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# taz.de -- EuGH-Urteil zu Lebensmittelverpackung: Was draufsteht, muss auch dr…
> Verpackungsbilder von Lebensmitteln müssen dem Inhalt entsprechen, so der
> Europäische Gerichtshof. Eine korrekte Zutatenliste reicht nicht.
Bild: Verpackung = Inhalt? Den Tee sollte man dann wohl besser nicht trinken.
FREIBURG taz | Die Abbildungen auf einer Lebensmittelverpackung dürfen
Verbraucher nicht über den Inhalt täuschen. Das folgt aus einem Urteil des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu einem Kindertee des Hauses Teekanne vom
Donnerstag. Es genüge nicht, dass die Zutatenliste auf der Verpackung
korrekt ist.
Konkret ging es um Teebeutel, die unter dem Namen „Felix
Himbeer-Vanille-Abenteuer“ als „Früchtetee mit natürlichen Aromen“ verk…
wurden. Auf der Verpackung abgebildet waren Himbeeren und Vanilleblüten.
Zusätzlich gab es eine Art Siegel: „nur natürliche Zutaten“.
Tatsächlich enthielt der Tee aber weder Himbeeren noch Vanille. Stattdessen
bestand er laut Zutatenliste auf der Rückseite aus Hibiskus, Apfel,
Brombeeren, Erdbeeren, Heidelbeeren und Holunderbeeren. Für das erwünschte
Geschmackserlebnis sorgten natürliche Aromen „mit Himbeergeschmack“ und
„mit Vanillegeschmack“, die aber unstreitig weder aus Himbeeren noch aus
Vanille hergestellt wurden.
## Irreführung des Verbrauchers
Der Verbraucherzentrale-Bundesverband vzbv sah darin eine Irreführung des
Verbrauchers. „Wenn eine Verpackung Bilder von Himbeeren und Vanille
herausstellt und mit natürlichen Zutaten wirbt, vertraut der Verbraucher
darauf und liest sich nicht noch das Zutatenverzeichnis durch“,
argumentierte Susanne Einsiedler, die Verbandsjuristin.
In Deutschland sahen das nicht alle Gerichte so. Das Oberlandesgericht
Düsseldorf wies die Klage der Verbraucherschützer ab. Wenn die Zutatenliste
korrekt ist, sei der Verbraucher ausreichend informiert. Der vzbv ging in
Revision zum Bundesgerichtshof (BGH), der wiederum legte die Frage dem EuGH
vor, weil das deutsche Gesetz über den unlauteren Wettbewerb auf
EU-Vorgaben beruht.
Der EuGH entschied nun eindeutig: Ein korrektes Inhaltsverzeichnis genügt
nicht, wenn die sonstige Aufmachung des Lebensmittels einen falschen
Eindruck erzeugt. Wie die Verpackung im Teekanne-Fall zu bewerten ist, muss
nun wieder der BGH entscheiden, aber es ist ziemlich sicher, dass er eine
Irreführung annimmt.
Der Tee „Felix Himbeer-Vanille-Abenteuer“ ist inzwischen nicht mehr auf dem
Markt. (Az. C-195/14)
4 Jun 2015
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Tee
EuGH
Urteil
Verbraucher
Lebensmittel
Werbung
Umwelt
Landwirtschaft
Verbraucher
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