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# taz.de -- Polizisten beim Ku Klux Klan: Einer hätte gefeuert werden können
> Baden-Württembergs Innenminister findet die Bestrafung von zwei
> Polizisten, die im KKK waren, zu lasch. Neue sollen genauer überprüft
> werden.
Bild: „Nicht nachvollziehbar“: Rassistische Kapuzenträger durften in Baden…
STUTTGART taz | Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall (SPD) hat
das interne Vorgehen im Fall der zeitweiligen Mitgliedschaft von zwei
Polizisten im rassistischen Geheimbund Ku-Klux-Klan scharf kritisiert. Er
bezeichnete die damals ausgesprochene Rüge als ein „absolut zu mildes
Mittel“. Zudem habe das Verfahren gegen die Männer viel zu lange gedauert.
Nun will Gall Konsequenzen aus dem Fall ziehen.
Wie die taz vor drei Wochen öffentlich machte, waren zwei
baden-württembergische Polizisten zwischen 2001 und 2002 für mehrere Monate
Mitglied in einem deutschen Ableger des Ku-Klux-Klans. Doch erst drei Jahre
später wurden die Verfahren gegen die beiden abgeschlossen – sie sind bis
heute im Dienst.
Gall wollte nun mit einem Bericht des Landespolizeipräsidenten zwei
zentrale Fragen klären lassen: Warum wurde damals lediglich eine Rüge
ausgesprochen? Und warum hat es überhaupt so lange gedauert, bis der Fall
geklärt war? Zusätzlich ließ er landesweit weiteren möglichen
rechtsextremen Aktivitäten in der Polizei nachgehen.
Doch eine zufriedenstellende Antwort erhielt der Minister zumindest für die
ersten beiden Fragen nicht. Das Problem: Für die Personal- und
Disziplinarakten gilt ein Verwertungsverbot. Die Gründe für die lange
Verfahrensdauer seien deshalb heute nicht mehr lückenlos nachvollziehbar.
Dass das Verfahren so lange gedauert hat, ist auch der Grund, warum
zumindest der eine der beiden Polizisten nicht härter bestraft worden ist.
Die Fristen für ein Disziplinarverfahren waren abgelaufen. Und da keine
Straftat vorgelegen habe, konnte der bereits auf Lebenszeit verbeamtete
Polizist auch nicht entlassen werden.
Der zweite Polizist hingegen war damals noch Beamter auf Probe. Er hätte
also sehr wohl entlassen werden können. In dem am Mittwoch vorgelegten
Untersuchungsbericht heißt es, dass sich ein Mitarbeiter nur noch dunkel an
den Fall erinnere und meint, man habe seinerzeit dem Polizisten Naivität
unterstellt und ihn als Mitläufer nicht härter sanktionieren wollen als den
Lebenszeitbeamten. Deshalb wurde auch er nur gerügt.
„Polizeibeamte dürfen überhaupt nicht naiv sein“, sagte Landesinnenminist…
Gall. Die Erklärung, dass man nicht so recht gewusst hätte, auf was man
sich da eingelassen hat, dürfe nicht gelten. „Ich würde so eine Ausrede
jedenfalls nicht akzeptieren.“
Insgesamt bewertete Gall die zwei Fälle jedoch als „extremen Ausnahmefall“.
Denn zumindest das konnte der Bericht klären: In den vergangenen zehn Jahre
habe es innerhalb der baden-württembergischen Polizei „nur“ 25 Fälle mit
rechtsextremem oder fremdenfeindlichem Hintergrund gegeben. In 23 davon
seien zudem die strafrechtlichen Ermittlungen eingestellt worden. In den
anderen zwei Fällen sei es zu Geldstrafen und einer beamtenrechtlichen
Zurückstufung gekommen.
Nichtsdestotrotz: Keiner der 25 Fälle sei akzeptabel, schon deshalb nicht,
weil sie der undifferenzierten Wahrnehmung der Polizei in der
Öffentlichkeit schade. „Deshalb werden wir uns darum kümmern, wie so etwas
in der Zukunft ausgeschlossen werden kann“, so Gall.
So sollen künftig Bewerber im Einstellungsverfahren explizit ausschließen,
Mitglied in einer verfassungsfeindlichen Organisation zu sein. Auch die
Einstellungsberater sollen stärker sensibilisiert werden. Zudem plant Gall
eine interne Ansprechstelle einzurichten, bei der extremistische Tendenzen
gemeldet werden könnten. Und auch eine anonymisierte Gesamtstatistik über
alle Dienstverfahren bei der Polizei und deren jeweilige Gründe soll
eingeführt werden.
22 Aug 2012
## AUTOREN
Nadine Michel
## TAGS
Ku-Klux-Klan
Ku-Klux-Klan
Schwerpunkt Rechter Terror
Schwerpunkt Rechter Terror
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