# taz.de -- Urteil zu Hausdurchsuchungen: Warten auf Richter | |
> Der private Wohnraum ist im Grundgesetz besonders geschützt. Soll die | |
> Polizei rein, muss das ein Richter beschließen – auch wenn das dauert. | |
Bild: Grün: Polizisten stehen im Eingang des Wohnprojekts in der Rigaer Straß… | |
Karlsruhe taz | Das Bundesverfassungsgericht hat den Richtervorbehalt bei | |
Hausdurchsuchungen gestärkt. Wenn ein Richter nicht sofort entscheiden will | |
oder kann, darf nicht stattdessen die Staatsanwaltschaft die Durchsuchung | |
anordnen. | |
Die Wohnung als privater Rückzugsort ist im Grundgesetz besonders | |
geschützt. Die Polizei darf eine Wohnung grundsätzlich nur durchsuchen, | |
wenn dies ein unabhängiger Richter genehmigt hat. Nur bei „Gefahr im | |
Verzug“ kann die Staatsanwaltschaft oder die Polizei selbst die | |
Durchsuchung anordnen, so das Grundgesetz. Bereits 2001 ordnete das | |
Bundesverfassungsgericht an, dass immer ein Bereitschaftsrichter erreichbar | |
sein muss, um über Durchsuchungen entscheiden zu können. | |
Jetzt ging es um die Frage, ob die Staatsanwaltschaft eine Durchsuchung | |
auch dann selbst anordnen darf, wenn die Entscheidung durch den zuständigen | |
Richter nach ihrer Ansicht zu lange dauern würde. | |
In drei Fällen in Hamburg hatten es Richter abgelehnt, ohne Akten über die | |
Durchsuchung zu entscheiden. Die Anfertigung von Protokollen und die | |
Übersendung der Akten hätte bis zu vier Stunden gedauert. Deshalb berief | |
sich die Staatsanwaltschaft auf ihre Eilkompetenz und ordnete die | |
Durchsuchungen dann doch selbst an. | |
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts schob dem jetzt einen Riegel | |
vor. Wenn ein Richter erreichbar ist, muss dieser auch über die | |
Durchsuchung entscheiden, so die neue Vorgabe. Oft genüge schließlich eine | |
mündliche Information. Wenn der Richter auf Akten bestehe, müsse dies aber | |
akzeptiert werden. Sollten dadurch strafrechtliche Ermittlungen | |
beeinträchtigt werden, sei dies hinzunehmen. Nur bei akuten Gefahren für | |
Menschen und Sachen wäre doch eine Durchsuchung ohne richterlichen | |
Beschluss möglich, dann aber gestützt auf die Eilfallregelung des | |
Polizeigesetzes. | |
Das Karlsruher Urteil hat große praktische Relevanz. Nach Angaben aus | |
Schleswig-Holstein entschiedet bisher die Staatsanwaltschaltschaft in zehn | |
bis zwanzig Prozent aller Hausdurchsuchungen selbst, obwohl bereits das | |
zuständige Amtsgericht eingeschaltet war. Die Gesamtzahl der Durchsuchungen | |
wird in Deutschland zwar nicht statistisch erfasst, Experten schätzen | |
jedoch, dass es mehr als hundertausend pro Jahr sind. (Az.: 2 BvR 2718/10) | |
15 Jul 2015 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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