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# taz.de -- Tierschützer in Österreich vor Gericht: Aktivisten bekommen Freis…
> Das Wiener Landesgericht wertet Aktivitäten des Vereins gegen
> Tierfabriken nicht als kriminelle Verschwörung. Greenpeace fordert nun
> eine Reform des "Mafiaparagrafen".
Bild: Keine kriminelle Verschwörung: Aktion von Tierschützern in Wien.
WIEN taz | Mit einem Freispruch für alle 13 angeklagten
Tierrechtsaktivisten endete Montag im Landesgericht Wiener Neustadt der
erste Prozess nach dem Mafiaparagrafen 278a. Das Urteil ist eine Blamage
für Staatsanwaltschaft und Polizei, die jahrelang versucht hatten, die
Aktivitäten der Tierschützer als kriminelle Verschwörung darzustellen.
Trotz Ausschöpfung sämtlicher technischer und kriminalistischer
Möglichkeiten konnte kein Vorwurf bewiesen werden.
Richterin Sonja Arleth zerpflückte die Klagsschrift des Staatsanwaltes
geradezu und wies in ihrer Urteilsbegründung immer wieder darauf hin, wie
konstruiert die Vorwürfe waren.
Die Freisprüche im Hauptanklagepunkt kamen nicht mehr überraschend.
Deswegen hatte der Staatsanwalt in der Zielgeraden des Verfahrens noch
einige konkrete Anklagen nachgereicht: Befreiung von Zuchtnerzen,
Sachbeschädigung, erpresserische Drohung. Doch auch in diesen Fällen sah
die Richterin keine schlüssigen Beweise.
Die Behörden hatten sich teilweise sogar rechtswidriger Methoden bedient.
So wurde entlastendes Material unterdrückt, der Einsatz verdeckter
Ermittlerinnen tauchte in den Akten nicht auf, ein Polizeibeamter machte
sich einer Falschaussage schuldig. Die Aussage der weiblichen Spitzel, von
denen eine anderthalb Jahre beim Verein gegen Tierfabriken (VGT)
eingeschleust war, und die Befragung eines Sprachgutachters, der sich
ständig widersprach, nahmen kabarettistische Züge an.
Namhafte Juristen und andere Prozessbeobachter stellten die Frage, warum
überhaupt angeklagt wurde. Der Mafiaparagraf wurde gegen
Menschenhändlerringe und anderes organisiertes Verbrechen geschaffen.
Amnesty International und Greenpeace stellten nach der Urteilsverkündung in
einer gemeinsamen Erklärung fest, durch die missbräuchliche Anwendung der
Bestimmung "wurde eine NGO mehrere Jahre an ihrer legitimen Arbeit
gehindert.
Zudem wurden Aktivisten in den privaten Konkurs getrieben, weil sie eine
kritische Kampagne gegen ein Unternehmen führten. Der Paragraph 278a StGB
gefährdet so das Engagement von allen Umwelt-, Tierschutz- und
Menschenrechtsgruppen und muss reformiert werden."
2 May 2011
## AUTOREN
Ralf Leonhard
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