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# taz.de -- Visum für schwerverletzten Syrer: Hartnäckig bleiben
> Ein schwerverletzter Syrer will sich in Berlin operieren lassen. Nach
> einem Jahr gewährt das Auswärtige Amt endlich ein Visum.
Bild: 2012 traf ein Scharfschütze den Studenten Muhammed al Mousa in den Kopf
Berlin taz | Ein Scharfschütze traf Muhammed Al-Mousa 2012 in den Kopf. An
Mittwoch hat das Berliner Verwaltungsgericht darüber verhandelt, ob sich
der schwerverletzte 30jährige in einem Berliner Vivantes-Klinikum einer
komplizierten Kopfoperation unterziehen darf. Das Finanzierung steht, die
Klinik hat den Patienten angenommen - doch das Visum fehlt bislang. Denn,
so das Auswärtige Amt (AA), die Gefahr, dass Al-Mousa nicht an seinen
aktuellen Wohnort in der Türkei zurückkehre, [1][sei zu groß].
Syrern wird in Deutschland aufgrund des Krieges in ihrem Land in aller
Regel ein subsidärer Flüchtlingsschutz gewährt. Der zuständige Richter
fasst die Sachlage so zusammen: Die Tatsache, dass Al Moussa erfolgreich
von seinem Recht auf Asyl Gebrauch machen könnte, gereicht ihm nun zum
Nachteil, denn das AA hat ihm deshalb bislang kein Visum erteilt. Al-Mousa
schwebt in Lebensgefahr. Aufgrund der langen Wartezeit haben sich bereits
zwei Zysten an der Wunde gebildet.
In einer etwa einstündigen Verhandlung gelingt es dem
UnterstützerInnenkreis den Vertreter des AA davon zu überzeugen, dass die
Asylabsichten von Al-Mousa gering einzuschätzen seien. Ihm gehe es allein
um eine möglichst gute medizinische Behandlung, auf die er nun seit einem
Jahr warte. Sein Zustand verschlechtere sich täglich.
Seine Frau wird ihn allerdings nicht begleiten dürfen. Denn so sei der
Anreiz größer, dass er in die Türkei zurückkehre, befindet das AA. Zwar
dürfe im Falle eines bewilligen Aufenthalts seine Frau ohnehin nachziehen,
aber das dauere ja dann länger und wäre komplizierter. So einfach wolle man
es ihm nicht machen. Der Vertreter des AA verschließt sich nicht mehr,
Al-Mousa ein Visum zu erteilen, nach dem noch zwei womöglich fehlende
Unterlagen (sie konnten während der Verhandlung nicht gefunden werden,
waren aber zuvor vom AA und auch der Rechtsanwältin gesehen worden).
Doch die Betreuung des schwer verletzten Mannes werden seine
UnterstützerInnen übernehmen müssen. Und damit auch die Kosten für die
notwendige medizinische Betreuung nach der OP.
Die gute Nachricht ist: Die Chance, dass Al-Mousa nun überleben wird,
stehen gut.
3 Jun 2015
## LINKS
[1] /Syrer-darf-nicht-in-Berliner-Klinik/!5201954
## AUTOREN
Ines Kappert
## TAGS
Flüchtlinge
Schwerpunkt Syrien
Asyl
Bürgerkrieg
Auswärtiges Amt
Vivantes
Syrische Flüchtlinge
Grenzkontrollen
Oxfam
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