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# taz.de -- Hamburger Ausländerbehörde: Verschiebung per Röntgenstrahlen
> In Hamburg entscheidet die Ausländerbehörde, wie alt Flüchtlinge sind –
> sie werden geröntgent. Der Deutsche Ärztetag hat das als
> "wissenschaftlich höchst umstritten" kritisiert.
Bild: Schwarz-Grüne Verantwortung: Ole von Beust und Christa Goetsch.
Der Tod des 25-jährigen georgischen Flüchtlings David M. in der Hamburger
Abschiebehaft ist für die dortige Koalition ein Problem. Das
Gefängniskrankenhaus, in dem er starb, untersteht der grün geführten
Justizbehörde. Ins Gefängnis gebracht hat ihn jedoch die Ausländerbehörde,
die CDU-Innensenator Christoph Ahlhaus untersteht. Sie stellte den Antrag
auf Abschiebehaft - weil sie befürchtete, David M. könne sich der
"Rückführung" nach Polen entziehen.
Paradoxerweise könnte sich gerade die Hamburger Ausländerbehörde durch den
Fall aber auch bestätigt fühlen. David M. hatte sich als 17-Jähriger
ausgegeben, als er, wie sich inzwischen herausgestellt hat, ein Polizeiauto
anhielt und um Asyl nachsuchte. Später erfuhren die Behörden, dass er in
anderen Staaten ein anderes Alter angegeben hatte. Die georgische Botschaft
hat inzwischen bestätigt, dass David M. 25 war.
Genau mit solchen Fällen rechnet die Hamburger Ausländerbehörde, wenn sie
das Alter von Flüchtlingen, die sich als minderjährig ausgeben, nach oben
korrigiert. "Wenn die Behörde den Verdacht hat, dass der Jugendliche älter
ist, wird er ins Universitätskrankenhaus geschickt", sagt Conni Gunßer vom
Hamburger Flüchtlingsrat. Lehne der Flüchtling das ab, nehme die Behörde
eine Altersfestsetzung nach Augenschein vor.
Mehr als die Hälfte der sich als minderjährig ausgebenden Flüchtlinge wurde
im vergangenen Jahr auf diese Weise für 18 oder älter erklärt. Das geht aus
einer Antwort des schwarz-grünen Senats auf eine Anfrage der Hamburger
Linksfraktion hervor. Der Hamburger Flüchtlingsrat erklärt das damit, dass
nur volljährige Flüchtlinge in ein anderes Bundesland verschoben werden
dürfen. Außerdem muss beim Asylverfahren dann kein vom Jugendamt bestellter
Vormund zugegen sein.
Nach Informationen des Vereins "Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge"
kommt es außer in Bremen in allen Bundesländern vor, dass das Alter von
Flüchtlingen, die sich als minderjährig ausgeben, nach oben korrigiert
wird. In der Regel machen dies aber nicht die Ausländerbehörden, sondern
Gerichte, Jugendämter oder spezielle Clearingstellen. In Hamburg aber nimmt
die Ausländerbehörde den Flüchtling in Empfang und entscheidet, ob er
minderjährig bleibt und damit vom Jugendamt in Obhut genommen wird - oder
ob er älter ist, als er angegeben hat. Ein Widerspruchsrecht ist nicht
vorgesehen.
Im Krankenhaus werden die Weisheitszähne der Flüchtlinge untersucht, der
Kiefer, die Schlüsselbeine und die linke Hand geröntgt, um das Alter
festzustellen. "Systematisch wird das so nur in Hamburg praktiziert", sagt
Niels Espenhorst vom Verein "Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge".
Bereits 2007 hat der Deutsche Ärztetag kritisiert, das Röntgen zur
Altersfeststellung sei "wissenschaftlich höchst umstritten". Das Alter von
David M. hat die Ausländerbehörde nicht korrigiert. Für die Entscheidung,
ob er nach Polen zurückgeschickt werde, sei das nicht wichtig gewesen.
12 Mar 2010
## AUTOREN
Daniel Wiese
Daniel Wiese
## TAGS
Altersfeststellung
Schwerpunkt Flucht
Flüchtlinge
Minderjährige Geflüchtete
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