# taz.de -- Kommentar Zschäpes Vertrauensverlust: Die Angeklagte darf schweigen | |
> Beate Zschäpe ist unzufrieden mit ihrer Verteidigerin. Ihre Begründung | |
> für das Zerwürfnis bleibt vage. Das kann man ihr nicht vorwerfen. | |
Bild: Zum zweiten Mal hat Beate Zschäpe einen Antrag gestellt | |
Wie geht der Rechtsstaat mit seinen mutmaßlich schlimmsten Feinden um? Das | |
war nicht nur bei den RAF-Prozessen in den 70er und 80er Jahren ein großes | |
Thema. Auch im Münchener NSU-Verfahren gegen Beate Zschäpe stellt sich die | |
Frage – allerdings deutlich weniger dramatisch. | |
Zschäpe erkennt das Gericht an, sie beschimpft nicht die Richter, sie ist | |
lediglich mit ihren Verteidigern unzufrieden. Zum zweiten Mal hat sie jetzt | |
einen sogenannten Entbindungsantrag gestellt, diesmal aber nur gegen die | |
Anwältin Anja Sturm. | |
Die Begründung, warum Zschäpe ihrer – einst ja selbst gewählten – | |
Verteidigerin nicht mehr vertraut, bleibt vage. Doch kann man ihr das | |
vorwerfen? Vor Gericht darf Zschäpe ja schweigen, sie hat diese Strategie | |
bisher auch gewählt. Muss sie nun denselben Richtern wirklich Details des | |
Verhältnisses zu ihrer Anwältin offenbaren? | |
Das wirkt widersprüchlich, zumal die Gründe für das Zerwürfnis ja nicht nur | |
den Richtern bekannt würden, sondern auch den Nebenklägern, ihren Anwälten | |
und damit alsbald auch der gesamten Öffentlichkeit. | |
Man könnte also den Satz „im Zweifel für die Angeklagte“ sinngemäß auch | |
hier anwenden. | |
Doch was ist, wenn Zschäpe in einem Vierteljahr dann mit ähnlich vager | |
Begründung auch die beiden anderen Anwälte, Heer und Stahl, ablehnt? Und | |
alsbald auch deren Nachfolger? Die Möglichkeit, bei Vertrauensverlust den | |
Pflichtverteidiger zu wechseln, soll ja nicht dazu dienen, dass die | |
Angeklagte jederzeit den Prozess torpedieren kann. | |
Es spricht deshalb manches dafür, das Verfahren zu überdenken und | |
gesetzlich neu zu regeln. Nur wenn ganz andere Richter über den | |
Verteidigerwechsel entscheiden, ist es legitim, eine umfassende Darlegung | |
des Konflikts zu verlangen. | |
15 Jun 2015 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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