| # taz.de -- Urteil zu Polizei-Razzien: Strafermittler sollen warten | |
| > Das Bundesverfassungsgericht hat den Richtervorbehalt bei | |
| > Hausdurchsuchungen gestärkt. Hintergrund waren Razzien in Hamburg. | |
| Bild: Müssen weiterhin auf einen Richter warten: Polizisten beim Hausbesuch | |
| Hamburgs Staatsanwaltschaft verstößt schon mal gegen das Grundgesetz: So | |
| lässt sich die jetzt ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts | |
| lesen, wonach die Strafverfolgungsbehörde nicht einfach eine | |
| Hausdurchsuchung anordnen kann, bloß weil ein Gericht nicht schnell genug | |
| entscheidet (taz berichtete). Die Neigung der Hamburger Staatsanwälte, in | |
| so einem Fall selbstständig eine durchsuchen zu lassen, verstößt demnach | |
| gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Ist ein | |
| Ermittlungs- oder Eilrichter eingeschaltet, endet die mögliche | |
| „Eilkompetenz“ der Behörden. | |
| Zugrunde liegen dem Urteil drei Hamburger Verfahren aus den Jahren 2009 und | |
| 2010. Dabei ging es um den Verdacht des illegalen Waffenbesitzes, dann um | |
| das Anfertigen eines politischen Bekennerschreibens sowie um den Verdacht | |
| des illegalen Medikamenten-Handels. Im zweiten Fall hatte eine Zeugin am | |
| 25. August 2009 die Polizei informiert, sie habe in einem Internetcafé eine | |
| Frau dabei beobachtet, wie diese ein „Selbstbezichtigungsschreiben“ zu | |
| einem geplanten Brandanschlag auf Fahrzeuge der Firma DHL sowie der | |
| Deutschen Post AG erstellt habe. | |
| Als die so Bezichtigte das Lokal verlassen wollte, wurden sie von | |
| Polizisten festgenommen. Bei der Durchsuchung ihres Rucksacks fanden die | |
| Ermittler dann einen doppelseitig per Hand beschriebenen Zettel sowie den | |
| Ausdruck einer Internetseite, die weitgehend textidentisch waren. | |
| Um 16.30 Uhr informierten die Polizeibeamten die Staatsanwaltschaft über | |
| den Verdacht und die Funde, diese leitete ein Ermittlungsverfahren gegen | |
| die Frau ein und wollte deren Wohnung durchsuchen, um weitere Beweismittel | |
| sicherzustellen sowie Hinweise auf etwaige Mittäter bei der angeblich | |
| geplanten Sachbeschädigung zu erhalten. Um 16.42 Uhr fragte die | |
| Staatsanwaltschaft daher telefonisch beim Amtsgericht wegen eines | |
| Durchsuchungsbeschlusses an. Da der für die Entscheidung zuständige | |
| Ermittlungsrichter nicht erreicht werden konnte, erklärte sein Vertreter, | |
| ohne Vorlage der Ermittlungsakte könne er am Telefon nicht die erbetene | |
| Entscheidung treffen. | |
| Die Erstellung und Übersendung der angeforderten Akte hätte nach | |
| Einschätzung der Staatsanwaltschaft etwa zweieinhalb Stunden gedauert – zu | |
| lange, befand die Behörde und ordnete um 16.50 Uhr bei den ermittelnden | |
| Beamten eine Durchsuchung wegen Gefahr im Verzug an. Es könne nicht auf die | |
| Erstellung der Papierakte und deren Übermittlung an den Ermittlungsrichter | |
| gewartet werden, so hieß es damals, denn die Verdächtige müsse nach | |
| Beendigung der da noch ausstehenden erkennungsdienstlichen Behandlung | |
| wieder entlassen werden und könnte dann Beweismittel verschwinden lassen. | |
| Ihre Wohnung wurde noch am selben Tag zwischen 19 Uhr bis 19.25 Uhr | |
| durchsucht. | |
| Die Hamburger Gerichte beurteilten dieses Vorgehen der Ankläger | |
| widersprüchlich, zuletzt sah das Landgericht es wegen Gefahr in Verzug aber | |
| als begründet an. Die Karlsruher Richter dagegen stärkten jetzt, nach | |
| Auswertung aller Gesichtspunkte, ausdrücklich den Richtervorbehalt bei | |
| Hausdurchsuchungen: Ist ein Richter erreichbar und schon mit dem jeweiligen | |
| Vorgang befasst, entfällt „die Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden zur | |
| eigenständigen Anordnung der Durchsuchungsmaßnahmen“, erklärten die | |
| Richter. Die Verfahren werden zur neuen Bewertung an das Landgericht | |
| zurückverwiesen. | |
| Und Hamburgs Staatsanwaltschaft? Verspricht Besserung: „Wir werden“, sagt | |
| Sprecherin Nana Frombach der taz, „das Urteil künftig beachten.“ | |
| 17 Jul 2015 | |
| ## AUTOREN | |
| Kai von Appen | |
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