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# taz.de -- Buback-Prozess: "Keine schützende Hand über Becker"
> Ist die RAF-Terroristin Verena Becker im Buback-Prozess vom Staat
> geschützt worden? Bundesanwalt Rainer Griesbaum weist diesen Verdacht
> zurück.
Bild: Seit April 2008 ermittelt die Staatsanwaltschaft wieder gegen Verena Beck…
Rainer Griesbaum hat "keinerlei Hinweise", dass es eine "schützende Hand"
über Ex-RAF-Mitglied Verena Becker gab. Niemand habe sie vor
Strafverfolgung wegen des Mords an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im
April 1977 geschützt. Das sagte Bundesanwalt Griesbaum gestern im Verfahren
gegen Becker vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart.
Griesbaum, der heute die Terror-Abteilung der Bundesanwaltschaft leitet,
kennt das Verfahren schon lange. Er stieß 1982 als junger Jurist zur
Bundesanwaltschaft und musste gleich die Anklage gegen Christian Klar und
Brigitte Mohnhaupt vorbereiten. Die beiden RAF-Kader galten damals als
Rädelsführer des RAF-Kommandos, das Buback erschoss.
Wegen dieser Rolle wurde er jetzt auch vom OLG als Zeuge gehört und wies
jede sachfremde Einflussnahme auf das Verfahren zurück. "Mir hat damals
niemand gesagt, wo ich die Finger weglassen soll."
Voll informiert war Griesbaum aber auch nicht. Eine Aussage, die Verena
Becker Ende 1980 beim Verfassungsschutz machte, wurde damals den meisten
Mitarbeitern der Bundesanwaltschaft vorenthalten. Becker bezeichnete darin
Ex-RAF-Mitglied Stefan Wisniewski als den Todesschützen. Diese Aussage
wurde erst im April 2007 durch einen Bericht im Spiegel bekannt.
Das OLG kämpft bis heute erfolglos darum, die entsprechende
Verfassungsschutzakte ins Verfahren einführen zu können. Doch das
Innenministerium will die Sperrung der Berichte nicht aufheben. Demnächst
muss die Bundesregierung darüber entscheiden.
## Buback-Sohn glaubt, Becker sei vom Staat geschützt worden
Griesbaum sagte gestern: "Ich gehe weiter davon aus, dass der Anschlag von
Christian Klar, Knut Folkerts und Günter Sonnenberg ausgeführt wurde."
Verena Becker soll, so die Anklage, die Tat als Mittäterin unterstützt
haben, etwa indem sie Bekennerschreiben verschickte und die Gruppe
entsprechend anstachelte. Michael Buback, der Sohn des Opfers, hält dagegen
Verena Becker für die Todesschützin. Sie werde vermutlich vom Staat
gedeckt, weil sie schon zur Tatzeit mit dem Verfassungsschutz
zusammenarbeitete.
Griesbaum versuchte, Buback und das Gericht zu beruhigen. Er habe beim
Bundesamt für Verfassungsschutz nachgefragt: "Es gab bis zur Einstellung
des Verfahrens gegen Becker im März 1980 keine Zusammenarbeit mit ihr." Die
bekannt gewordenen Kontakte Beckers mit dem Geheimdienst fanden später
statt.
Jüngst hatte jedoch der Buchautor Wolfgang Kraushaar eine Verbindung
Beckers mit dem Berliner Landesamt für Verfassungsschutz nahegelegt. Danach
wurde Griesbaum ebenfalls gefragt, doch nach seinen Angaben liegen auch in
Berlin keine Informationen vor, dass Becker schon in den 1970er Jahren
kooperiert habe.
Bubacks Anwalt Ulrich Endres hakte jedoch nach: "Ist es möglich, dass Ihnen
der Verfassungsschutz zum Schutz seiner Quelle falsche Auskünfte gibt?" Da
unterbrach der Vorsitzende Richter Hermann Wieland die Befragung, die
Diskussion über den Verfassungsschutz sei erst in einigen Wochen dran.
## Griesbaum: Mord an Buback nicht von Baader und Ensslin initiiert
Griesbaum sollte gestern vor allem aus dem Prozess gegen Klar und Mohnhaupt
im Jahr 1984 berichten. Damals ging es auch um die Frage, ob die
Erschießung von Siegfried Buback auf Drängen der in Stammheim inhaftierten
RAF-Führung um Andreas Baader und Gudrun Ensslin erfolgte.
Die bereits verurteilten Knut Folkerts, Günther Sonnenberg und Adelheid
Schulz widersprachen damals vehement. Die Gruppe draußen sei schon selbst
entschlossen gewesen, Buback zu ermorden. "Das fanden alle
Gruppenmitglieder ohne Widersprüche und Meinungsverschiedenheiten
notwendig", habe Sonnenberg damals gesagt, so die Erinnerung von Griesbaum.
Der Prozess wird noch Monate fortdauern.
9 Jun 2011
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Rote Armee Fraktion / RAF
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