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# taz.de -- Reform der Erbschaftssteuer: Firmen erben günstig gemacht
> Die große Koalition ist sich einig: Wer ein Unternehmen erbt, soll
> weniger Steuern zahlen als bisher. Uneinig sind sich SPD und CDU aber
> über die Höhe der Steuererleichterung.
Bild: Der SPD-Bundestagsabgeordnete Florian Pronold will Steuererleichterung f�…
Geht es um die Steuer, kommen Menschen mit großen Vermögen auf lustige
Ideen. Die private Villa am Starnberger See verwandelt sich auf dem Papier
dann plötzlich in ein Fabrikgelände. Solche Tricks müssen die Politiker
bedenken, die gegenwärtig die Erbschaftsteuer reformieren. Am kommenden
Montag werden sich Spitzenkräfte von Union und SPD vermutlich darauf
einigen, dass Firmenerben künftig weniger Steuern zahlen als bisher.
Dass das so kommen soll, hatte die Union bereits 2005 mit Rot-Grün
ausgehandelt. Steuererleichterungen für Firmenerben seien notwendig, hieß
es besonders bei der CDU, um Unternehmen bei der Übergabe an die Nachfolger
nicht in Zahlungsschwierigkeiten zu bringen und damit Jobs zu gefährden.
Diese Argumentation hat bei der SPD-Linken immer Skepsis hervorgerufen. Und
noch etwas passt ihr überhaupt nicht: Unternehmer könnten versucht sein,
ihre privaten Besitztümer in Betriebsvermögen umzudeklarieren, um den Erben
die eigentlich höhere Steuer auf die Villa am See zu ersparen.
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Florian Pronold will die Steuererleichterung
deshalb nicht so großzügig ausgestalten wie Otto Bernhardt (CDU). Pronold
sagte am Freitag, 30 Prozent der eigentlich fälligen Erbschaftsteuer
sollten die Firmennachfolger in jedem Fall bezahlen, die übrigen 70 Prozent
könnten erlassen werden. Allerdings nur unter einer Voraussetzung: Der
Betrieb muss mit einem Großteil der Beschäftigten auch tatsächlich
fortgeführt werden. Eine Firma erben, die Steuererleichterung in Anspruch
nehmen und den Laden dann schließen - das soll nicht möglich sein. Über den
Umfang der Steuererleichterung für Firmenerben gibt es noch keinen Konsens.
Die Union will mehr. "Es wäre besser, den Unternehmen 80 oder 90 Prozent
der Erbschaftsteuer zu erlassen", sagte Otto Bernhardt, der
finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion.
Beide Seiten scheinen aber einen Kompromiss für möglich zu halten. Die
gewisse Harmonie in der Finanzpolitik steht in deutlichem Gegensatz zum
Streit zwischen Union und SPD in der Sozialpolitik. Bei der Union kommen am
Montag unter anderem Hessens Ministerpräsident Roland Koch und
Baden-Württembergs Finanzminister Gerhard Stratthaus, bei SPD sind es der
Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin, Finanzstaatssekretär Axel Nawrath
und Fraktionsvize Joachim Poß.
Weitere Eckpunkte, auf die sich die Verhandler einigen könnten, sehen so
aus: Trotz der Steuererleichterung für Firmenerben bleibt es beim Aufkommen
der Erbschaftsteuer von rund 4 Milliarden Euro pro Jahr, die die
Bundesländer erhalten. Forderungen der SPD-Linken und der Gewerkschaft
Ver.di nach einer insgesamt höheren Steuer kommen damit nicht zum Zuge.
Private Erben "erster Ordnung" - Kinder, Eheleute und nach Wunsch der SPD
auch unverheiratete Lebenspartner - erhalten größere Freibeträge und
niedrigere Steuersätze, um den vom Bundesverfassungsgericht verlangten
höheren Wertansatz bei Immobilien auszugleichen. Das normale
Einfamilienhaus oder die Eigentumswohnung bleiben daher nach wie vor
steuerfrei.
Wenn aber weiterhin 4 Milliarden Euro hereinkommen sollen, während viele
weniger bezahlen, müssen andere stärker belastet werden. Wer zahlt die
Zeche? Das sind die entfernteren Verwandten: Onkel, Tanten, Cousins und
Cousinen. Von denen wird das Finanzamt künftig ein paar hunderttausend Euro
mehr verlangen, wenn sie die Villa am Starnberger See erben.
3 Nov 2007
## AUTOREN
Hannes Koch
## TAGS
Erbschaftsteuer
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