| # taz.de -- Israels Attacke auf Hilfskonvoi: Angriff völkerrechtlich umstritten | |
| > Im Krieg ist die Blockade gegnerischer Häfen ein zulässiges Mittel. | |
| > Unklar ist aber, ob es einen klassischer Krieg zwischen Gaza und Israel | |
| > gibt und ob die Abriegelung völkerrechtswidrig ist. | |
| Bild: Viele Völkerrechtler halten die Abriegelung Gazas schon aus humanitären… | |
| FREIBURG taz | Die Rechtmäßigkeit des israelischen Angriffs auf den | |
| Hilfskonvoi ist umstritten. Sie hängt vor allem davon ab, wie man die | |
| israelische Blockade des Gazastreifens beurteilt. Wenn die Blockade | |
| rechtmäßig ist, dann darf Israel sie auch gegen sogenannte Blockadebrecher | |
| verteidigen. | |
| Israel hat den Gazastreifen 1967 besetzt. Seit 1994 gibt es eine begrenzte | |
| palästinensische Selbstverwaltung in den "Autonomiegebieten", zu denen auch | |
| Gaza gehört. 2005 zogen sich israelische Soldaten und Siedler aus Gaza | |
| zurück. | |
| Nach Kämpfen mit der palästinensischen Fatah-Bewegung übernahm 2007 die | |
| islamistische Hamas die Kontrolle im Gazastreifen. Seitdem hat Israel den | |
| Zugang zum Gazastreifen abgeriegelt. | |
| Israel begründet die Abriegelung damit, dass vom Gazastreifen aus | |
| regelmäßig Raketen auf Israel abgeschossen werden. Ab Ende Dezember 2008 | |
| führte Israel deshalb im sogenannten Gaza-Krieg sogar mehrtägige Angriffe | |
| auf Gaza durch, die hunderte Menschenleben kosteten. Auch heute begründet | |
| Israel die Abriegelung von Gaza immer noch mit dem Krieg gegen den Terror. | |
| Zur Abriegelung gehört auch eine Seeblockade des Gazastreifens. | |
| Im Krieg ist die Blockade gegnerischer Häfen ein zulässiges Mittel. | |
| Angesichts des unklaren rechtlichen Status von Gaza kann zwischen Israel | |
| und Gaza zwar kein klassischer Krieg stattfinden, eine analoge Anwendung | |
| des Kriegsrechts ist aber zumindest denkbar. | |
| Viele Völkerrechtler halten die Abriegelung aber schon aus humanitären | |
| Gründen für völkerrechtswidrig. Israel dürfe der Bevölkerung von Gaza nicht | |
| die Lebensmittel- und Energieversorgung sowie die Arbeitsmöglichkeiten | |
| abschneiden. Dies verstoße gegen die Pflichten einer Besatzungsmacht | |
| (soweit man noch von einer Besatzungssituation ausgeht, was auch wieder | |
| umstritten ist), jedenfalls verstoße Israel damit gegen die Menschenrechte. | |
| Israel behauptet, dass es genügend Lebensmittel in den Gazastreifen lasse. | |
| Wenn die Blockade nicht rechtmäßig ist, kann Israel natürlich auch keine | |
| Rechte auf hoher See daraus ableiten. Dann ist der Angriff auf die | |
| Hilfsflotte ein Verstoß gegen die UN-Seerechtskonvention. | |
| Falls die Blockade rechtmäßig ist, darf sie auch militärisch verteidigt | |
| werden. Das besagt das sogenannte Prisenrecht (Wegnahme heißt auf | |
| Französisch "Prise"), das zum völkerrechtlichen Gewohnheitsrecht gehört. | |
| Danach dürfte Israel auch in internationalen Gewässern Schiffe | |
| kontrollieren, ob sie Waren für den Gegner geladen haben. Wenn Schiffe die | |
| Blockade durchbrechen wollen, dürfen sie beschlagnahmt werden. | |
| Bei einer konkreten Militäraktion verlangt das Völkerrecht allerdings, dass | |
| die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt wird. Ob dies der Fall war, | |
| hängt von den bislang noch umstrittenen konkreten Abläufen an Bord der | |
| "Mavi Marmara" ab. | |
| 1 Jun 2010 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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