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# taz.de -- Frühes Moorburg-Ende in Sicht: Ein Meiler als Mahnmal
> Dem Vattenfall-Kohlekraftwerk Moorburg droht ein frühes Ende. Das
> Wasserurteil des EuGH könnte die Kühlwasserentnahme verhindern.
Bild: Sportlich und kreativ gegen den Klimakiller: Wasserdemo am Samstag vor de…
Das Steinkohlekraftwerk Moorburg des Vattenfall-Konzerns sei „unbestreitbar
eine irrwitzige Investitionsruine“, sagt Manfred Braasch, Hamburger
Geschäftsführer des Umweltverbandes BUND. „Es ragt wie ein Mahnmal des
Gestrigen aus der dynamischen Energiewende im Norden.“ Zumal dem Meiler an
der Süderelbe neues Ungemach droht. Denn das Urteil des Europäischen
Gerichtshofes (EuGH) vor zwei Wochen zur Wasserrechtsrahmenrichtlinie hat
nicht nur direkte Auswirkungen auf die Verfahren zur Vertiefung von Weser
und Elbe, sondern auch auf den Betrieb des Schwarzen Rauchers im Hamburger
Süden.
Seit Februar ist ein Kraftwerksblock im Betrieb, der zweite soll in Kürze
folgen. Beide werden vorwiegend mit Elbwasser gekühlt, im Vollbetrieb
können das bis zu 64 Kubikmeter pro Sekunde sein. Das aber hatte bereits
das Oberverwaltungsgericht Hamburg 2013 auf Klage des BUND untersagt, die
Revision liegt derzeit beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dieses
müsste nun das EuGH-Urteil auf Moorburg anwenden, und das macht Braasch
Hoffnung. Der Betrieb könne nur mit einer Ausnahmegenehmigung „im
übergeordneten öffentlichen Interesse“ erfolgen, und die sei
unwahrscheinlich.
Denn der EuGH hat eine strikte Auslegung des Wasserrechts vorgenommen.
Danach dürfe sich der ökologische Zustand eines Gewässers durch menschliche
Eingriffe nicht verschlechtern. Eine „Verschlechterung“, und dies ist die
wesentliche Definition der Luxemburger Richter, trete bereits dann ein,
wenn nur ein einziger von mehreren Parametern betroffen sei – etwa die
Fließgeschwindigkeit, der Salzgehalt oder auch der Sauerstoffhaushalt.
Und der sinkt ohnehin in warmen Sommern und auch dadurch, dass der
Rückfluss des Kühlwassers um rund drei Grad wärmer ist als das entnommene
Wasser. Deshalb muss die Kühlung mit Elbwasser schon jetzt bei 25 Grad
Wassertemperatur abgeschaltet werden. Wegen des EuGH-Spruchs müssten die
Leipziger Bundesrichter im Revisionsverfahren die Flusswasserkühlung
grundsätzlich untersagen, hofft Braasch. Eine Ausnahmegenehmigung kann er
sich nicht vorstellen, „weil das Kraftwerk eine privatwirtschaftliche,
gewinnorientierte Anlage ist“. Folglich könne das geforderte „überwiegende
öffentliche Interesse“ nicht vorliegen, sagt Braasch: „Dann müsste es
abgeschaltet werden.“ Oder nur noch mit dem alternativ zur Verfügung
stehenden Hybridkühlturm betrieben werden.
Der aber wird von Vattenfall nur im Notfall – etwa bei zu warmem Elbwasser
– eingesetzt. Im Dauerbetrieb würde er den ohnehin mageren Wirkungsgrad des
Meilers von etwa 46 Prozent auf etwa 44 Prozent senken: Der größte Teil der
eingesetzten Energie qualmt sinnfrei aus den Schornsteinen. Damit würde
zugleich die Wirtschaftlichkeit des Meilers noch weiter sinken. Und deshalb
war schon im vorigen Herbst aus dem Konzern zu hören, dass „wir das
Kraftwerk heute nicht mehr bauen würden“.
Diese Erkenntnis hätten sich die etwa 50 Umweltaktivisten von Robin Wood
und Gegenstrom Hamburg früher gewünscht: Sie demonstrierten am Sonnabend
mit Kanus und Kajaks auf der Süderelbe gegen den „Klimakiller Moorburg“.
12 Jul 2015
## AUTOREN
Sven-Michael Veit
## TAGS
Moorburg
Kohlekraftwerke
Kühlwasser
BGH-Urteil
Hamburg
Vattenfall
Schwerpunkt Atomkraft
Schleswig-Holstein
Klage
Radioaktivität
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