kanzlei Tilp aus Kirchentellinsfurt bei | |
| Tübingen. Sie vertritt einen Aktionär, der im April und Juli VW-Aktien | |
| kaufte und nun einen Schaden von rund 20.000 Euro geltend macht. Da knapp | |
| 40 Prozent des VW-Grundkapitals im Streubesitz sind, könnten hier schnell | |
| Milliarden-Ansprüche zusammenkommen. | |
| Spezialisierte Anleger-Kanzleien sammeln bereits Kläger. Neben Tilp gehören | |
| dazu auch Baum/Reiter aus Düsseldorf und Kälberer/Tittel aus Berlin. | |
| Voraussichtlich wird es mehrere Musterverfahren am Oberlandesgericht | |
| Braunschweig geben, die dann für die Masse der Kläger wegweisend werden. | |
| Das Verfahren dürfte sich aber über Jahre hinziehen. | |
| Die Klagen werden sich wohl vor allem darauf stützen, dass VW | |
| Informationspflichten verletzt hat. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz muss | |
| eine Aktiengesellschaft unverzüglich alles mitteilen, was den Börsenkurs | |
| erheblich beeinflussen könnte. Aber muss ein Unternehmen auch eigene | |
| illegale Aktivitäten veröffentlichen? Auf den ersten Blick wirkt das etwas | |
| weltfremd. Andererseits sind illegale Machenschaften, wenn sie bekannt | |
| werden, für den Börsenkurs äußerst relevant. In der Rechtsprechung ist die | |
| Frage noch nicht endgültig geklärt. | |
| ## 60 Euro pro Aktie | |
| Eindeutiger ist die Mitteilungspflicht, wenn es um staatliche | |
| Untersuchungen geht. Seit Mai 2014 haben kalifornische Behörden gegen VW | |
| ermittelt. „So etwas ist sicher mitteilungspflichtig“, sagt Anwalt Axel | |
| Wegner von der Kanzlei Tilp. Allerdings könnte es darauf ankommen, ab wann | |
| der Vorstand von den Vorgängen in den USA erfahren hat. „Im Dezember 2014 | |
| gab es eine Rückholaktion in den USA, angeblich wegen fehlerhafter | |
| Software, davon muss der VW-Vorstand gewusst haben“, ist sich Axel Wegner | |
| sicher. Der von Tilp vertretene Kläger hat seine Aktien jedenfalls erst | |
| 2015 gekauft, so dass er gute Chancen auf Schadensersatz haben dürfte. | |
| Für die Berechnung des Schadensersatzes gibt es laut Wegner zwei | |
| Möglichkeiten. üblich sei es, die Kursdifferenz zu verlangen zwischen dem | |
| Tag, an dem die verschwiegene Information noch nicht bekannt war und dem | |
| Zeitpunkt, an dem die Anleger informiert waren. Konkret: Am Freitag, den | |
| 18. September, war die VW-Aktie 162 Euro wert. Zwei Tage später, am | |
| Sonntag, räumte VW die Manipulationen ein. Am Montag war die VW-Akte dann | |
| nur noch 132 Euro wert. Anwalt Wegner will sogar erst auf den Dienstag | |
| abstellen, weil VW nun auch Rückstellungen in Milliardenhöhe ankündigte. Am | |
| Dienstag sackte der Wert auf 106 Euro. So ergibt sich ein Schaden von knapp | |
| 60 Euro pro Aktie. | |
| Alternativ könne ein Anleger, so Wegner, auch das Geschäft rückabwickeln. | |
| Das ist zum Beispiel interessant für jemand, der seine VW-Aktien im April | |
| 2015 kaufte – als sie noch 250 Euro wert waren. | |
| Parallel prüft auch die Finanzaufsicht Bafin, ob VW seine | |
| Publizitätspflichten verletzt hat. „Bisher ist das ein Routinevorgang und | |
| noch keine förmliche Ermittlung“, sagte eine Bafin-Sprecherin auf | |
| Nachfrage. Materiell muss VW die Ermittlungen nicht umittelbar fürchten, | |
| für Verstöße kann die Bafin maximal ein Bußgeld von einer Million Euro | |
| verhängen. Wenn aber die Bafin einen Publizitätsverstoß feststellt, wäre | |
| das für Anleger und Anwälte ein wichtiges Signal, dass ihre Klagen | |
| erfolgreich sein könnten. | |
| 3 Oct 2015 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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