| # taz.de -- Keine Beugehaft für Wisniewski: Ex-RAFler darf schweigen | |
| > Stefan Wisniewski muss bei Ermittlungen zum Mord von 1977 an | |
| > Arbeitgeberpräsident Schleyer nicht aussagen. Eine Beugehaft droht ihm | |
| > auch nicht. | |
| Bild: Die RAF ist noch immer ein Thema: Plakat beim Prozess gegen Verena Becker. | |
| Die Bundesanwaltschaft hat bei ihren Ermittlungen zum RAF-Mord an | |
| Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer einen Rückschlag erlitten. Der | |
| bereits verurteilte Stefan Wisniewski muss nicht aussagen, wer Schleyer | |
| erschoss. Der Bundesgerichtshof (BGH) billigte ihm ein | |
| Zeugnisverweigerungsrecht zu. | |
| Schleyer war im Herbst 1977 entführt worden, um die inhaftierte | |
| Führungsspitze der RAF um Andreas Baader und Gudrun Ensslin freizupressen. | |
| Als Reaktion auf die Unnachgiebigkeit des Staates und den kollektiven | |
| Selbstmord der RAF-Anführer wurde Schleyer am 18. Oktober 1977 erschossen. | |
| Zwar wurden später insgesamt zehn RAF-Angehörige wegen der Mitwirkung an | |
| der Entführung und Ermordung verurteilt, unter anderem Peter-Jürgen Boock, | |
| Stefan Wisniewski und Brigitte Mohnhaupt. Wer jedoch Schleyer konkret | |
| erschossen hat, blieb unbekannt. | |
| Für großes Aufsehen sorgte daher Boock, als er im September 2007 gegenüber | |
| Spiegel TV erklärte, die Schüsse seien von Stefan Wisniewskis und Rolf | |
| Heißler abgegeben worden. Heißler habe ihm später den genauen Ablauf | |
| berichtet. | |
| In der Folge eröffnete die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren | |
| gegen Rolf Heißler, der wegen des Schleyer-Mordes noch nicht angeklagt war. | |
| Dem heute 62-jährigen Heißler droht durch die neuen Ermittlungen aber | |
| allenfalls eine kurze zusätzliche Freiheitsstrafe, da er wegen anderer | |
| Delikte schon einmal zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt war. | |
| Heißler saß von 1979 bis 2001 in Haft, weil er 1978 bei einer Passkontrolle | |
| zwei niederländische Zöllner erschoss. | |
| Die neuen Ermittlungen kommen aber nicht voran. Allein auf die Aussage | |
| Boocks können die Bundesanwälte eine Anklage nicht stützen, da Boock auch | |
| schon gelogen hat. Die Ermittler wollten deshalb Wisniewski zur Aussage | |
| zwingen. Da er bereits wegen der Tat verurteilt wurde, könne er sich nicht | |
| mehr selbst belasten. | |
| Das sah der Ermittlungsrichter am BGH aber anders und billigte Wisniewski | |
| ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Es bestehe die Gefahr einer "mittelbaren | |
| Selbstbelastung", aus einer Aussage könnten Schlüsse auf Wisniewskis | |
| Beteiligung an anderen Taten gezogen werden. | |
| Die Bundesanwaltschaft legte dagegen Beschwerde ein. Doch der 3. Strafsenat | |
| des BGH erklärte das Rechtsmittel vor wenigen Tagen für unzulässig. | |
| Bundesanwalt Rainer Griesbaum ärgerte sich: "So können Ermittlungsansätze | |
| alsbald enden", grummelte er jüngst vor Journalisten. | |
| Vermutlich wäre bei einer Befragung eh nichts herausgekommen. Nach einem | |
| Bericht des Spiegels hatte Wisniewski schon im Mai 2007 versprochen, nicht | |
| auszusagen. Allerdings hätten gegen Wisniewski dann bis zu sechs Monate | |
| Beugehaft verhängt werden können. | |
| 19 Dec 2010 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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