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# taz.de -- Mieten im Vergleich: Kampf gegen Online-Kontrolle
> Mieterverein bietet im Internet eine Mietpreisprüfung an, samt
> Beschwerdeformular – Grundeigentümer wollen dagegen vorgehen.
Bild: Ohne Mietpreisbremse: Altbauwohnung nach „umfassender Sanierung“.
Hamburg taz | Die flächendeckende Einführung der Mietpreisbremse konnten
die Grundeigentümer nicht verhindern. Aufgeben wollen sie trotzdem nicht
und kündigten nun an, vor Gericht zu ziehen. Nicht gegen die
Bundesregierung, die das Gesetz beschlossen hat, und auch nicht gegen den
Hamburger Senat, der es umgesetzt hat, sondern gegen den Mieterverein zu
Hamburg. Der nämlich hat ein [1][Online-Tool auf seiner Homepage], das den
Grundeigentümern gewaltig gegen den Strich geht.
Mit Hilfe der Funktion können MieterInnen errechnen, ob ihre Miete mehr als
zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegt. Wenn das der Fall ist,
werden sie direkt zu einem Formular weitergeleitet, dass sie ausfüllen und
damit ihreN VermieterIn rügen können.
Denn erst so kommt das Gesetz, das die Mieten begrenzen soll, zur
Anwendung: Die MieterInnen müssen selbst herausfinden, ob sie zu viel
zahlen, können dann ihreN VermieterIn rügen und die Einhaltung der
Mietpreisbremse fordern. Erst ab dem Zeitpunkt der Rüge wird die
Maximalbegrenzung von zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete
wirksam.
„Völlig hirnrissig“, findet das der Vorsitzende des
Grundeigentümerverbands, Heinrich Stüven. Die ortsübliche Vergleichsmiete
zu ermitteln, sei nicht einfach, und das Online-Ermittlungsverfahren viel
zu pauschal, argumentierte er. Für verschiedene Wohnungen in
unterschiedlicher Lage einfach einen Mittelwert geltend zu machen, sei
sachlich falsch.
Am Donnerstag hatte der Grundeigentümerverband dem Mieterverein eine
Abmahnung erteilt und ihn aufgefordert, die Funktion bis Freitagabend um 24
Uhr offline zu nehmen. Anderenfalls kündigten die Grundeigentümer an, am
Montag vor Gericht zu ziehen.
Der Mieterverein hingegen denkt nicht daran, das Tool abzuschalten und gab
sich „schockiert und erschüttert“ angesichts der drohenden Klage. „Wir s…
uns keiner Schuld bewusst“, sagte deren Vorsitzender Sigmund Chychla. „Im
Gegenteil – wir kommen nur unserer satzungsmäßigen Pflicht nach, die
MieterInnen zu informieren.“
Bei dem errechneten Mittelwert handele es sich nur um eine „grobe
Einschätzung“, nicht um einen präzisen Wert. Außerdem bestehe von Seiten
des Mietervereins kein Interesse an einem Konfrontationskurs mit den
GrundeigentümerInnen, erklärte Chychla und forderte den
Grundeigentümerverband auf, stattdessen konstruktive Vorschläge zur
Verbesserung des Tools machen.
„Wir haben lediglich ein Instrument der Transparenz geschaffen, das
MieterInnen und VermieterInnen helfen soll, sich an das Gesetz zu halten“,
so der Vorsitzende des Mietervereins.
Das Tool, das für so viel Aufregung sorgt, ist nicht neu. In verschiedenen
Versionen kann man auf anderen Internetseiten, darunter auch auf
hamburg.de, schon lange berechnen, ob die eigene Miete auf dem gängigen
Niveau liegt. Exklusiv hat der Mieterverein allerdings die direkte
Weiterleitung zu dem Rüge-Formular.
Der Mietrechtsverein „Mieter helfen Mietern“ beispielsweise geht da
vorsichtiger vor und liefert den NutzerInnen kein Ergebnis, sondern prüft
die Informationen und meldet sich dann per Anschreiben bei den MieterInnen
mit einer Empfehlung zum weiteren Vorgehen.
5 Jul 2015
## LINKS
[1] http://mietpreisbremse-check.mieterverein-hamburg.de/
## AUTOREN
Katharina Schipkowski
## TAGS
Miete
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