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# taz.de -- Konflikt mit Harald Range: Wahrheitssuche im Weisungsstreit
> Der geschasste Generalbundesanwalt protestiert gegen eine Weisung des
> Justizministers. Der sagt, eine solche habe es nie gegeben. Wer hat
> recht?
Bild: Hätte Herr Range mal beim Telefonieren ein bisschen besser aufgepasst.
Karlsruhe taz | Die Streit wird immer bizarrer. Mehrere Bürger haben
inzwischen Justizminister Heiko Maas (SPD) wegen Strafvereitelung im Amt
angezeigt. Die Staatsanwaltschaft Berlin prüft nun, ob ein Anfangsverdacht
vorliegt. Es wurde aber noch kein Ermittlungsverfahren gegen den Minister
eingeleitet.
Anlass der Anzeigen ist der Vorwurf von Generalbundesanwalt Harald Range,
das Justizministerium habe ihm die „Weisung“ erteilt, ein unliebsames
Gutachten im Zuge der netzpolitik-Ermittlungen zu stoppen. Damit habe Maas
auf Ermittlungen Einfluss genommen, weil im deren mögliches Ergebnis
politisch nicht opportun erschien.
Range nannte dies einen „unerträglichen Eingriff in die Unabhängigkeit der
Justiz“. Maas sagte jedoch, Range stelle den Sachverhalt falsch dar. Und
weil nach diesem Frontalangriff kein Vertrauen mehr bestehe, entließ er
Range noch am Dienstagabend.
Was aber stimmt nun? Maas betont, dass er Range noch nie eine Weisung
erteilt habe, auch nicht im netzpolitik-Verfahren. Vielmehr habe man sich
am Freitag gemeinsam darauf verständigt, das Gutachten eines externen
Experten zu stoppen, weil es zu lange auf sich warten ließ. Stattdessen
wollte das Justizministerium in dieser Woche eine eigene fachliche
Einschätzung zu der Frage liefern, ob netzpolitik.org ein Staatsgeheimnis
verraten hat.
An diese Abmachung habe man am Montag auch nur erinnert, so Maas, und Range
habe gegenüber dem Ministerium nicht widersprochen. Da es keinen
Widerspruch gab, habe es schon gar keinen Anlass für eine Weisung gegeben.
Die Bundesanwaltschaft stört sich aber vor allem an der vermeintlichen
Weisung. Das externe Gutachten hätte sie selbst auch gestoppt, sobald eine
fachlich fundierte Position des Ministeriums vorgelegen hätte.
## Die Kraft der Argumente
Allerdings hat sich zwischen Freitag und Montag tatsächlich die Sachlage
verändert. Denn am Montag meldete sich plötzlich der Gutachter mit der
Mitteilung, er habe schon eine vorläufige Bewertung: Mindestens eines der
veröffentlichten Verfassungsschutzdokumente sei ein Staatsgeheimnis
gewesen. Das teilte Range dem Ministerium am Montag dann auch mit.
Dort wollte man aber an der vereinbarten Linie festhalten und hatte nicht
gemerkt, dass es nun nicht mehr in erster Linie um Verfahresbeschleunigung
ging, sondern so aussah, als solle ein unliebsames Ergebnis verhindert
werden.
Hier hätte Maas einfach die Sache laufen lassen sollen. Am Ende entscheidet
schließlich nicht die Zahl der Gutachten, vielmehr sollte die Kraft der
Argumente entscheiden. Die Rechtslage spricht jedenfalls eindeutig dafür,
dass ein Papier zu den Ressourcen des Inlandsgeheimdienstes kein
Staatsgeheimnis ist, dessen Bekanntwerden die äußere Sicherheit
Deutschlands bedroht.
Die Rolle des von Range beauftragten externen Gutachters bleibt dubios.
Nach wie vor weiß niemand, um wen es sich handelt, welche Qualifikation er
hat und wie er argumentiert. Erst hieß es, der Gutachter brauche so lange,
dass eine Verjährung droht, doch dann, als er gestoppt werden sollte, kam
er plötzlich – wie gerufen – mit einer vorläufigen Bewertung an, die den
Verfassungsschutz unterstützt.
5 Aug 2015
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Heiko Maas
Harald Range
Landesverrat
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Schwerpunkt Überwachung
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