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# taz.de -- RAF-Prozess in Stuttgart: Boock entlastet Becker
> Rückendeckung vom Ex-Kampfgenossen: Peter-Jürgen Boock sagt im Prozess
> gegen Verena Becker aus, sie habe bei der Planung des Buback-Mords nicht
> als Einpeitscherin gewirkt.
Bild: "Da musste niemand überzeugt werden": der ehemalige RAF-Terrorist Peter-…
STUTTGART taz | Peter-Jürgen Boock hat zu Beginn seiner Zeugenaussage im
Buback-Verfahren die Angeklagte Verena Becker entlastet. Sie habe nicht
mehr als andere RAF-Mitglieder auf eine Ermordung des Generalbundesanwalts
gedrängt.
Siegfried Buback war im April 1977 von einem Kommando der RAF ermordet
worden. Die Bundesanwaltschaft wirft Becker Mittäterschaft vor. Sie habe
zwar nicht auf Buback geschossen, aber die Gruppe zur Durchführung des
Anschlags gedrängt. Außerdem sei sie bei der Ausspähung des Tatorts dabei
gewesen und habe nach dem Mord Bekennerschreiben verschickt.
Boock berichtete bisher vor allem über die Formierung der zweiten
Generation der RAF. Im Sommer 1976 hatten sich rund 15 Mitglieder
militanter Gruppen zu einer militärischen Ausbildung im Jemen getroffen.
Die Initiative ging vom damaligen RAF-Anwalt Siegfried Haag aus, der auch
eine Prioritätenliste der Stammheimer Gefangenen um Andreas Baader und
Gudrun Ensslin überbrachte. Am wichtigsten sei denen die Ermordung des
Generalbundesanwalts gewesen. "Der General muss weg", hieß es in einem
Kassiber. Dann erst folgte die Befreiung der Gefangenen und die Beschaffung
von Geld durch eine Entführung.
Nach Boocks Erinnerung hat sich Becker im Jemen nicht als Einpeitscherin
betätigt. "Da musste niemand überzeugt werden", sagte Boock. "Der Wunsch
der Stammheimer Gefangenen war für uns alle Gesetz." Auch bei der
Verteilung der Aufgaben habe Becker zu diesem Zeitpunkt keine besondere
Verantwortung für das Buback-Attentat übernommen. "Die Federführung sollten
die Leute aus Karlsruhe haben", sagte Boock. Gemeint waren damit Günter
Sonnenberg, Christian Klar, Knut Folkerts und Adelheid Schulz.
Der Vorsitzende Richter Hermann Wieland mahnte Boock zu Beginn des
Verhandlungstags, die "historische Chance" zur umfassenden Aussage zu
nutzen. Im Januar hatte die Bundesanwaltschaft auch das letzte offene
Ermittlungsverfahren gegen Boock eingestellt, damit dieser nicht mit
Verweis auf eine mögliche Selbstbelastung die Aussage verweigern kann.
Boock hatte im Vorfeld des Buback-Mords eine Haftmine gebastelt, die beim
Attentat hätte eingesetzt werden sollen - was aber aus technischen Gründen
aufgegeben wurde. Die Ankläger ließen offen, ob sich Boock damit einer
"Verabredung zum Verbrechen" schuldig gemacht hat.
3 Feb 2011
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Rote Armee Fraktion / RAF
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