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# taz.de -- Kommentar Generalbundesanwältin: Die eiserne Lady
> Monika Harms galt als stramme Konservative. Und zu Beginn ihrer Amtszeit
> kam es wirklich schlimm. Später zeigte sie sich geläutert – auch wenn sie
> das nie zugeben würde.
Monika Harms war die erste Frau an der Spitze der Bundesanwaltschaft. Große
Hoffnung auf eine kriminalpolitische Liberalisierung waren damit aber nicht
verbunden, denn CDU-Mitglied Harms galt als stramme Konservative. Zumindest
zu Beginn ihrer rund sechsjährigen Amtszeit kam es auch wirklich schlimm.
Kein Generalbundesanwalt vor ihr ist binnen eines Jahres so oft in
zentralen Fragen vom Bundesgerichtshof (BGH) beanstandet worden wie sie.
Jetzt geht Harms in den Ruhestand.
Die Onlinedurchsuchung von Computern ließ sie zunächst ohne gesetzliche
Grundlage durchführen. Sie behauptete, das Anbringen von Spähsoftware in
Rechnern sei etwas Ähnliches wie eine Hausdurchsuchung. Der
Bundesgerichtshof fand das zu Recht abwegig. Vermutlich hat Harms das sogar
einkalkuliert, um die Politik zu einer ausdrücklichen Erlaubnis zu
motivieren. Innenminister Schäuble machte sich das Projekt
Onlinedurchsuchung dann auch zu eigen und setzte es als Symbol des starken
Staates gegen alle Widerstände durch. Praktische Bedeutung hat es bis heute
keine.
Als es im Vorfeld des G-8-Gipfels von Heiligendamm zu einer Serie von
Brandanschlägen kam, jagte die Bundesanwaltschaft eine terroristische
Vereinigung, die angeblich hinter allem stecke. Auch das war abwegig. Nicht
nur der Bundesgerichtshof, auch der Verfassungsschutz konnte keine zentrale
Steuerung der Zündeleien erkennen.
Wahrscheinlich wollte Harms nur verhindern, dass sie die Strafverfolgung an
örtliche Staatsanwaltschaften abgeben muss. Dass der Sicherheitsapparat aus
eigennützigen Interessen eine terroristische Gruppe erfindet, kannte man
bisher vor allem aus Diktaturen. Es hat das Vertrauen in die Lauterkeit der
Behörde Bundesanwaltschaft nachhaltig erschüttert.
In der zweiten Hälfte von Monika Harms Amtszeit zeigte sie sich geläutert -
auch wenn sie das nie zugeben würde. So beharrt die Bundesanwaltschaft seit
Jahren standhaft und zu Recht darauf, dass die Polizei bei der
Strafverfolgung derzeit keine Trojaner zum Abhören von Internettelefonaten
verwenden darf. Auch hierfür wäre bei Bedarf ein neues Gesetz erforderlich.
Solche Konflikte machen deutlich, warum es wichtig ist, dass an der Spitze
der obersten Anklagebehörde Deutschlands eine Persönlichkeit platziert
wird, die grundrechtssensibel ist. Es genügt nicht zu hoffen, dass der BGH
am Ende den Ausputzer spielt.
Zum Abschied sind aber auch einige ihrer bisher eher unbekannten Verdienste
zu erwähnen. So hat die Generalbundesanwältin ein schlagkräftiges Referat
für Völkerstraftaten eingerichtet. Dessen erste Anklage - gegen mutmaßliche
Kriegsverbrecher aus Ruanda - läuft derzeit in Stuttgart. Außerdem hat
Monika Harms erstmals an der Bundesanwaltschaft aktiv Frauenförderung
betrieben.
Die Zahl der Staatsanwältinnen hat sich in ihrer Amtszeit fast verdoppelt.
Hier erwies sich die eiserne Lady Monika Harms also doch noch als echte
Modernisiererin.
30 Sep 2011
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Hausdurchsuchung
BGH-Urteil
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