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# taz.de -- Neue Erbschaftssteuer wahrscheinlich: Hauserben ohne Steuern
> Die Erbschaftsteuerreform kommt wahrscheinlich doch noch in diesem Jahr:
> CSU und CDU haben sich auf eine Position geeinigt. Die SPD hat noch nicht
> zugestimmt.
Bild: Erben einfach gemacht: Haus vor Geld.
Kommt sie oder kommt sie nicht, die Erbschaftsteuerreform? Dass sich in
diesem Jahr noch was tut, diese Erwartung nährte am Freitag der neue
CSU-Chef Horst Seehofer. Man befände sich jetzt im "Schulterschluss" mit
der CDU, so Seehofer, und werde mit einer gemeinsamen Position in die
Verhandlungen mit der SPD am Montag gehen.
CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer nannte gegenüber der
Nachrichtenagentur dpa Details. Danach fordert die Union einen speziellen
Freibetrag von 1,5 Millionen Euro pro Ehegatten oder Kind für selbst
genutztes Wohneigentum. Es müssten "sehr, sehr kräftige Freibeiträge" sein,
hatte Seehofer erklärt. Denn dieser Freibetrag solle gewährleisten, dass
selbst genutztes Wohneigentum von der Erbschaftsteuer freigestellt sei.
Dabei müsse man auf regionale Gegebenheiten Rücksicht nehmen. Eine Villa im
Wert von 1,5 Millionen Euro könnte so steuerfrei an Sohn oder Tochter
vererbt werden. Für Geldvermögen fordert die CSU einen Freibetrag von
600.000 Euro pro Kind und eine Millionen Euro für den Gatten.
Der bereits vorliegende, von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) gestützte
Gesetzentwurf, macht keinen Unterschied zwischen selbst genutzter Immobilie
und Geldvermögen. Laut diesem Entwurf hätte jedes Kind pro Elternteil einen
Steuerfreibetrag von 400.000 Euro. Dies wäre doppelt so viel wie bisher.
Ein Kind könnte demnach Vermögen im Wert von 800.000 Euro steuerfrei von
den Eltern vererbt bekommen - ob dieses Vermögen nun in einem Haus steckt
oder in einem Bankdepot. Für Ehegatten steigt der Freibetrag gegenüber dem
bisherigen Recht laut dem Gesetzentwurf von 307.000 auf 500.000 Euro.
Für Betriebsvermögen gab es bisher schon eine Teileinigung zwischen Union
und SPD. Danach werden geerbte Unternehmen, die länger als zehn Jahre
weiterexistieren, weitgehend von der Erbschaftssteuer befreit. In dem
Betrieb darf dann über einen Zeitraum von sieben Jahren nicht nennenswert
Personal abgebaut werden.
Die SPD möchte die Neuregelung bei der Erbschaftsteuer "aufkommensneutral"
gestalten und durch die höheren Freibeträge vor allem einem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts Genüge tun, erklärte am Freitag der
SPD-Finanzexperte Florian Pronold im Gespräch mit der taz.
Neuregelungen bei der Erbschaftsteuer sind nötig, weil das
Verfassungsgericht bereits im Jahre 1995 geurteilt hat, dass Immobilien und
Geldvermögen bei der Erbschaftssteuer gleichbehandelt werden sollten.
Damals wurden Immobilien nicht nach ihrem Marktwert, sondern erheblich
niedriger angesetzt.
Der Vorstoß der Union, nun erneut Erben von selbst genutzten Immobilien
besserzustellen als Hinterbliebene, die Geldvermögen bekommen oder nicht in
dem geerbten Haus wohnen wollen, wird daher von der SPD scharf kritisiert.
Dieser Vorschlag der Ungleichbehandlung trage bereits "das Kainsmal der
Verfassungswidrigkeit auf der Stirn", sagte Pronold. Man könne sich aber
vorstellen, über den bisherigen Gesetzentwurf hinaus Erben von selbst
genutztem Wohneigentum besserzustellen.
Pronold sagte, dass es auch mit dem von der SPD gestützten Gesetzentwurf
bereits möglich sei, dass ein Kind "dreieinhalb Eigentumswohnungen" von den
Eltern steuerfrei erben könnte. Schließlich stelle der Entwurf bereits
Immobilien im Wert von 800.000 Euro abgabenfrei. Pronold sagte, er rechne
mit einer Einigung noch in diesem Jahr.
Das Aufkommen bei der Erbschaftsteuer liegt bei rund 4,2 Milliarden Euro.
60 Prozent dieser Summe werden in Nordrhein-Westfalen, Bayern und
Baden-Württemberg gezahlt.
1 Nov 2008
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
Erbschaftsteuer
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