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# taz.de -- Union und SPD einig bei Erbschaftsteuer: Firmenerben können aufatm…
> Die Koalition lockert nochmals die geplanten Auflagen zur steuerlichen
> Begünstigung. Mit dem Kompromiss ist zumindest der Kabinettsbeschluss am
> Mittwoch gesichert.
Bild: Lockert sich die Krawatte – und Firmenerben die geplanten Auflagen: Wol…
Berlin dpa | Union und SPD haben ihren Streit über die Reform der
Erbschaftsteuer beigelegt und kommen der Wirtschaft nochmals entgegen.
Spitzenvertreter der Koalitionsfraktionen und des Bundesfinanzministeriums
einigten sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur vom Montag
auf die künftigen Regeln zur steuerlichen Begünstigung von Firmenerben.
Mit dem jetzt erzielten Kompromiss lockert die Koalition – vor allem auf
Druck der CSU – nochmals die Vorgaben zur Verschonung von Firmenerben. Sie
fallen weniger scharf aus als zunächst geplant. Der Gesetzentwurf von
Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) kann nun wie geplant an diesem
Mittwoch im Kabinett beschlossen werden.
Zuletzt hatte vor allem die CSU, aber auch die SPD die bereits
nachgebesserten Pläne Schäubles kritisiert. Die CSU hatte großzügigere
Auflagen zur Bevorzugung von Firmenerben bei der Erbschaft- und
Schenkungssteuer gefordert. Der SPD wiederum gingen die ersten Korrekturen
zugunsten der Wirtschaft zu weit.
## Steuerrabatte nur nach „Bedürfnisprüfung“
Bisher müssen Unternehmensnachfolger generell kaum Steuer zahlen, wenn sie
den Betrieb lange genug weiterführen und die Beschäftigung halten. Das
Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2014 aber schärfere Regeln für die
Begünstigung von Firmenerben gefordert. Die Richter fordern unter anderem,
dass bei größeren Unternehmen Firmenerben nur dann verschont werden dürfen,
wenn sie in einer „Bedürfnisprüfung“ nachweisen, dass sie die Steuer nicht
verkraften.
Die in der Wirtschaft umstrittene Freigrenze bis zu einer
„Bedürfnisprüfung“ soll nun auf 26 Millionen Euro je Erbfall angehoben
werden – statt der zunächst geplanten 20 Millionen Euro. Bei
Familienunternehmen mit Kapitalbindungen liegt diese Schwelle jetzt bei 52
Millionen Euro statt 40 Millionen Euro.
Unterhalb dieser Grenzen kann der Erbe oder Beschenkte künftig weiter
automatisch in den Genuss der Verschonung kommen. Wenn das Unternehmen
lange genug weitergeführt und Arbeitsplätze erhalten werden, entfällt die
Erbschaftsteuer größtenteils oder komplett.
Bei der „Bedürfnisprüfung“ soll privates Vermögen bis zur Hälfte
herangezogen werden. Wer die Einbeziehung des Privatvermögens nicht will
und sich nicht in die Bücher gucken lassen will, kann auf ein
Abschmelzmodell zurückgreifen. Dann würde ein geringerer Teil des
Unternehmensvermögens von der Steuer verschont. Großerben müssen also
wählen: Entweder sie beantragen die „Bedürfnisprüfung“, um üppige
Steuerrabatte zu nutzen, oder sie zahlen künftig weit mehr.
## Arbeitsplätze erhalten
Bei diesem „Abschmelzmodell“ gibt es Änderungen gegenüber den letzten
Plänen. Wenn der geerbte Anteil 116 Millionen Euro wert ist, gibt es im
Normalfall – Weiterführung des Betriebs über 5 Jahre – nur noch einen
Steuerrabatt von 20 Prozent, im Extremfall (7 Jahre Weiterführung) sind es
35 Prozent. Bei Familienunternehmen mit Kapitalbindungen und der höheren
Freigrenze gilt dieser Abbaupfad zwischen 52 Millionen und 142 Millionen
Euro. Zum Vergleich: Bisher war ein Steuerrabatt von 85 beziehungsweise 100
Prozent üblich.
Grundsätzlich müssen künftig mehr Unternehmen nachweisen, dass sie für die
erlassene Erbschaftsteuer Arbeitsplätze erhalten. Nur bei Kleinstbetrieben
mit bis zu drei Mitarbeitern wird auch künftig die Lohnsumme nicht
kontrolliert. Bei Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern gelten weniger
harte Auflagen. Der Kompromiss sieht eine weitere Stufe zwischen 11 und 15
Beschäftigten vor, für die auch lockerere Vorgaben als üblich gelten.
Bisher waren Firmen mit bis zu zwanzig Mitarbeitern von der Pflicht
befreit, die Lohnsumme nachzuhalten. Das war den Verfassungsrichtern zu
großzügig.
7 Jul 2015
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