Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Vorratsdatenspeicherung-Frist abgelaufen: Nochmal drüber reden
> Die Frist der EU-Kommission für die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung
> ist verstrichen. In einem Brief hat die Regierung nun ihre Pläne
> vorgestellt – der EU reichen sie nicht.
Bild: Können sich nicht einigen: Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger …
BRÜSSEL afp | Im Konflikt um die Vorratsdatenspeicherung hat die
EU-Kommission Deutschland davor gewarnt, eine laufende Überprüfung der
EU-Richtlinie als Vorwand für eine Nichtumsetzung zu nehmen. „Die
Evaluierung der Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung kann keine
Entschuldigung sein, sie nicht umzusetzen“, sagte der Sprecher von
EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström am Freitag in Brüssel. „Das ist eine
Verpflichtung für alle Mitgliedsländer und die Kommission als Hüterin der
Verträge muss sicherstellen, dass die EU-Gesetzgebung vollkommen und
korrekt umgesetzt wird.“
Die von Brüssel gesetzte Frist zur Stellungnahme war in der Nacht zu
Freitag abgelaufen. Da Deutschland die EU-Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung nicht umgesetzt hat, droht nun eine Klage der
EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof. Die laufende Überprüfung
der EU-Richtlinie und das Verfahren gegen Deutschland wegen
Vertragsverletzung seien „zwei verschiedene Dinge“, sagte der
Kommissionssprecher. Indirekt warnte er die Bundesregierung zudem davor,
auf Zeit zu spielen. Die Überprüfung der Richtlinie sei eine „komplizierte
und sensible“ Angelegenheit und „es ist klar, dass Ergebnisse kurzfristig
nicht erwartet werden können“.
Der Sprecher bestätigte zudem den fristgerechten Eingang des Schreibens der
Bundesregierung. In dem Brief, der am Freitag der Nachrichtenagentur AFP
vorlag, kündigt die Bundesregierung der EU-Kommission die Behandlung eines
entsprechenden Gesetzes in einer „zeitnahen Kabinettbefassung“ an. "Die
Kommission analysiert die Antwort", sagte der Sprecher. „Auf den ersten
Blick scheint es, dass Deutschland keinen Fortschritt bei der Umsetzung der
Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gemacht hat und weiterhin EU-Recht
bricht.“ Die EU-Kommission wolle nun darüber entscheiden, ob sie
Deutschland verklagt.
Zudem stellte der Sprecher erneut klar, dass die Kommission das von
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
befürwortete sogenannte Quick-Freeze-Verfahren nicht als ausreichende
Umsetzung der EU-Regelung ansieht. „Das sind zwei verschiedene Dinge: Quick
Freeze kann nicht als eine Umsetzung der Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung angesehen werden.“
Die Union dringt gemäß den EU-Regeln auf eine sechsmonatige generelle
Speicherung von Telekommunikationsdaten. Die FDP lehnt eine solche
anlasslose Speicherung ab und schlägt alternativ das kurzfristige
Einfrieren von Daten im Verdachtsfall vor.
27 Apr 2012
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
Schwerpunkt Überwachung
Schwerpunkt Überwachung
Schwerpunkt Überwachung
Schwerpunkt Überwachung
## ARTIKEL ZUM THEMA
Vorratsdaten in Großbritannien: Die Queen liest mit
Die britische Regierung will die Vorratsdatenspeicherung ausweiten. In
Zukunft sollen Behörden auch Informationen über Mail-Verkehr ohne
richterlichen Beschluss abrufen können.
Kommentar Vorratsdatenspeicherung: Deutschland ist erfreulich widerständig
Die Regierung hat die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht
umgesetzt und wird nun verklagt. Wahrscheinlich wird sie trotzdem nicht
zahlen müssen.
Frist zur Vorratsdatenspeicherung läuft ab: EU-Kommission droht mit Klage
Die Frist für Deutschland, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
umzusetzen, läuft um Mitternacht aus. Wenn bis dahin nichts geschieht, will
die EU-Kommission klagen.
EU-Ultimatum zur Vorratsdatenspeicherung: Die Frist verstreicht
Am Donnerstag endet die EU-Frist zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung.
Ab jetzt droht Deutschland ein Bußgeld in Millionenhöhe.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.