| # taz.de -- Zweifelhafte Olympia-Werbung: Neutral sieht anders aus | |
| > Hamburgs städtische Betriebe sind Feuer und Flamme für Olympia. Das | |
| > verstößt möglicherweise gegen das Zurückhaltungsgebot. | |
| Bild: In der Freude über Olympia kann man Verfassungs-Details vergessen | |
| Hamburg taz | „Feuer und Flamme für Olympia“ sind in Hamburg die | |
| Feuerwehrwagen, die Hochbahn ist es ebenfalls und auch die E-Mails von | |
| Senatsbehörden transportieren im Anhang olympisches Feuer. Seit Senat und | |
| Bürgerschaft im Mai vergangenen Jahres beschlossen haben, dass sich die | |
| Stadt um die Ausrichtung der Spiele 2024 bewerben soll, macht sie Werbung | |
| für das Projekt. Das ist naheliegend - aber nach Meinung von Juristen | |
| möglicherweise verfassungswidrig. | |
| Arne Pilniok, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Hamburg, | |
| verweist auf ein Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts aus dem Jahr | |
| 2011. Das hatte in einem Streit zwischen der Volksinitiative „Wir wollen | |
| lernen“ und den Senat darauf verwiesen, dass die Bürgerschaft | |
| „Zurückhaltung dabei zu üben“ habe, „öffentliche Ressourcen einzusetze… | |
| über reine Sachinformation hinaus besondere staatliche Autorität für ihre | |
| Ansichten einzunehmen“ habe. | |
| Die Situation zwischen Volksinitiative und Bürgerschaft sei mit der | |
| zwischen Olympia-Gegnern und Senat beziehungsweise Bürgerschaft | |
| vergleichbar, sagt Pilniok. In beiden Fällen „verfügt die staatliche Seite | |
| über mehr Ressourcen“. Zugleich räumt er jedoch ein, dass es keine | |
| gefestigte Rechtsprechung in dem Bereich gibt. Zwar fordert die Verfassung, | |
| dem Gebot der Sachlichkeit und der Chancengleichheit zu folgen - dazu gibt | |
| es aber keine klare Vorhersage. | |
| Jörg Schmoll, Sprecher der Hamburger Senatskanzlei, ist unbesorgt, was eine | |
| mögliche Meinungsbeeinflussung anbelangt. „Die Aktivitäten der Initiative | |
| ,Feuer und Flamme‘ wurden im Vorfeld der Entscheidung des Deutschen | |
| Olympischen Sportbundes über die deutsche Bewerberstadt gestartet“, sagt | |
| er. „In diesem Zusammenhang wurde auch das Logo, das bereits Bestandteil | |
| der letzten Hamburger Olympia-Bewerbung war, eingesetzt.“ Damals aber sei | |
| ein Referendum über die Spiele nicht absehbar gewesen. | |
| Bei der Hochbahn hat man keine Bauchschmerzen bei der Olympia-Werbung. Zwar | |
| schließt man in dem städtischen Unternehmen politische Werbung aus - „Feuer | |
| und Flamme für Olympia“ gehört für Unternehmenssprecher Christoph | |
| Kreienbaum aber nicht zu dieser Kategorie. | |
| Die Kosten für die Aufkleber auf den Bussen, U-Bahnen und Fähren beliefen | |
| sich ohnehin nur auf 11.000 Euro und Ausfallkosten gäbe es keine, weil die | |
| Slogans auf Flächen platziert würden, die nicht für Werbung zur Verfügung | |
| stünden. Und schließlich: „Als öffentliches Unternehmen unterstützen wir | |
| die Senatspolitik“, sagt Kreienbaum. | |
| Etwas mehr Bauchschmerzen hat Manfred Brandt vom Hamburger Landesverband | |
| „Mehr Demokratie“, der das für November angesetzte Referendum zur | |
| Olympiabewerbung ablehnt, weil es die demokratischen Mitbestimmungsrechte | |
| einschränke. Zwar sei es unfair, wenn eine der Streitparteien mehr Mittel | |
| habe - solange die Herkunft dieser Mittel jedoch klar sei, „müssen wir das | |
| im Augenblick ertragen“. | |
| Ohne Frage hätten es die Olympia-Gegner schwerer, Finanzmittel einzuwerben, | |
| doch Brandt sieht keinen Ansatz, um dieses Gefälle zu vermeiden. | |
| Immerhin hat „Mehr Demokratie“ einen Entwurf für eine Verfassungsänderung | |
| erstellt, nach der die Auffassungen der Bürgerschaft und einer Initiative | |
| in Senatsveröffentlichungen „im gleichen Umfang“ dargestellt werden müsse… | |
| In eine ähnliche Richtung ging eine Anfrage der Linken im Januar 2015, die | |
| vom Senat wissen wollte, ob auch den Olympia-Gegnern Werbung auf | |
| öffentlichen Verkehrsmitteln ermöglicht werde. „Nein“, lautete die Antwor… | |
| „Die Unternehmen unterstützen die Pläne der Freien und Hansestadt.“ | |
| 2 Jun 2015 | |
| ## AUTOREN | |
| Friederike Gräff | |
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