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# taz.de -- Niederlande verbietet Schächtung: Tierschutz vor Religionsfreiheit
> Weder koscher noch halal. Das rituelle Töten nicht betäubter Tiere ist in
> den Niederlanden zukünftig verboten. Juden und Muslime sind empört.
Bild: Schächten verboten: Rituelle Schlachtungen wird es in den Niederlanden n…
Hinweis: dieser Text ist aus dem Jahr 2011
AMSTERDAM taz | In den Niederlanden wird unbetäubtes Schlachten
grundsätzlich verboten. Mit deutlicher Mehrheit nahm das Parlament in Den
Haag am Dienstag einen Antrag der Tierschutzpartei (Partij voor de Dieren,
PvdD) an, dem zufolge Tieren beim koscheren und Halal-Schlachten unnötiges
Leid zugefügt wird. Bislang waren Juden und Muslime von dem Gesetz
ausgenommen.
Künftig soll es nur noch ministeriell beglaubigte Ausnahmen geben. Dazu
muss wissenschaftlich nachgewiesen werden, dass Tiere nicht mehr leiden als
bei konventionellen Schlachtmethoden.
Diese Kompromisslösung, in den Niederlanden als „Polderschlacht“
bezeichnet, ist das Ergebnis einer mehrjährigen Debatte um die Beziehung
zwischen Tierschutz und Religionsfreiheit, die sich im Frühjahr nach
massiven Protesten muslimischer und jüdischer Verbände zugespitzt hatte.
Die Ausnahmeregelung wurde erst im letzten Moment auf Initiative linker und
liberaler Parteien in den Gesetzesentwurf aufgenommen. Sie erklärten es zu
ihrem Anliegen, den Tierschutz zu verbessern, ohne damit die
Religionsfreiheit „unnötig einzuschränken“, wie es in einer Stellungnahme
der sozialdemokratischen Partij van de Arbeid (PvdA) heißt.
Marianne Thieme, die Initiatorin des Gesetzes, nannte die Ausnahmeregelung
dagegen „rein hypothetisch“. Die Vorsitzende der zweiköpfigen Fraktion der
Tierschutzpartei reagierte euphorisch auf das Ergebnis der Abstimmung: „Zum
Glück versteht eine große Mehrheit, dass das Tierwohl ein legitimes
Argument ist, die Religionsfreiheit einzuschränken“, erklärte sie.
## „Regelrechte Irreführung der Gesellschaft“
Drei Abgeordnete der PvdA-Fraktion sowie einer der Wilders-Partei PVV, die
als projüdisch gilt, stimmten im Unterschied zu ihren Fraktionen gegen ein
Verbot. An der Basis beider Parteien gibt es Unzufriedenheit mit der
Ausrichtung der Fraktionen.
Empört zeigten sich nach der Abstimmung Vertreter jüdischer und
muslimischer Verbände. Das Kontaktorgan Muslime und Staat (CMO) sieht auch
in der geänderten Version eine „regelrechte Irreführung der Gesellschaft“
und eine umumkehrbare Einschränkung der Religionsfreiheit.
Dass die Beweislast bei den Gläubigen liegt, kritisierte das CMO ebenso wie
das Beratungsgremium jüdischer Organisationen. Letztere kündigte an,
notfalls vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
zu ziehen.
29 Jun 2011
## AUTOREN
Tobias Müller
## TAGS
Schwerpunkt AfD
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Tierschutz
Schwerpunkt Rassismus
Polen
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