| # taz.de -- Neuregelung der Erbschaftsteuer: Teilerfolg für Jammer-Erben | |
| > Schäuble legt seinen Gesetzesentwurf vor. Wie geplant werden | |
| > Privatvermögen von Firmenerben herangezogen – aber es gibt neue | |
| > Ausnahmen. | |
| Bild: Reiche Firmenerben müssen mehr zahlen. | |
| BERLIN taz | Wochenlang hatte es hinter den Kulissen erbitterten Streit | |
| über die Neuregelung der Erbschaftsteuer gegeben, am Dienstag legte | |
| Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) seinen lange mit Spannung erwarteten | |
| Gesetzentwurf vor – und kommt den Kritikern aus der Wirtschaft und den | |
| süddeutschen Bundesländern in Teilen entgegen. | |
| Zwar bleibt es im Grundsatz dabei, dass sehr reiche Firmenerben deutlich | |
| stärker zur Kasse gebeten wird als bisher. Die aktuell geltende Regelung, | |
| die Betriebsvermögen komplett von der Erbschaftsteuer befreit, sofern die | |
| Arbeitsplätze eine Zeit lang erhalten bleiben, war vom | |
| Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt worden. Künftig soll der | |
| Freibetrag auf 20 Millionen Euro begrenzt und zur Zahlung auch die Hälfte | |
| des Privatvermögens herangezogen werden. | |
| Gegen diese Vorstellungen waren nicht nur Wirtschaftsverbände Sturm | |
| gelaufen; auch Bayern und das grün-rot regierte Baden-Württemberg, wo viele | |
| Familienunternehmen sitzen, hatten die Schäubles Pläne als | |
| mittelstandsfeindlich kritisiert. | |
| Im Vergleich zu den ursprünglichen Vorstellungen des Finanzministers sieht | |
| der nun vorgestellte Gesetzentwurf daher eine Reihe von neuen | |
| Einschränkungen vor. So soll der Freibetrag auf 40 Millionen Euro steigen, | |
| wenn es sich um ein reines Familienunternehmen handelt, das seine Gewinne | |
| nicht ausschüttet, sondern reinvestiert. Zudem bleiben Unternehmen mit | |
| weniger als drei Angestellten von der Erbschaftsteuer komplett befreit; | |
| darunter fällt nach Auskunft des Finanzministeriums die Hälfte aller | |
| Betriebe. | |
| ## Erbe kann wählen | |
| Ein Zugeständnis macht Schäuble auch bei der umstrittenen Berücksichtigung | |
| der Privatvermögen. Zwar bleibt es im Grundsatz dabei, dass die Finanzämter | |
| bei reichen Erben, die über der Schwelle liegen, auf die Hälfte des | |
| vorhandenen und neu geerbten Privatvermögens zugreifen dürfen, um die | |
| Erbschaftsteuerschuld zu begleichen. Allerdings soll es dazu jetzt eine | |
| Alternative geben: Wer sein Privatvermögen nicht offenlegen will, kann | |
| stattdessen einen höheren Anteil der Erbschaft versteuern lassen; bei sehr | |
| hohen Privatvermögen ist diese Variante nach Auskunft des Ministeriums für | |
| den Erben günstiger. | |
| Der baden-württembergische Finanzminister Nils Schmid sagte zu den | |
| Vorschlägen, sein Land habe sich in wichtigen Punkten durchgesetzt. Auch | |
| der Bundesverband der Deutschen Industrie lobte die „konstruktive Bewegung“ | |
| bei der Freigrenze der Erbschaftsteuer. „Dies kann Belastungseffekte | |
| mildern“, sagte Hauptgeschäftsführer Markus Kerber. | |
| Scharfe Kritik kam hingegen von den Grünen im Bundestag. Schon die bisher | |
| diskutierte 20-Millionen-Freigrenze hätte dazu geführt, dass in über 99 | |
| Prozent Betriebsvermögen steuerfrei vererbt werden können, sagte die | |
| steuerpolitische Sprecherin Lisa Paus. „Mit der nun geplanten Aufweichung | |
| verschärft sich die Ungleichbehandlung von Betriebsvermögen gegenüber | |
| Privatvermögen weiter.“ | |
| 2 Jun 2015 | |
| ## AUTOREN | |
| Malte Kreutzfeldt | |
| Ulrich Schulte | |
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