# taz.de -- Prozess gegen Teekanne: In Himbeertee gehören Himbeeren | |
> Der Tee „Felix Himbeer-Vanille Abenteuer“ war mit Früchten bebildert, | |
> obwohl keine drin sind. Unzulässig, meint der Bundesgerichtshof. | |
Bild: Himbeere sollte drin sein. | |
Karlsruhe taz | Das bekannte Teehandelsunternehmen „Teekanne“ hat die | |
Verbraucher getäuscht. Dies stellte jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) fest. | |
Wenn auf einer Teeverpackung die Worte „Himbeer“ und „Vanille“ | |
hervorgehoben werden und außerdem Himbeeren und Vanilleblüten abgebildet | |
sind, dann darf der Verbraucher davon ausgehen, dass der Tee tatsächlich | |
Himbeeren und Vanille enthält. | |
Konkret ging es um den Früchtetee „Felix – Himbeer-Vanille-Abenteuer“. A… | |
der Verpackung stand „Früchtetee mit natürlichen Aromen“. Abgebildet waren | |
Himbeeren und Vanilleblüten. Außerdem fand sich auf der Verpackung noch | |
eine Art Siegel: „nur natürliche Zutaten“. | |
Tatsächlich enthielt der Tee aber weder Himbeeren noch Vanille. Laut | |
Zutatenliste bestand der Früchtetee vielmehr aus Hibiskus, Apfel, | |
Brombeeren, Erdbeeren, Heidelbeeren und Holunderbeeren. Für das erwünschte | |
Geschmackserlebnis sorgten natürliche Aromen, die aber nicht aus Himbeeren | |
oder Vanille hergestellt wurden. Teekanne ging davon aus, dass die Käufer | |
richtig informiert wurden, schließlich sei die Zutatenliste korrekt | |
gewesen. | |
Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf. Geben Name und Verpackung eines | |
Tees darüber Auskunft, was im Tee enthalten ist, oder nur darüber, wie der | |
Tee schmeckt? Der vom BGH befragte Europäische Gerichtshof hat schon im | |
Sommer entschieden, dass es jedenfalls nicht genügt, wenn die Zutatenliste | |
auf der Verpackung korrekt ist. | |
## Verpackung führt in die Irre | |
Jetzt musste der BGH ausloten, ob die Teeverpackung irreführend war. Die | |
Richter bejahten das. „Die in den Vordergrund gestellten Angaben auf der | |
Packung weisen darauf hin, dass im Tee Vannille- und Himbeebestandteile | |
enthalten sind“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher. Ein klein | |
gedrucktes Zutatenverzeichnis reiche nicht. Letztlich komme es immer auf | |
das Zusammenspiel der Etikettierungsbestandteile an. | |
Maßstab sei, ob ein „normal informierter und vernünftig aufmerksamer und | |
kritischer Verbraucher“ von der Aufmachung der Ware getäuscht werde. Der | |
konkrete Tee ist nicht mehr auf dem Markt. Künftig würde es genügen, wenn | |
der Tee lediglich Bestandteile von Vanille und Himbeere enthält. Sein | |
Geschmack könnte weiter von sonstigen Aromen bestimmt werden. (Az.: 1 ZR | |
45/13*a) | |
2 Dec 2015 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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