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# taz.de -- EU-Ultimatum zur Vorratsdatenspeicherung: Die Frist verstreicht
> Am Donnerstag endet die EU-Frist zur Umsetzung der
> Vorratsdatenspeicherung. Ab jetzt droht Deutschland ein Bußgeld in
> Millionenhöhe.
Bild: Welche Daten sollen gespeichert werden? Union und FDP streiten sich.
KARLSRUHE taz | Es wird ernst mit den Vorratsdaten. Ab dem 26. April kann
die EU-Kommission eine Klage gegen Deutschland wegen Vertragsverletzung
einreichen. Das Verfahren kann zwar längere Zeit dauern. Am Ende aber
drohen Bußgelder in zweistelliger Millionenhöhe.
Die EU hat die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von
Telekom-Verbindungsdaten 2006 beschlossen – mit Zustimmung der damaligen
schwarz-roten Bundesregierung. Deutschland hat die Richtlinie zunächst auch
fristgerecht umgesetzt. Doch im März 2010 kippte das
Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz und forderte eine Neuregelung
mit mehr Datenschutz.
Seitdem können sich Union und FDP nicht auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf
einigen, ein Kompromiss ist derzeit auch nicht zu erwarten. Doch die
Pflicht zur Umsetzung der Richtlinie besteht weiterhin. Die EU-Kommission
hat bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Im Vorverfahren,
das am 26. April endet, wurde Deutschland von der Kommission noch einmal
aufgefordert, seinen Pflichten nachzukommen. Natürlich ist seither aber
nichts passiert.
Ab nun kann Brüssel Deutschland beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in
Luxemburg verklagen. Ein Vertragsverletzungsverfahren dauert am EuGH rund
20 Monate ab Klage. Die Kommission kann dabei entweder nur die
Vertragsverletzung rügen und müsste dann später in einem neuen Verfahren
ein Zwangsgeld beantragen. So ging die Kommission beim VW-Gesetz vor. Hier
hat der EuGH Deutschland 2007 verurteilt, erst im November 2011 beantragte
die Kommission ein Zwangsgeld gegen Deutschland. Ein Urteil steht noch aus.
Seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags im Jahr 2009 kann die Kommission
den Rechtsweg aber auch beschleunigen und beim EuGH sofort ein Zwangsgeld
wegen Nichtumsetzung einer Richtlinie beantragen. Das Zwangsgeld wird sich
voraussichtlich in zweistelliger Millionenhöhe bewegen und bei
fortdauernder Pflichtverletzung täglich anwachsen.
Inhaltlich wird der EuGH die Richtlinie dabei nicht prüfen. Das erhoffen
Gegner der Vorratsdatenspeicherung von einer Vorlage des irischen High
Court. Die irische Vorlage ist aber beim EuGH noch nicht eingegangen.
26 Apr 2012
## AUTOREN
Christian Rath
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Schwerpunkt Überwachung
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