# taz.de -- Kommentar Vorratsdatenspeicherung: Deutschland ist erfreulich wider… | |
> Die Regierung hat die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht | |
> umgesetzt und wird nun verklagt. Wahrscheinlich wird sie trotzdem nicht | |
> zahlen müssen. | |
Die Frist ist abgelaufen. Deutschland muss nun definitiv mit einem | |
Vertragsverletzungsverfahren rechnen, weil es die EU-Richtlinie zur | |
Vorratsdatenspeicherung nicht in nationales Recht umgesetzt hat. | |
So wollen es die EU-Verträge: Hält sich ein Land nicht an die gemeinsam | |
Vverabschiedeten Regeln, wird es von der Hüterin der Verträge, der | |
Europäischen Kommission, verklagt und muss – nach einem entsprechenden | |
Urteil des Europäischen Gerichtshofs – ein Bußgeld bezahlen. | |
In diesem Falle sollte sich die deutsche Bundesjustizministerin von der | |
Drohung aber nicht beeindrucken lassen. Die Speicherung von | |
Kommunikationsdaten auf Vorrat ist nicht nur in Berlin umstritten. Und | |
Deutschland ist nicht der einzige EU-Staat, der die Richtlinie bis jetzt | |
noch nicht umgesetzt hat. | |
Auch Schweden, die Tschechische Republik und Rumänien sind skeptisch. In | |
Rumänien hat – wie in Deutschland – das Verfassungsgericht die Richtlinie | |
kassiert. Irland hat die Richtlinie zwar befolgt, doch gleichzeitig beim | |
Europäischen Gerichtshof angefragt, ob die Datenspeicherung tatsächlich mit | |
dem Europäischen Datenschutz vereinbar ist. Das Urteil steht noch aus. | |
Dank der Mühlen der Verwaltung Und sogar die Europäische Kommission selbst | |
zweifelt an der eigenen Richtlinie: Sie hat im vergangenen Jahr eine | |
Untersuchung eingeleitet, die zeigen soll, ob die Datenspeicherung | |
überhaupt etwas bringt. Im Sommer will die Behörde dann entscheiden, ob die | |
bestehende Richtlinie überarbeitet werden soll. | |
Zwar ist es unwahrscheinlich, dass sie die Vorratsdatenspeicherung ganz | |
über den Haufen wirft, aber sobald eine Revision der Richtlinie eingeleitet | |
wird, werden Vertragsverletzungsverfahren ausgesetzt. Deutschland riskiert | |
also recht wenig, wenn es sich noch etwas Zeit lässt mit der Umsetzung. | |
Denn Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof dauern in aller Regel | |
länger als zwei, drei Monate. Und Strafzahlungen werden bis dahin nicht | |
fällig. | |
Auch Deutschland hat 2006 der EU-Vorratsdatenspeicherung zugestimmt. Aber | |
Politiker sollten den Mut haben, Regeln in Frage zu stellen, wenn sie – | |
sechs Jahre nach der Einführung – an deren Sinn zweifeln. Drohende | |
Strafzahlungen dürfen das nicht verhindern. | |
27 Apr 2012 | |
## AUTOREN | |
Ruth Reichstein | |
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