# taz.de -- Polizisten beim Ku Klux Klan: Einer hätte gefeuert werden können | |
> Baden-Württembergs Innenminister findet die Bestrafung von zwei | |
> Polizisten, die im KKK waren, zu lasch. Neue sollen genauer überprüft | |
> werden. | |
Bild: „Nicht nachvollziehbar“: Rassistische Kapuzenträger durften in Baden… | |
STUTTGART taz | Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall (SPD) hat | |
das interne Vorgehen im Fall der zeitweiligen Mitgliedschaft von zwei | |
Polizisten im rassistischen Geheimbund Ku-Klux-Klan scharf kritisiert. Er | |
bezeichnete die damals ausgesprochene Rüge als ein „absolut zu mildes | |
Mittel“. Zudem habe das Verfahren gegen die Männer viel zu lange gedauert. | |
Nun will Gall Konsequenzen aus dem Fall ziehen. | |
Wie die taz vor drei Wochen öffentlich machte, waren zwei | |
baden-württembergische Polizisten zwischen 2001 und 2002 für mehrere Monate | |
Mitglied in einem deutschen Ableger des Ku-Klux-Klans. Doch erst drei Jahre | |
später wurden die Verfahren gegen die beiden abgeschlossen – sie sind bis | |
heute im Dienst. | |
Gall wollte nun mit einem Bericht des Landespolizeipräsidenten zwei | |
zentrale Fragen klären lassen: Warum wurde damals lediglich eine Rüge | |
ausgesprochen? Und warum hat es überhaupt so lange gedauert, bis der Fall | |
geklärt war? Zusätzlich ließ er landesweit weiteren möglichen | |
rechtsextremen Aktivitäten in der Polizei nachgehen. | |
Doch eine zufriedenstellende Antwort erhielt der Minister zumindest für die | |
ersten beiden Fragen nicht. Das Problem: Für die Personal- und | |
Disziplinarakten gilt ein Verwertungsverbot. Die Gründe für die lange | |
Verfahrensdauer seien deshalb heute nicht mehr lückenlos nachvollziehbar. | |
Dass das Verfahren so lange gedauert hat, ist auch der Grund, warum | |
zumindest der eine der beiden Polizisten nicht härter bestraft worden ist. | |
Die Fristen für ein Disziplinarverfahren waren abgelaufen. Und da keine | |
Straftat vorgelegen habe, konnte der bereits auf Lebenszeit verbeamtete | |
Polizist auch nicht entlassen werden. | |
Der zweite Polizist hingegen war damals noch Beamter auf Probe. Er hätte | |
also sehr wohl entlassen werden können. In dem am Mittwoch vorgelegten | |
Untersuchungsbericht heißt es, dass sich ein Mitarbeiter nur noch dunkel an | |
den Fall erinnere und meint, man habe seinerzeit dem Polizisten Naivität | |
unterstellt und ihn als Mitläufer nicht härter sanktionieren wollen als den | |
Lebenszeitbeamten. Deshalb wurde auch er nur gerügt. | |
„Polizeibeamte dürfen überhaupt nicht naiv sein“, sagte Landesinnenminist… | |
Gall. Die Erklärung, dass man nicht so recht gewusst hätte, auf was man | |
sich da eingelassen hat, dürfe nicht gelten. „Ich würde so eine Ausrede | |
jedenfalls nicht akzeptieren.“ | |
Insgesamt bewertete Gall die zwei Fälle jedoch als „extremen Ausnahmefall“. | |
Denn zumindest das konnte der Bericht klären: In den vergangenen zehn Jahre | |
habe es innerhalb der baden-württembergischen Polizei „nur“ 25 Fälle mit | |
rechtsextremem oder fremdenfeindlichem Hintergrund gegeben. In 23 davon | |
seien zudem die strafrechtlichen Ermittlungen eingestellt worden. In den | |
anderen zwei Fällen sei es zu Geldstrafen und einer beamtenrechtlichen | |
Zurückstufung gekommen. | |
Nichtsdestotrotz: Keiner der 25 Fälle sei akzeptabel, schon deshalb nicht, | |
weil sie der undifferenzierten Wahrnehmung der Polizei in der | |
Öffentlichkeit schade. „Deshalb werden wir uns darum kümmern, wie so etwas | |
in der Zukunft ausgeschlossen werden kann“, so Gall. | |
So sollen künftig Bewerber im Einstellungsverfahren explizit ausschließen, | |
Mitglied in einer verfassungsfeindlichen Organisation zu sein. Auch die | |
Einstellungsberater sollen stärker sensibilisiert werden. Zudem plant Gall | |
eine interne Ansprechstelle einzurichten, bei der extremistische Tendenzen | |
gemeldet werden könnten. Und auch eine anonymisierte Gesamtstatistik über | |
alle Dienstverfahren bei der Polizei und deren jeweilige Gründe soll | |
eingeführt werden. | |
22 Aug 2012 | |
## AUTOREN | |
Nadine Michel | |
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