| # taz.de -- Kommentar Zschäpes Vertrauensverlust: Die Angeklagte darf schweigen | |
| > Beate Zschäpe ist unzufrieden mit ihrer Verteidigerin. Ihre Begründung | |
| > für das Zerwürfnis bleibt vage. Das kann man ihr nicht vorwerfen. | |
| Bild: Zum zweiten Mal hat Beate Zschäpe einen Antrag gestellt | |
| Wie geht der Rechtsstaat mit seinen mutmaßlich schlimmsten Feinden um? Das | |
| war nicht nur bei den RAF-Prozessen in den 70er und 80er Jahren ein großes | |
| Thema. Auch im Münchener NSU-Verfahren gegen Beate Zschäpe stellt sich die | |
| Frage – allerdings deutlich weniger dramatisch. | |
| Zschäpe erkennt das Gericht an, sie beschimpft nicht die Richter, sie ist | |
| lediglich mit ihren Verteidigern unzufrieden. Zum zweiten Mal hat sie jetzt | |
| einen sogenannten Entbindungsantrag gestellt, diesmal aber nur gegen die | |
| Anwältin Anja Sturm. | |
| Die Begründung, warum Zschäpe ihrer – einst ja selbst gewählten – | |
| Verteidigerin nicht mehr vertraut, bleibt vage. Doch kann man ihr das | |
| vorwerfen? Vor Gericht darf Zschäpe ja schweigen, sie hat diese Strategie | |
| bisher auch gewählt. Muss sie nun denselben Richtern wirklich Details des | |
| Verhältnisses zu ihrer Anwältin offenbaren? | |
| Das wirkt widersprüchlich, zumal die Gründe für das Zerwürfnis ja nicht nur | |
| den Richtern bekannt würden, sondern auch den Nebenklägern, ihren Anwälten | |
| und damit alsbald auch der gesamten Öffentlichkeit. | |
| Man könnte also den Satz „im Zweifel für die Angeklagte“ sinngemäß auch | |
| hier anwenden. | |
| Doch was ist, wenn Zschäpe in einem Vierteljahr dann mit ähnlich vager | |
| Begründung auch die beiden anderen Anwälte, Heer und Stahl, ablehnt? Und | |
| alsbald auch deren Nachfolger? Die Möglichkeit, bei Vertrauensverlust den | |
| Pflichtverteidiger zu wechseln, soll ja nicht dazu dienen, dass die | |
| Angeklagte jederzeit den Prozess torpedieren kann. | |
| Es spricht deshalb manches dafür, das Verfahren zu überdenken und | |
| gesetzlich neu zu regeln. Nur wenn ganz andere Richter über den | |
| Verteidigerwechsel entscheiden, ist es legitim, eine umfassende Darlegung | |
| des Konflikts zu verlangen. | |
| 15 Jun 2015 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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